Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Für eine Frau ist es besser, erst zu beten, nachdem sie den Gebetsruf (Adhaan) gehört hat

Frage

Eine Schwester fragt: Wenn der Gebetsrufer (eine Weile) nach der (Anfangs-) Zeit für das Gebet ruft und ich (aber) genau zur (Anfangs-) Zeit das Gebet verrichte, ist es in diesem Falle besser, dass ich den Gebetsruf (Adhan) abwarte oder dass ich zur (Anfangs-) Zeit des Gebets dieses verrichte?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Zu den Voraussetzungen eines (gültigen) Pflichtgebets gehört der Anbruch der (festgelegten) Zeit für dieses. Deshalb ist das Pflichtgebet vor Anbruch der Zeit (für dieses) ungültig.

Der Beweis dafür, dass der Anbruch seiner Zeit für das Pflichtgebet vorausgesetzt wird, ist die Aussage Allahs des Mächtigen und Gewaltigen (in ihrer ungefähren Übersetzung in deutscher Sprache): „Wahrlich, das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“

[An-Nisa 4:103]

Der Gebetsruf (Adhan) ist nichts anderes als die Bekanntgabe des Anbruchs der Gebetszeit.

Wenn der Gebetsrufer sich an die (Anfangs-) Zeit (des jeweiligen Gebets) hält, so sollte die Frau (erst) den Gebetsruf vernehmen und dann nach diesem das Gebet verrichten. Wenn der Gebetsrufer sich aber mit dem Gebetsruf bis nach der (Anfangs-) Zeit verspätet, so kann sie das Gebet verrichten, solange sie sich versichert hat, dass die Zeit für dieses tatsächlich angebrochen ist.

Auch ist es den Frauen erlaubt, sich (mit dem Verrichten des Gebets) bis nach dem Verstreichen der Anfangszeit (des jeweiligen Gebets) zu verspäten.

Quelle: Siehe: Fataawah al-Mara al-Muslimah 1/ 330