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Alles Lob gebührt Allah..
Wenn der Betende ein Mann ist, so ist es seine Pflicht, den Bereich zwischen dem Bauchnabel und den Knien zu bedecken. So soll er eine bedeckende Hose oder ein bedeckendes Gewand tragen.
Wenn er nun ein leichtes Gewand trägt, durch das hindurch seine Oberschenkel sichtbar sind, d.h. die Haut seiner Oberschenkel, so dass man (deren Farbe) erkennen kann und ob sie schwarz oder weiß sind, so gilt diese Kleidung nicht als bedeckend. Das Gebet in dieser Kleidung ist ungültig; ganz so, als wären die Oberschenkel nackt.
Wenn die Kleidung aber die Oberschenkel und die vor den Blicken Fremder zu bedeckenden Körperpartien (‘Awrah) bedeckt, dann schadet es nicht, wenn die Kleidung leicht aber eben nicht durchscheinend ist. Oder wenn er eine weite, bedeckende Hose oder einen bedeckenden Isaar (ein um die Hüfte geschlungenes Tuch, das bis zu den Fußknöcheln reicht) trägt, so schadet dies ebenfalls nicht.
Eine Frau jedoch muss während dem Gebet ihren gesamten Körper bedecken, wobei die Kleidung bedeckend und aus dickem (nicht durchscheinendem) Stoff sein soll. Lediglich ihr Gesicht lässt sie während dem Gebet unbedeckt (wenn keine fremden Männer zugegen sind). Wenn sie ihre Hände unbedeckt lässt, so ist dies nicht schlimm, wobei es aber besser ist, diese auch zu bedecken.
Es ist der Frau nicht erlaubt, in leichter/ durchscheinender Kleidung, durch die die (Farbe ihrer) Haut sichtbar wird und ob sie schwarz oder weiß ist, zu beten. In dieser Art von Kleidung gilt sie als nackt, und ihr Gebet ist in solcher Kleidung ungültig.
Samaahatu-l Shaykh ’Abdu-l ‘Asiis Ibn Baas (möge Allah ihm barmherzig sein)