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Alles Lob gebührt Allah..
Zu den Voraussetzungen eines (gültigen) Pflichtgebets gehört der Anbruch der (festgelegten) Zeit für dieses. Deshalb ist das Pflichtgebet vor Anbruch der Zeit (für dieses) ungültig.
Der Beweis dafür, dass der Anbruch seiner Zeit für das Pflichtgebet vorausgesetzt wird, ist die Aussage Allahs des Mächtigen und Gewaltigen (in ihrer ungefähren Übersetzung in deutscher Sprache): „Wahrlich, das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“
[An-Nisa 4:103]
Der Gebetsruf (Adhan) ist nichts anderes als die Bekanntgabe des Anbruchs der Gebetszeit.
Wenn der Gebetsrufer sich an die (Anfangs-) Zeit (des jeweiligen Gebets) hält, so sollte die Frau (erst) den Gebetsruf vernehmen und dann nach diesem das Gebet verrichten. Wenn der Gebetsrufer sich aber mit dem Gebetsruf bis nach der (Anfangs-) Zeit verspätet, so kann sie das Gebet verrichten, solange sie sich versichert hat, dass die Zeit für dieses tatsächlich angebrochen ist.
Auch ist es den Frauen erlaubt, sich (mit dem Verrichten des Gebets) bis nach dem Verstreichen der Anfangszeit (des jeweiligen Gebets) zu verspäten.