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Sollte man Bittgebete sprechen, wenn man Angst davor hat jemanden zu beneiden, indem man sagt: „Ma sha Allah, La Quwwata illa Billah (Was Allah will. Es gibt keine Kraft, außer bei Allah)“?
Alles Lob gebührt Allah..
Das Authentische aus der Sunnah ist, dass der Mensch um Segen bitten soll, wenn er etwas sieht, das ihm gefällt und Angst hat, dass der Besitzer (dieser Sache) vom bösen Auge getroffen werden könnte.
Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn einer von euch bei sich, seinem Vermögen oder seinem Bruder etwas sieht, das ihm gefällt, dann soll er dafür um Segen bitten, denn das böse Auge ist wahr.“
Ibn As-Sunni überlieferte in „'Amal Al-Yaum wal Lailah“ (S. 168), Al-Hakim (4/216) und Al-Albani, in „Al-Kalim At-Tayyib“ (243), der dies als authentisch überlieferte, dass Abu Umama Ibn Sahl Ibn Hunaif sagte: „'Amir Ibn Rabi'ah lief an Sahl Ibn Hunaif, der sich wusch, vor und sagte: „Ich habe noch nie eine Haut wie diese gesehen, nicht mal die einer unverheirateten jungen Frau.“ Doch es dauerte nicht lange, bis er deshalb zu Boden fiel. Daraufhin wurde er zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gebracht und es wurde gesagt: „Sahl hatte einen Anfall.“ Er fragte: „Wen beschuldigt ihr wegen ihm?“ Sie antworteten: „'Amir Ibn Rabi'ah.“ Der Prophet antwortete: „Warum sollte einer von euch seinen Bruder töten? Wenn einer von euch an seinem Bruder etwas sieht, das ihm gefällt, dann soll er für ihn um Segen bitten.“ Dann ließ er Wasser holen und befahl 'Amir die Gebetswaschung zu vollziehen. Er wusch sich das Gesicht, die Hände bis zu den Ellbogen, seine Knie und sein Untergewand, dann befahl er ihm das Wasser über ihn zu gießen.“ Überliefert von Ibn Majah (3509), Ahmad (15550) und Malik (1747).
2. Was die Aussage mancher betrifft, wenn sie etwas sehen, was ihnen gefällt, und vor dem bösen Auge Angst haben: „Ma sha Allah, La Quwwata illa Billah“, so wurde diesbezüglich ein Hadith von Abu Ya'la, in seinem Musnad, überliefert, ebenso in „Al-Matalib Al-'Aliyah“ (10/348) und „Tafsir Ibn Kathir“ (5/158), über Anas Ibn Malik -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Allah -der Mächtige und Gewaltige- hat keinem Diener, in Bezug auf seiner Familie, Vermögen oder Kind, eine Gunst erwiesen, und er dann „Ma sha Allah, La Quwwata illa Billah“, sagt und er dazu noch irgendeine Katastrophe sehen würde, außer dem Tod.“ Und er pflegte folgenden Vers so zu interpretieren: „Würdest du doch, wenn du deinen Garten betrittst, sagen: ‚(Es sei,) was Allah will; es gibt keine Kraft außer durch Allah‘!“ [Al-Kahf:39].“
Nur ist der erwähnte Hadith schwach, aufgrund von 'Abdul Malik Ibn Zarah, der schwach ist.
Siehe auch: „Al-Asma was Sifat“, von Al-Baihaqi, mit der Forschung und Kommentar von 'Abdullah Al-Haschidi (1/417).
Manche Gelehrte waren der Ansicht, dass diese Andacht gesprochen werden soll, wenn der Mensch etwas sieht, das ihm gefällt, entweder aus Furcht vor dem bösen Auge und dessen resultierender Katastrophe oder aus Angst davor, dass der Besitzer dieser Sache anfängt, hochmütig und selbstherrlich zu werden. So interpretierten sie die Bedeutung des Verses, so wie am Ende des eben erwähnten Hadiths erwähnt wurde, dass er diesen Vers interpretiert hat.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn man etwas sieht, das einem gefällt, und man Angst vor dem Neid des bösen Auges hat, dann soll man: „Ma scha Allah, tabarakallah (Was Allah will, segensreich ist Allah)“, sagen, damit derjenige, der gesehen wurde, nicht vom bösen Auge getroffen wird. Und wenn der Mensch auch in seinem eigenen Vermögen etwas sieht, das ihm gefällt, dann soll er: „Ma sha Allah, La Quwwata illa Billah“, sagen, damit nicht selbstherrlich und wegen dem Vermögen, das ihm gefällt, stolz wird. Wenn man also: „Ma sha Allah, la Quwwata illa Billah“, sagt, dann überlässt man die Angelegenheit Demjenigen, Der dafür geeignet ist, segensreich und erhaben ist Er.“ Aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“.
Er sagte auch: „Am besten ist es, wenn der Mensch befürchtet, dass sein böses Auge jemanden trifft, weil ihm etwas gefällt, dass er: ‚Tabarakallahu 'alaik (möge Allah dich segnen)‘, sagt, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte zum Mann, der seinen Bruder mit dem bösen Auge getroffen hat: ‚Hast du um Segen gebeten?‘ Was ‚Ma sha Allah, la Quwwata illa Billah‘, betrifft, so soll dies derjenige sagen, dem sein eigener Besitz gefällt, so wie der Gartenbesitzer zum anderen sagte: ‚Würdest du doch, wenn du deinen Garten betrittst, sagen: ‚(Es sei,) was Allah will; es gibt keine Kraft außer durch Allah‘!‘ [Al-Kahf:39] Und in einer Überlieferung steht: ‚Wer etwas sieht, das ihm an seinem (eigenen) Vermögen gefällt, dann soll er: „Ma sha Allah, la Quwwata illa Billah“, sagen, denn dann wird ihm, bezüglich seines Vermögens, kein Schaden treffen.‘ Oder so ähnlich.“ Aus „Liqa Al-Bab Al-Maftuh“ (19/235).
In den Fatawa des Ständigen Komitees (1/547) steht: „[…] Das böse Auge ist wahr, so wie im authentischen Hadith überliefert wurde, in dem der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Das böse Auge ist wahr, und wenn etwas der Vorbestimmung (Al-Qadr) vorausgehen würde, wäre es das böse Auge. Und wenn sie gebeten werden, ein Bad (als Heilmittel gegen das böse Auge) zu nehmen, dann nehmt das Bad.“ Das Urteil über das böse Auge ist, dass es, so wie die Zauberei, verboten ist. Was die Behandlung desjenigen angeht, von dem das böse Auge aus kommt, wenn er etwas sieht, das ihm gefällt, so soll er Allahs gedenken und um Segen bitten, so wie im Hadith steht: ‚Bittest du nicht um Segen, wenn du etwas siehst, das dir gefällt?‘ So soll man: ‚Ma sha Allah, La Quwwata illa Billah“, sagen und für die Person um Segen und bitten.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah“ (1/109).
Und Allah weiß es am besten.