Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Das Urteil ein Bittgebet zu machen, dass der Tote wieder zum Diesseits zurückkehrt.

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Herausgabedatum : 10-02-2016

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Frage

Meine Verlobte hat ihre Eltern verloren. Ihr Vater starb vier Jahre vor ihrer Mutter. Manchmal macht sie Du'aa (Bittgebete), dass Allah ihre Mutter zurückkehren lässt, weil sie sie sehr vermisst und sie die naheste Person für sie war. Was ist das Urteil darüber?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Alles Lob gehört Allah.

Allah, erhaben sei Er, hat niedergeschrieben, dass jede erschaffene Seele den Tod kosten wird. Der Erhabene sagte: "Jede Seele wird den Tod kosten. Hierauf werdet ihr zu Uns zurückgebracht." Surah al Ankabut 29:57

Und Allah, erhaben sei Er, berichtet, dass in manchen Fällen die Toten sich wünschen, zum Diesseits zurückzukehren, um gute Taten zu verrichten. Allah, erhaben sei Er, hat uns jedoch deutlichbenachrichtigt, dass sie nicht zu ihrem Leben und ihrem Diesseits zurückkehren werden. Der erhabene sagte: "Wenn dann der Tod zu einem von ihnen kommt, sagt er: „Mein Herr, bringt mich zurück, auf dass ich rechtschaffen handele in dem, was ich hinterlassen habe.“ Keineswegs! Es ist nur ein Wort, das er (so) sagt; hinter ihnen wird ein trennendes Hindernis sein bis zu dem Tag, da sie auferweckt werden." Surah al Muminun 23:99-100

Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, berichtete, dass die Märtyrer in Barzakh (das Leben im Grab, zwischen Dies- und Jenseits) einen genüsslichen Aufenthalt geniessen und geehrt werden und sich trotzdem wünschen, dass sie Ihr Herr, erhaben sei Er, sie zum Diesseits zurückkehren lässt, damit sie ein weiteres Mal auf Seinem Weg sterben. Aber der Erhabene berichtet ihnen, dass es keine Rückkehr zum Diesseits gibt.

Von Jabir ibn Abdullah ibn Haram wird berichtet: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, traf mich am Tage von der Schlacht von Uhud und sagte: Oh Jabir: Soll ich dir berichten, was Allah zu deinem Vater sagte? Er sagte: Doch oh Gesandter Allahs. Er sagte: Wann immer Allah mit jemanden sprach, dann tat Er das hinter einem Schleier. Deinen Vater jedoch ist Er entgegengetreten und Er sagte zu ihm: Oh mein Diener: Wünsche dir etwas und ich werde es dir geben. Er sagte: Oh mein Herr: Belebe mich wieder, sodass ich ein zweites Mal auf Deinem Weg getötet werde. Der Herr, gepriesen sei Er, sagte daraufhin: Es wurde von mir (doch) bereits festgelegt, dass sie nicht zu ihr (Diesseits) zurückkehren werden. Er sagte: Oh mein Herr: Dann berichtete meinen Hinterbliebenen. Er sagte: Dann sandte Allah, erhaben sei Er, herab: " Und meine ja nicht, diejenigen, die auf Allahs Weg getötet worden sind, seien (wirklich) tot. Nein! Vielmehr sind sie lebendig bei ihrem Herrn und werden versorgt."

Überliefert von al Tirmidhi (3010) und ibn Maja (190) und von Albani in "Sahih Tirmidhi" als authentisch eingestuft.

Fazit: Es ist für deine Verlobte nicht erlaubt Du'aa zu machen, dass Allah, erhaben sei Er, ihre Mutter wiederbelebt, weil diese Du'aa eine Übertreibung ist.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A