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Wie ist das Urteil bezüglich des Schenkens oder Spendens an die Hausangestellte?
Alles Lob gebührt Allah..
Es spricht nichts dagegen, der Hausangestellten ein Geschenk zu geben, oder eine Spende, wenn sie dies nötig hat.
Schaikh Ibn ʿUthaimin -Möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Ist es erlaubt der Hausangestellten eine Spende (Sadaqah) von der Zakah (Almosenabgabe) zu geben, wobei sie ihren monatlichen Lohn regelmäßig erhält?
Er erwiderte: Es spricht nichts dagegen, dass man Zakah seinem Hausangestellten gibt, sei dieser Mann oder Frau, wenn dieser in seiner Heimat eine Familie hat, die es benötigt, und ihr das monatliche Gehalt nicht ausreicht.
Wenn aber das monatliche Gehalt der Familie ausreichend ist, so ist es nicht erlaubt, diesem Hausangestellten von der Zakah zu geben, aufgrund der Aussage Allahs -Segensreich und Hocherhaben ist Er-: „Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise.“ (Taubah 9:60)
Und aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Lehre sie, dass Allah sie zur Spende (Sadaqah) von ihrem Vermögen verpflichtet hat, die von ihren Wohlhabenden (Reichen) genommen und an ihre Armen (Bedürftigen) verteilt wird.“
Ende des Zitates aus „Fatawa Nur ʿAla Darb“
Und wenn dies erlaubt ist, wenn es um die Zakah vom Vermögen (Almosenabgabe) geht, so ist es viel eher erlaubt, wenn es sich um eine übliche Spende (Sadaqah) handelt.
Es ist wichtig anzumerken, dass der Spender keinen Nutzen von der Spende an die Hausangestellte ziehen darf (diese ausnutzen darf), wie wenn er ihr etwas spendet , um ihren monatlichen Lohn nicht zu erhöhen, oder um ihr eine Bonuszahlung nicht zu geben, die er ihr versprochen hat, oder dass er mehr als vereinbart arbeiten lässt etc.
Und Allah weiß es am besten.