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Wie ist das Urteil, wenn der Muhrim (derjenige, der sich im Weihezustand befindet), der an Harninkontinenz leidet, etwas an seinen Schambereich legt, wie einen Beutel, damit sich die Unreinheit nicht verbreitet? Gehört dies zu den Dingen, die im Ihram (Weihezustand) verboten sind?
Alles Lob gebührt Allah..
Wir stellten diese Frage dem geehrten Schaikh Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaimin -möge Allah ihn beschützen, der antwortete, dass dies nicht zu den Dingen gehöre, die im Ihram verboten seien.
Und Allah weiß es am besten.