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Ich habe in einer Ihrer gestellten Fragen über die Zeiten, in denen das freiwillige Gebet verboten ist, gelesen. Könnten Sie mir die Zeiten in Stunden angeben, um mich zu beruhigen?
Alles Lob gebührt Allah..
Die Festlegung der Zeiten, in denen das freiwillige Gebet verboten ist, variiert je nach Land und Jahreszeit. Daher können wir diese Zeiten nicht in Stunden für alle Länder und Jahreszeiten angeben. Wir können jedoch eine allgemeine Regel angeben, die es jedem Muslim erleichtert, diese Zeiten zu kennen.
Es gibt drei Zeiten, in denen das freiwillige Gebet verboten ist:
1. Von Aufgang der Morgendämmerung bis etwa eine Viertelstunde nach Sonnenaufgang. Du kannst die genaue Zeit des Sonnenaufgangs aus dem in deinem Land verwendeten Kalender entnehmen.
2. Etwa eine Viertelstunde vor dem Eintritt der Mittagsgebetszeit bis zum Eintritt der Mittagsgebetszeit.
3. Wenn du das Nachmittagsgebet - auch wenn es eine Stunde nach dem Eintritt der Gebetszeit ist - bis zum vollständigen Verschwinden der Sonnenscheibe betest. Das Verbot beginnt nach dem Gebet des Nachmittagsgebets, nicht zum Zeitpunkt seines Eintritts. Denn ein Muslim kann das Nachmittagsgebet nach dem Eintritt der Gebetszeit mit einer Verzögerung verrichten. In diesem Fall ist es dem Muslim erlaubt, freiwillige Gebete zu verrichten, solange das Nachmittagsgebet noch nicht verrichtet wurde, selbst wenn die Gebetszeit bereits eingetreten ist. Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (1/429): „Wir kennen keine Meinungsverschiedenheit diesbezüglich bei denen, die das Gebet nach dem Nachmittagsgebet verbieten.“
Diese Zeiten werden durch verschiedene Hadithe belegt, darunter ein langer Hadith, überliefert von Imam Muslim in seinem „Sahih“ (832), in dem 'Amr Ibn 'Abasa -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtet, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu ihm sagte: „Bete das Morgengebet und dann lass die Gebete bis zum Aufgang der Sonne sein, bis sie etwas höher steht. Denn zu dieser Zeit geht sie zwischen den Hörnern des Satans auf und die Ungläubigen werfen sich vor ihr nieder. Dann bete. Denn das Gebet wird bezeugt und daran wird teilgenommen, bis der Schatten des Speers in die entgegengesetzte Richtung (Norden) zeigt. Dann halte dich beim Gebet zurück. Denn zu dieser Zeit wird die Hölle entfacht. Wenn dann der Schatten (gen Osten) kommt, dann betet. Denn das Gebet wird bezeugt und daran wird teilgenommen, bis das Nachmittagsgebet verrichtet wird. Dann halte dich beim Gebet zurück, bis die Sonne untergeht. Denn zu dieser Zeit geht die Sonne zwischen den Hörnern des Teufels unter und die Ungläubigen werfen sich vor ihr nieder.“
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Verbot speziell für freiwillige Gebete in diesen Zeiten gilt. Gebete, die einen Grund haben, wie die Begrüßung der Moschee, die beiden Gebetseinheiten nach der rituellen Waschung und die beiden Gebetseinheiten nach der Tawaf usw. dürfen zu jeder Zeit verrichtet werden, gemäß der gültigen Meinung der Gelehrten.
Und Allah weiß es am besten.