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Ich weiß, dass es für den Fastenden erlaubt ist, seine Ehefrau tagsüber im Ramadan zu küssen. Was ist jedoch das Urteil darüber, wenn der Mann oder die Frau aufgrund dessen ejakuliert? Beachten Sie bitte, dass dies vielleicht darauf zurückzuführen ist, dass die Eheschließung eine Woche vor dem Beginn des Ramadans stattgefunden hat.
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Ja, es ist dem Fastenden erlaubt seine Ehefrau während des Tages im Ramadan zu küssen und dass sie Intimitäten austauschen, solange es nicht zum Geschlechtsverkehr oder Samenerguss führt. 'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte zu küssen und zu berühren, während er am Fasten war, aber er war derjenige von euch mit der höchsten Selbstkontrolle." Überliefert von Al-Bukhary (1927) und Muslim (1106).
An-Nawawi sagte: „Die Bedeutung von Berührung (Al-Mubaschara) in dieser Überlieferung: Das Anfassen mit der Hand, was wiederum das Zusammentreffen Haut an Haut bedeutet.“
Die Bedeutung ihrer Aussage: „aber er war derjenige von euch mit der höchsten Selbstkontrolle“, ist, dass er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- in der Lage war sich und seine Lust zu kontrollieren, so dass er Intimitäten austauschen konnte, ohne dass es zum Geschlechtsverkehr oder Samenerguss führte.
Wenn ein Mann aber befürchtet, dass das Küssen seiner Ehefrau während des Fastens dazu führt, dass es zum Geschlechtsverkehr oder Samenerguss kommt, dann sollte er sich von dieser Art der Intimität zurückhalten, damit sein Fasten nicht gebrochen wird.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das Küssen in Bezug auf den Fastenden ist in zwei Kategorien eingeteilt: Das Erlaubte und das Verbotene. Das Verbotene ist, wenn er nicht sicher davor ist, sein Fasten zu brechen.
Das Erlaubte hingegen wird in zwei Arten eingeteilt:
1. Das Küssen ruft absolut keine Lust hervor.
2. Das Küssen ruft zwar Lust hervor, jedoch ist er sich sicher, dass er sein Fasten nicht brechen wird.
Was andere Handlungen als das Küssen anbelangt wie das Vorspiel, so ist deren Urteil das Gleiche wie das Küssen. Dabei gibt es keinerlei Unterschiede.“ Aus „Asch-Scharh al-Mumti'“ (6/429).
Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Wenn ein Mann seine Ehefrau tagsüber im Ramadan küsst oder intim mit ihr wird, ist dadurch das Fasten ungültig?“
Er antwortete: „Wenn der fastende Mann seine Frau küsst oder intim mit ihr wird, ohne Geschlechtsverkehr zu haben, dann ist dies erlaubt und es stellt kein Problem dar, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte zu küssen und intim zu werden, obwohl er am Fasten war. Wenn man jedoch befürchtet, in etwas fallen zu können, das Allah verboten hat, weil man schnell erregt wird, dann ist es für ihn unerwünscht. Falls er jedoch zum Samenerguss kommt, dann muss er sich weiterhin vom Essen enthalten und den Tag nachfasten, aber er muss nach der Mehrheit der Gelehrten keine Sühneleistung entrichten.“ Aus „Fatawa asch-Schaikh Ibn Baz“ (15/315).
Zweitens:
Wenn ein Mann seine Frau küsst und er ejakuliert, dann ist sein Fasten gebrochen und er muss diesen Tag außerhalb des Ramadans nachfasten.
Ibn Qudama -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn der Fastende küsst und es kommt zum Samenerguss, dann hat er sein Fasten gebrochen. Darin kennen wir keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten.“ Aus „Al-Mughni“ (4/361).
Jedoch muss er keine Sühneleistung entrichten, da die Sühneleistung nur verpflichtend wird, wenn man sein Fasten durch Geschlechtsverkehr bricht. Siehe Fatwa Nr. 49750
Und Allah weiß es am besten.