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Ein Fragender kommentiert eine vorige Antwort über das Fasten und der Hadith von Ibn ´Abbas über die Sichtung des Neumondes von einem einzigen Zeugen

24-07-2016

Frage 107482

In eurer Antwort auf die Frage Nr. 26824 habt ihr erwähnt, dass es erlaubt sei die Meinung eines Vertrauenswürdigen, bzgl. der Mondsichtung, einzunehmen. Es widerspricht aber dem Hadith, in dem ein Beduine zum Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, kam und ihm berichtete den Neumond gesichtet zu haben. Da fragte ihn der Gesandte: „Glaubst du, dass niemand würdig ist angebetet zu werden, außer Allah, und dass Muhammad Allahs Gesandter ist?“ Als er darauf bejahend antwortete, fragte er ihn: „Bezeugst du, dass du den Neumond gesehen hast?“ In diesem Hadith ist ein Beweis, dass es erlaubt ist die Mondsichtung von jedem Muslim anzunehmen.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Hadith, auf welchen der Fragende hinweist ist:

Von Ibn ´Abbas, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass er sagte:

„Ein Wüstenaraber kam zum Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, und sagte: „Ich habe den Neumond gesehen!“ – Al-Hasan sagte über seinen Hadih: „gemeint ist vom Ramadan.“ – woraufhin er (der Prophet) fragte: „Bezeugst du, dass niemand würdig ist angebetet zu werden, außer Allah?“ Er sagte: „Ja!“ Er fragte: „Bezeugst du, dass Muhammad Allahs Gesandter ist?“ Er sagte: „Ja!“ Er sagte dann: „O Bilal, verkünde den Leuten, dass sie morgen fasten sollen!“

Überliefert von At-Tirmidhi (691), Abu Dawud (2340), An-Nasaa`i (2112) und Ibn Maajah (1652).

Der Hadith ist schwach und nicht authentisch, denn An-Nasaa`i, Al-Albaani und andere haben ihn als schwach eingestuft.

Und wenn der Hadith schwach ist, gibt es zwischen ihm und dem, was wir erwähnten, keinen Widerspruch. Und zwar, dass derjenige, der den Neumond sichtet, rechtschaffen sein soll.

Und wenn wir annehmen, dass der Hadith authentisch wäre, so wird seine Bedeutung in mehrere Punkte interpretiert. Dazu gehört:

1. Dass die Akzeptanz der Bezeugung desjenigen, der den Neumond sichtet, und dass er vertrauenswürdig und rechtschaffen ist, auf den Richter zurückgeht. Und wenn er, in sich selbst, beschließt, aufgrund seiner Erfahrung mit den Menschen, dass man auf das Zeugnis desjenigen, der ihn gesichtet hat, vertrauen kann. So gebührt ihm die Akzeptanz jenes Zeugnisses, auch wenn niemand ihn kennt, der für ihn bürgen oder ihn als vertrauenswürdig einstufen kann.

Schaikh Al-Albaani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Nun, er hat Bilal befohlen, dass er den Leuten verkünden soll, dass sie morgen beten sollen. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, war von diesem Mann, von dem er nicht wusste, ob er bezeugt, dass niemand würdig ist angebetet zu werden außer Allah, und dass Muhammad Allahs Gesandter ist, überzeugt. Gemeint ist, dass er zwar wusste, dass er ein Muslim war, aber er hatte ihn nicht (darauf) geprüft und kannte seine Intelligenz nicht, so wie es im ersten Hadith war, in dem jener, der es bezeugte, ´Abdullah ibn ´Umar ibn Al-Khattab. Trotzdem akzeptierte er sein Zeugnis. Hier liegt eine umfassende Erleichterung. Damit ist gemeint, dass der Richter nach dem Äußeren des Zeugen überzeugt sein kann, ohne dass er Leute holt, die für ihn bürgen und ihn vorstellen, so wie dieser Richterkult damals verlief. Es reicht ihm, dass er vor ihm das Glaubensbekenntnis bezeugt. So ist er ein Muslim und ihm steht das zu, was uns zusteht, und auf ihm lastet das, was auf uns lastet. Basierend auf seinem Glaubensbekenntnis und seines Islams sagte er (der Prophet): „O Bilal, verkünde den Leuten, dass sie morgen fasten sollen.“

Aus Audio-Unterrichten mit dem Namen „At-Ta’liq ´ala Bulugh Al-Maram“, Hadith Nr. 5, Buch des Fastens.

2. Dass dieser Hadith ein Beweis dafür ist, dass die Grundlage im Muslim die Rechtschaffenheit ist, bis das Gegenteil davon klar wird.
As-San’aani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte über den Nutzen aus dem Hadith von Ibn ´Abbas:

„Darin ist ein Beweis, dass die Grundlage bei den Muslimen die Rechtschaffenheit ist, da er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, vom Wüstenaraber nichts, bis auf das Glaubensbekenntnis, verlangt hat.“

Aus „Subul As-Salaam“ (2/153) von As-San’aani.

3. Dass dieses Urteil speziell für die Prophetengefährten gilt. Und dies ist so, da sie alle rechtschaffen sind. Es besteht kein Zweifel, dass dieser Wüstenaraber sich in die Reihen der Prophetengefährten, Allahs Segen und Frieden auf ihnen, gereiht hat, wodurch er zu den Rechtschaffenen gehört, bei denen man ihre Rechtschaffenheit nicht überprüfen muss.
Muhammad ibn Salih Al-´Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Alle Prophetengefährten sind vertrauenswürdig und Träger der Rechtschaffenheit. Die Überlieferung einem von ihnen wird angenommen, auch wenn er unbekannt ist. Aus diese Grund sagt man: „Die Unbekanntheit des Prophetengefährten bringt keinen Schaden.“
Und der Beweis für das, was wir, über den Zustand der Prophetengefährten, beschrieben haben ist, dass Allah und Sein Gesandter sie, in etlichen Stellen, gelobt haben, und dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, die Aussage eines einzigen von ihnen annimmt, sobald er weiß, dass sie Muslime sind. Und er fragt sie nicht nach ihrem Zustand. So wurde von Ibn ´Abbas, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass er sagte:

„Ein Wüstenaraber kam zum Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, und sagte: „Ich habe den Neumond gesehen.“ (er meint für den Ramadan) …“

Aus „Mustalah Al-Hadith“ von seiner, möge Allah ihm barmherzig sein, Internetseite.

Es gibt eine Sache, die das, was voranging, bekräftigt. Diese ist, dass dieses Zeugnis in der Zeit der Offenbarung war, und es kann nicht sein, dass sich dieser Wüstenaraber einem Glaubensbekenntnis bekennt, welches mit der Gehorsamkeit der Muslime und ihrem Gottesdienst verknüpft ist.

Und in Anbetracht dessen, dass der Hadith schwach ist, so hat Allah, erhaben sei Er, uns erspart diesen zu interpretieren.

Und alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.

Und Allah weiß es am besten.

Hadith und dessen Wissenschaften Sichtung des Neumondes
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