Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Das Urteil über das Fasten der Taschriq-Tage

Frage

Ein Mann fastete den elften und zwölften Tag von Dhul-Hijja. Was ist das Urteil bezüglich seines Fastens?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der elfte, zwölfte und dreizehnte Tag von Dhul-Hijja werden Taschriq-Tage genannt. Es wurde authentisch vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- berichtet, dass er das Fasten dieser Tage verbot. Lediglich demjenigen, der die Pilgerfahrt (Hajj) in der Art des Tamatuˈ verrichtet, oder des Qiran, und kein Opfertier findet, hat er das Fasten (dieser Tage) erlaubt.
Muslim (1141) überlieferte von Nubayscha Al-Hudhali -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Taschriq-Tage sind Tage des Essens, Trinkens und Gedenken Allahs.““

Ahmad (16081) überlieferte von Hamza Ibn ˈAmr Al-Aslami -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass er einen man ein auf einem Kamel sah, wie er dem Zug der Leute auf Mina folgte und rief, während der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- anwesend war: „Fastet nicht diese Tage, da sie gewiss Tage des Essens und Trinkens sind.“ Al-Albani hat ihn in „Sahih Al-Jamiˈ“ (7255) als authentisch (Sahih) eingestuft.
Ahmad (17314) und Abu Dawud (2418) überlieferten von Abu Murra, dem Sklaven von Umm Hani, dass er zusammen mit ˈAbdullah Ibn ˈAmr zu seinem Vater ˈAmr Ibn Al-ˈAas (nach Hause) ging. Er setzte ihm eine Mahlzeit vor und sagte: „Iss.“ Er sagte: „Ich faste.“ ˈAmr sagte: „Iss, da dieses die Tage sind, während derer der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- anbefohlen hat zu essen, und ihr Fasten verboten hat.“ Malik sagte: „Es sind die Taschriq-Tage.“ Al-Albani hat ihn in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch (Sahih) eingestuft.
Ahmad (1459) überlieferte von Saˈid Ibn Abi Waqqas -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- trug mir auf während der Tage von Mina (d.h. während die Pilger auf Mina sind) auszurufen: „Es sind gewiss Tage des Essens und Trinkens, daher gibt es in ihnen kein Fasten.“ D.h. an den Taschriq-Tagen. Der Überprüfer des „Musnad“ sagte: „Die Überlieferung ist aufgrund anderer Überlieferungen authentisch“, (Sahih li Ghayrihi)
Al-Bukhary (1998) überliefert von ˈAischa und Ibn ˈUmar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, dass sie sagten: „Es wurde niemanden erlaubt, während der Taschriq-Tage zu fasten, außer einem, der kein Opfertier fand.“
Dies und andere Überlieferungen beinhalten das Verbot des Fastens der Taschriq-Tage.
Daher vertreten die meisten Gelehrten die Ansicht, dass das freiwillige Fasten an diesen Tagen ungültig ist.
Holt man seine nicht gefasteten Tage vom Ramadan während dieser Tage nach, so ist es nach der Ansicht einiger Gelehrten erlaubt. Richtig ist es jedoch, dass es nicht erlaubt ist.
Ibn Qudama -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (3/51):
„Das freiwillige Fasten ist (darin), der Ansicht der meisten Gelehrten nach, nicht erlaubt. Von Ibn Az-Zubair wurde überliefert, dass er sie fastete. Das Gleiche wurde von Ibn ˈUmar und Al-Aswad Ibn Yazid. Und von Abu Talha wurde überliefert, dass er pflegte lediglich am Tag von den zwei Festtagen (ˈId) sein Fasten zu brechen (d.h. nicht zu fasten). Es scheint so, als ob sie vom Verbot des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nicht gehört haben. Hätte sie es mitbekommen, so hätten sie es nicht wiederholt.

Was das Pflichtfasten anbelangt, so gibt es diesbezüglich zwei Ansichten.
Die eine Ansicht besagt, dass es nicht erlaubt ist, da es verboten wurde sie zu fasten, weil sie wie die zwei Festtage (ˈId) sind.

Die andere Ansicht besagt, dass das Fasten der Taschriq-Tage erlaubt ist, und zwar aufgrund dessen, was von Ibn ˈUmar und ˈAischa -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- überliefert wurde, dass sie sagten: „Es wurde nicht erlaubt die Taschriq-Tage zu fasten, außer demjenigen, der kein Opfertier auftreiben konnte.“ D.h. demjenigen, der die Hajj in Tamatuˈ Art verrichtet und kein Opfertier auftreiben kann. Dieses ist ein authentischer Hadith, welcher von Al-Bukhary überliefert wurde, und wird für den Analogieschluss (Qiyas) für alle Pflichten verwendet.“ Ende seiner Aussage

Die anerkannte Meinung der Rechtschule der Hanbaliten ist, dass es ungültig ist, die vom Ramadan nachzuholenden Tage während der Taschriq-Tage zu fasten.
Siehe dazu „Kaschaf Al-Qina“ (2/342)

Das Fasten dieser Tage seitens jemand, der die Hajj in Tamatuˈ oder Qiran Art verrichtet und kein Opfertier findet, so weist darauf die vorausgegangene Überlieferung von ˈAischa und Ibn ˈUmar und -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- hin. Dies ist zugleich die Rechtsmeinung (Madhhab) der Malikiten, Hanbaliten und die frühere (ältere) Ansicht von Asch-Schafiˈi.

Die Hanafiten und Schafiˈiten vertreten die Ansicht, dass deren Fasten nicht erlaubt ist.

Siehe „Al-Mausuˈa Al-Fiqhiyya“ (7/323)

Die richtigere Ansicht ist die erstere, dass nämlich deren Fasten demjenigen erlaubt ist, der kein Opfertier findet.

Imam An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmuˈu“ (6/486)
„Wisse, dass die neue (spätere) Ansicht die Richtigste bei den Gefährten ist, nämlich dass während dieser Tage das Fasten grundsätzlich ungültig ist, sei es derjenige der die Hajj in Tamatuˈ Art verrichtet oder jemand anderer. Beweismäßig vorrangig ist, dass das Fasten während dieser Tage für denjenigen, der Hajj At-Tamatuˈ verrichtet, erlaubt ist, weil die Überlieferung bezüglich der Erlaubnis für ihn, authentisch ist, wie wir es bereits erklärt haben. Das ist diesbezüglich klar und kann nicht bei Seite gelassen werden.“ [Ende des Zitats]
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Fasten der Taschriq-Tage nicht gültig ist, sei es freiwilliges oder Pflichtfasten, außer für denjenigen, der die Hajj in der Tamatuˈ oder Qiran Art verrichtet und kein Opfertier auftreiben kann.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Das Fasten des dreizehnten Tages von Dhul-Hijja ist nicht erlaubt, weder freiwillig noch als Pflichtfasten, weil es die Tage des Essens, Trinkens und Gedenken Allahs sind -erhaben ist Er-. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat ihr Fasten verboten und es niemandem gestattet diese zu Fasten, außer demjenigen, der für die Hajj At-Tamatuˈ verrichtet und kein Opfertier findet.“ [Ende des Zitats aus „Majmuˈu Fatawa Ibn Baz“ (15/381)]

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Tashriq-Tage sind die drei Tage nach dem Opferfest (ˈId Al-Adha). Sie wurden „Taschriq“ genannt, weil die Leute es pflegten das Fleisch der Sonne auszusetzen, damit es nicht verfault/verdirbt, wenn sie es dann lagern. (Dieser Vorgang wird im Arabischen „Taschriq“ genannt). Bezüglich dieser drei Tage sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Die Taschriq-Tage sind Tage des Essens, Trinkens und Gedenken Allahs -des Mächtigen und Gewaltigen-.“ Und wenn es dem so ist, nämlich dass die islamische Gesetzgebung an diesen Tagen das Essen, Trinken und Gedenken Allahs vorgeschrieben hat, so ist es nicht die Zeit fürs Fasten. Aus diesem Grund sagten Ibn ˈUmar und ˈAischa -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-: „Es wurde nicht erlaubt die Taschriq-Tage zu fasten, außer demjenigen, der kein Opfertier auftreiben konnte.“ D.h. denjenigen, die die Hajj in Tamatuˈ oder Qiran Art verrichten, weil sie drei Tage während der Hajj fasten und sieben nach ihrer Rückkehr nach zu ihren Familien (d.h. nach Hause). Diesen ist es erlaubt, wenn sie kein Opfertier auftreiben können, diese drei Tage zu fasten, um die Hajj Saison nicht zu verpassen. Dieses ausgenommen, ist jedes andere Fasten nicht erlaubt, selbst einem nicht, der zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten hat (als Sühne). Er soll am Festtag und an drei Tagen danach nicht fasten. Danach erst wird er sein Fasten fortsetzen.“

[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Fatawa Ibn ˈUthaimin“ (Frage Nr. 20/419)]
Aufgrund dessen, was erwähnt wurde, muss derjenige, der die Taschriq-Tage allesamt oder teilweise gefastet hat und weder jemand ist, der die Hajj in Tamatuˈ oder Qiran Art verrichtet hat und kein Opfertier fand, Allah -erhaben ist er- um Vergebung bitten, weile er etwas getan hat, was der Prophet -Allahs Frieden und Segen auf ihm- verboten hat. Und falls er diese Tage gefastet hat, um Fastentage vom Ramadan nachzuholen, so ist dies unzureichend und er muss die Tage ein weiteres Mal nachholen.“

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A