Freitag 10 Shawwaal 1445 - 19 April 2024
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Darf ein Geschenk weitergegeben oder verkauft werden?

Frage

Ist es erlaubt Geschenke zu verkaufen? Man sagt, dass Geschenke weder weitergegeben noch verkauft werden dürfen.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die bekannte und weitverbreitete Aussage, dass Geschenke weder weitergegeben noch verkauft werden dürfen, ist nicht richtig und widerspricht der islamischen Gesetzgebung. Wer auf legitime Art und Weise ein Geschenk besitzt, der hat das volle Recht es zu verkaufen, vermieten, verschenken oder stiften. Und darin besteht kein Problem. Wer aber so etwas verbietet, der liegt falsch. Und in der authentischen, prophetischen Sunnah stehen Beweise, die darauf hindeuten.

1. 'Ali -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass Ukaidar von Dumah dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ein Seidengewand geschenkt hat, der aber dann 'Ali weitergegeben und gesagt hat: „Teile es in Kopfbedeckungen für die Fatimas auf.“ Überliefert von Al-Bukhary (2472) und Muslim (2071), von dem der Wortlaut ist.

Ukaidar von Dumah: Er ist Ukaidar Ibn 'Abdil Al-Malik Al-Kindi. Man war sich darüber uneinig, ob er den Islam annahm, jedoch waren die meisten der Ansicht, dass er es nicht tat.

Fatimas: Damit sind drei gemein: Fatima, die Tochter des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, Fatima Bint Asad, die Mutter von 'Ali Ibn Abi Talib, und Fatima bint Hamza Ibn 'Abdil Muttalib (seine Cousine).

Aus dem Hadith entnehmen wir, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- etwas weitergegeben hat, was ihm geschenkt wurde. Demnach beweist dies, dass es falsch ist jemandem zu verbieten ein Geschenk weiterzugeben.

2. 'Abdullah Ibn 'Umar sagte: „'Umar nahm ein Gewand aus Brokat, das im Markt verkauft wurde. Er brachte es dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: ‚O Gesandter Allahs, kauf dieses und ziehe es für den 'Id und die Delegationen an.‘ Daraufhin sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu ihm: ‚Das ist vielmehr die Kleidung derer, die keinen Anteil (am Jenseits) haben.‘ Daraufhin verging bei 'Umar die Zeit, solange Allah es wollte, bis ihm der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- irgendwann ein Gewand aus Seidenbrokat. 'Umar kam damit dann zum Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- un sagte: ‚O Gesandter Allahs, du hast gesagt, dass dies die Kleider derer seien, die keinen Anteil (am Jenseits) hätten, jedoch hast du mir dieses Gewand zugesandt.‘ Daraufhin antwortete der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: ‚Verkaufe es oder verwende es für deinen Bedarf.‘“ Überliefert von Al-Bukhary (906) und Muslim (2068).

In dem Hadith steht, dass es erlaubt ist Geschenke weiterzuverkaufen, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu 'Umar über das Geschenk, das er ihm gegeben hat, sagte: „Verkaufe es.“

3. Ibn 'Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- berichtete: „Wir waren mit dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- auf einer Reise. Ich war auf ein scheues Kameljunges von 'Umar. Es überwältigte mich und ging vor die Leute. 'Umar wies es zurecht und brachte es zurück. Dann ging es wieder vor die Leute und 'Umar wies es wieder zurecht und brachte es zurück. Daraufhin sagte der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu 'Umar: ‚Verkaufe es mir.‘ Er sagte dann: ‚Es gehört dir, o Gesandter Allahs.‘ Er sagte: ‚Verkaufe es mir!‘ Daraufhin verkaufte er es dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte anschließend: ‚Es gehört dir, o 'Abdullah Ibn 'Umar! Mach damit, was du willst.‘“ Überliefert von Al-Bukhary (2010).

Dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu 'Abdullah Ibn 'Umar sagte: „Es gehört dir. Mach damit, was du willst“, beweist, dass, wenn jemandem etwas geschenkt wird, es in seinem Besitz übergeht und er damit machen kann, was er will, ob verkaufen, verschenken etc.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A