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Das Urteil über denjenigen, der betet, aber weder die Zakah entrichtet noch fastet, oder der die Hajj vollzieht, aber nicht betet.

06-04-2022

Frage 106481

Ich habe auf einigen Ihrer Antworten gelesen, dass derjenige, der fastet, aber nicht betet, nicht fasten dürfe. Wie ist es jetzt andersherum, der betet, aber nicht fastet. Darf er beten? Darf derjenige, der die Zakah nicht entrichtet, aber betet, auch beten? Derjenige, der die Hajj vollzieht, aber nicht betet, darf er die Hajj vollziehen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

„Wer das Fasten im Monat Ramadan unterlässt, weil er die Pflicht dessen leugnet, der wird zum Ungläubigen (Nicht-Muslim) und sein Gebet ist ungültig. Wer es aber absichtlich oder aus Fahrlässigkeit unterlässt, wird dadurch nicht zum Ungläubigen, nach der richtigeren Ansicht, und sein Gebet ist. Wer die obligatorische Zakah unterlässt, weil er die Pflicht dessen leugnet, der wird zum Ungläubigen und sein Gebet ist ungültig. Wer sie aber absichtlich, aus Fahrlässigkeit und Geiz unterlässt, der wird nicht zum Ungläubigen und sein Gebet ist gültig. Und genauso bei der Hajj; wer sie unterlässt, weil er dessen Pflicht vollkommen leugnet, der wird zum Ungläubigen. Wer sie aber unterlässt, obwohl er dazu in der Lage wäre, der wird nicht zum Ungläubigen und sein Gebet ist gültig.

Allah verleiht den Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.“

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile

Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz, Schaikh 'Abdurrazzaq 'Afifi, Schaikh 'Abdullah Ibn Qu'ud.“

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daima Lil Buhuth Al-'Ilmiyah wal Ifta“ (10/143, 144).

Wer das Gebet unterlässt, der wird, nach der richtigen Ansichten unter den Aussagen der Gelehrten, zum abtrünnigen Ungläubigen, wodurch dann keines seiner gottesdienstlichen Handlungen gültig ist.

Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 5208 .

Pflicht des Fastens und dessen Vorzug
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