Donnerstag 9 Shawwaal 1445 - 18 April 2024
German

Die üble Nachrede (Al-Ghibah, o. ) und die Sühne dafür

Frage

1. Was ist das Urteil darüber, dass einer Person vorwirft eine lockere Zunge zu haben?

2. Muss ich ihnen erzählen, was sie über sie sagten und wer es war?

Dies ist geschehen und anstatt, dass der Person erzählt wurde, was man über sie sagte und wer es war, sagten sie ihm, dass derjenige, der ihm dies erzählt, seine Zunge nicht kontrollieren könne. Und mehr haben sie nicht gesagt.

3. Wie kann man einer Person etwas vorwerfen, was sie vielleicht nicht gesagt hat, wenn er es ihnen nicht erzählt hätte?

Vielleicht ist die Person unschuldig und hat jetzt einen schlechten Ruf. Ich bitte darum, dass Sie mir alle islamischen Regeln übermitteln, die damit zusammenhängen, damit ich aufhöre zu verleumden, eine Lüge zu ersinnen oder zu lästern, wie es bei der Person geschehen ist, der vorgeworfen wurde, eine lockere Zunge zu haben.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Der Muslime muss seine Zunge vor allem schützen, was ihm diesbezüglich verboten wurde. Zu diesen verbotenen Dingen gehört die üble Nachrede (Ghibah), die Verleumdung (Buhtan) und das Säen von Zwietracht zwischen den Menschen (Namimah), was viele Menschen auf die leichte Schulter nehmen.

„Al-Ghibah“ bedeutet, dass man über den Muslim etwas in seiner Abwesenheit erzählt, das er nicht verbreitet und weitererzählt haben will.

„Al-Buhtan“ bedeutet, dass man über dem Muslim etwas erzählt, was nicht der Wahrheit entspricht. Und dies ist eine Lüge.

Und „An-Namimah“ bedeutet, dass die Worte einer Person einer zweiten weitererzählt werden, um zwischen ihnen Zwietracht zu säen.

Für den Verbot dieser Taten gibt es viele Beweise. Wir begnügen uns hier mit einem kleinen Teil davon, damit der Verbot klar wird.

Er -erhaben ist Er- sagte: „Und führt nicht üble Nachrede übereinander. Möchte denn einer von euch gern das Fleisch seines Bruders, wenn er tot sei, essen?“ [Al-Hujurat:12]

Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wisst ihr was die üble Nachrede ist?“ Sie sagten: „Allah und sein Gesandter wissen es besser.“ Er sagte daraufhin: „Dass du über deinen Bruder das erzählst, was ihm zuwider ist.“ Er wurde dann gefragt: „Was ist, wenn das, was ich über meinem Bruder sage, der Wahrheit entspricht?“ Er antwortete dann: „Wenn das, was du über ihn sagst, der Wahrheit entspricht, dann hast über ihn die üble Nachrede geführt. Und wenn dem nicht so ist, dann hast du über ihn gelogen.“ Überliefert von Muslim (2589).

Ibn Abbas -möge Allah mit beiden zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- an zwei Gräbern vorbei lief und daraufhin sagte: „Diese beiden werden bestraft, doch sie werden nicht für Dinge bestraft, die schwer sind zu unterlassen. Der Eine pflegte zwischen den Menschen Zwietracht zu säen (Namimah) und der Andere hat sich beim Urinieren nicht verborgen.“ Daraufhin ließ er zwei frische/grüne Dattelzweige holen, die er in zwei teilte und das eine Teil auf das eine Grab pflanzte und das andere auf das zweite Grab und sagte anschließend: „Vielleicht wird dies ihre Strafen abmildern, solange sie nicht austrocknen.“ Überliefert von Al-Bukhary (213) und Muslim (292).

Zweitens:
Die Aussage, dass diese Person „eine lockere Zunge hätte“ ist ohne Zweifel etwas, was dieser Person zuwider sein würde. Wenn es der Wahrheit entspricht, dann ist es üble Nachrede und wenn nicht, dann eine Verleumdung.

Jedenfalls muss derjenige, der üble Nachrede führt, jemanden verleumdet oder zwischen Leuten Zwietracht sät, reuig zu Allah zurückkehren und Ihn um Vergebung bitten. Wenn er weiß, dass seine Worte diese Person erreicht haben, dann muss er zu ihr gehen und sie um Vergebung bitten. Und wenn sie davon nichts weiß, dann soll er es ihr nicht erzählen, sondern für sie um Vergebung bitten, Bittgebete sprechen und sie in dem Maße loben, in dem sie auch über sie üble Nachrede führte. Und wenn er auch weiß, dass es die Feindschaft verstärken würde, wenn er es ihr erzählt, dann soll er nur Bittgebete sprechen, sie vor anderen loben und für sie um Vergebung bitten.

Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer seinem Bruder, im Bezug auf seine Ehre, ein Unrecht zugefügt hat, so soll er ihn heute um Vergebung bitten, noch bevor es weder Dinar noch Dirham geben wird (am Tag der Auferstehung). Denn wenn er eine gute Tat hat, dann wird sie von ihm in dem Maße genommen, in dem er seinem Bruder Unrecht zugefügt hat. Und wenn er keine guten Taten hat, dann werden die Sünden seines Bruder genommen und ihm aufgebürdet.“ Überliefert von Al-Bukhary (2317).

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah sagte:
„Wer einem Menschen Unrecht zufügt, indem er ihn verleumdet, über ihn üble Nachrede führt oder schmäht und hierauf reuig zu Allah zurückkehrt, so wird Allah seine Reue annehmen. Doch wenn der, dem Unrecht zugefügt wurde, davon weiß, so wird es ihm möglich sein sein Recht einzuholen. Und wenn er ihn verleumdet oder über ihn üble Nachrede führt und dieser davon nichts mitbekommen hat, so haben die Gelehrten diesbezüglich zwei Ansichten. Beide sind Überlieferungen von Ahmad. Die richtigere Ansicht ist, dass er ihm nicht erzählen sollte, dass er über ihn üble Nachrede führte. Es wurde auch gesagt, dass man in seiner Abwesenheit über ihn schön/gut reden soll, so wie man in seiner Abwesenheit schlecht über ihn geredet hat. So sagte auch Al-Hasan Al-Basri: „Die Sühne für die üble Nachrede ist, dass du für denjenigen, über den du üble Nachrede geführt hast, um Vergebung bittest.““

Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (3/291).

Quelle: Islam Q&A