Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Die Gelehrten haben bezüglich des Urteils über
das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) unterschiedliche Ansichten, ob dieses eine
Pflicht ist (Wajib), deren Unterlassung eine Sünde darstellt, oder ob es eine
gefestigte prophetische Tradition (Sunna Mu'akkada) ist, deren Unterlassung
verpönt ist (Makruh)?
Das Richtige ist, dass es eine prophetische Tradition (Sunna Mu'akkada) ist.
Die Erläuterung dazu erfolgte bereits in der Antwort zur Frage Nr.
(36432).
Der Verpflichtung oder Sunna
des Schlachtopfers wird vorausgesetzt, dass man es finanzieren kann. Dieses
bedeutet, dass die Kosten für das Schlachtopfer vom Überschuss finanziert
werden, und nicht von dem benötigten (Vermögen), welches für die
Bedürfnisse der Familie benötigt wird. Wenn der Muslim einen
regelmäßigen monatlichen Lohn hat oder eine Rente bezieht, welche
für ihn ausreicht, und darüber hinaus er noch Geld für das Schlachttier hat, so
ist ihm das Schlachtopfer gesetzlich vorgeschrieben.
Auf die Voraussetzung, dass man sich das Opfertier leisten kann, weisen die
Worte des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hin:
„Wer ein Vermögen
(Sa'a) besitzt und nicht schlachtet, so soll er sich nicht unserem Gebetsplatz
(des 'Id-Gebets) nähern.“
[Überliefert von Ibn Majah (3123) und von Schaikh Al-Albani in „Sahih Ibn
Majah“ als gut (Hasan) eingestuft], As-Sa'atu bedeutet hier Reichtum.
Das 'Id-Opfertier ist für die Hausangehörigen vorgeschrieben. Dies aufgrund
der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm:
„Den Angehörigen eines
jeden Hauses obliegt jedes Jahr ein Opfertier.
[Überliefert von Ahmad
(20207), und Al-Hafidh Ibn Hajar sagte in „Fath Al-Bari: „Seine
Überlieferungskette (Isnad) ist stark. Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih
Sunan Abi Dawud“ (2788) als gut (Hasan) eingestuft]
Es gibt (dabei) keinen Unterschied zwischen dem Mann und der Frau. Wenn nun die
Frau alleine oder mit ihren Kindern lebt, so ist sie zur Schlachtung eines
Opfertieres (Al-Udhiya) verpflichtet.
In „Al-Mawsu'atu Al-Fiqhiyyatu“ (5/81) wurde gesagt:
„Die Männlichkeit ist keine der Voraussetzungen, weder für die
Verpflichtung (des Schlachtens) noch für seine Sunna. Wie es für die
Männer verpflichtend ist, so ist es auch für die Frauen verpflichtend, da
die Beweise für ihre Verpflichtung oder Sunna alle umfassen.“
[Ende des zusammengefassten Zitats]
Siehe dazu: „ Al-Mawsu'atu Al-Fiqhiyyatu“ (5/79-81)
Und Allah weiß es am besten.