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Wie ist das Urteil über das Gebet, wenn sich ein Teil des Körpers der Frau unbeabsichtigt aufdeckt, wie ihr Hals oder ihre Haare, und sie es während dem Gebet sofort wieder bedeckt? Muss sie das Gebet wiederholen oder was soll sie tun?
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Das Bedecken des 'Aurah-Bereichs ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets, nach der Mehrheit der Gelehrten, egal ob Mann oder Frau. Siehe die Antwort auf Frage Nr. 1046 über die Festlegung der 'Aura der Frau im Gebet.
Dies wird unter anderem von der Überlieferung 'Aischas -möge Allah mit ihr zufrieden sein- beweisen, in dieser der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Allah akzeptiert das Gebet einer geschlechtsreifen Frau nur mit einer Kopfverschleierung (Khimar).“ Überliefert von Abu Dawud und At-Tirmidhi. Al-Albani stufte dies in „Sunan Abi Dawud“ als authentisch ein.
Ibn 'Abdil Barr sagte: „Diejenigen, die sagen, dass das Bedecken zu den Pflichthandlungen des Gebets gehört, argumentieren mit dem Konsens darüber, dass das Gebet desjenigen ungültig ist, der sich mit seiner Kleidung nicht bedeckt, obwohl er dazu imstande wäre, und unbekleidet betet. Und diesbezüglich waren sie sich alle einen (Ijma').“ Siehe: „Al-Mughni“ (1/337).
Zweitens:
Wer betet und dabei seine 'Aurah bedeckt, sich aber dann ein Teil unbeabsichtigt aufdeckt und er diese Stelle aber dann sofort bedeckt, dessen Gebet ist gültig, egal ob Mann oder Frau, egal ob es sich hierbei um die leichte oder schwere 'Aurah handelt und egal ob sich hier viel oder wenig aufgedeckt hat.
In „Kaschaf Al-Qina'“ (1/269) steht: „Das Gebet wird nicht ungültig, wenn ein kleiner Teil der 'Aurah unbeabsichtigt aufgedeckt wird, auch wenn dies über einen längeren Zeitraum anhält. Das Gebet wird ebenso nicht ungültig, wenn sich ein großer Teil der 'Aurah, in einem kurzen Zeitraum, aufdeckt. Wenn die 'Aurah durch den Wind entblößt wird und dadurch so viel gezeigt wird, dass darüber nicht hinweggesehen werden kann, wenn der Zeitraum zu lang wäre, auch wenn es die gesamte 'Aurah ist, und man sich schleunigst wieder bedeckt, ohne viel Aufwand, dann ist das Gebet noch gültig, aufgrund der kurzen Zeitspanne. Dies ist ähnelt dann der Entblößung eines kleinen Teils der 'Aurah für eine langen Zeitraum. Wenn aber die Bedeckung der 'Aurah aufwendig ist, dann wird das Gebet ungültig.“
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn sich viel aufdeckt und man es nach einer kurzen Zeit wieder bedeckt, dann ist das Gebet gültig. Vorstellen kann man sich dies, wenn der Wind die 'Aurah entblößt, während man sich in der Verbeugung befindet. Wenn diese sofort wieder bedeckt wird, dann erschließt sich aus der offensichtlichen Aussage des Autors, dass das Gebet ungültig wird. Richtig aber ist, dass das Gebet gültig bleibt, da die 'Aurah nach kurzer Zeit wieder bedeckt wurde und die Entblößung nicht beabsichtigt war. Allah -erhaben ist Er- sagte: ‚Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.‘“ Aus: „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (2/75).
Demnach ist dein Gebet gültig. Und solange du die Stelle sofort wieder bedeckst, musst du das Gebet nicht wiederholen.
Und Allah weiß es am besten.