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Manche sagen, dass man das Nachtgebet bis zum Gebetsruf des Morgengebets beten kann. Andere wiederum sagen, dass die Gebetszeit endet, wenn das Tahajjud-Gebet gebetet wird. Und wieder andere sagen, dass die Stunden vom Nachtgebet bis zum Morgengebet addiert und durch zwei geteilt werden müssen, um so das Ende der Zeit des Nachtgebets festzulegen. Wie ist das Urteil diesbezüglich? Ich weiß, dass es nicht erwünscht ist das Gebet zu spät zu verrichten. Ich will nur wissen, wie das Urteil diesbezüglich ist.
Alles Lob gebührt Allah..
Das Nachtgebet muss vor Mitternacht verrichtet werden und es ist nicht erlaubt es bis zu der Zeit danach hinaufzuschieben, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Zeit des Nachtgebets geht bis zur Mitternacht.“ Überliefert von Muslim (Kapitel: Die Moscheen und Positionen des Gebets/964). Du musst es vor Mitternacht verrichtet haben, entsprechend der Länge der Nacht. Denn die Nacht wird mal länger und kürzer. Die Richtlinie hierfür ist die Hälfte der Stunden in der Nacht. Wenn die Nacht nun zehn Stunden lang ist, darfst du das Gebet nicht bis nach Ende der fünften Stunde hinaufschieben. Am besten ist es, wenn es im ersten Drittel der Nacht verrichtet wird. Wer das Gebet aber am Anfang der Zeit verrichtet, so ist es kein Problem. Es aber etwas hinaufzuschieben, ist besser, denn der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erachtete es als wünschenswert das Nachtgebet etwas später zu verrichten. Wer es aber am Anfang verrichtet, also nachdem die Abendröte (die Röte, die läng am Horizont verläuft) untergegangen ist, so besteht darin kein Problem. Und Allah weiß es am besten.