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Wie verrichtet man das Istikhara-Gebet, und welches Bittgebet (Duˈa) spricht man darin?
Alles Lob gebührt Allah..
DieBeschreibung des Istikhara-Gebets (des Gebets zur Eingebung der richtigen Entscheidung) wurde von Jabir Ibn ˈAbdillah As-Salami -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert. Er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte seinen Gefährten das Istikhara-Gebet, bezüglich aller Angelegenheiten, zu lehren, so wie er ihnen gewöhnlich eine Sura des Korans beibrachte, sagend:
„Wenn jemand von euch eine Angelegenheit (Vorhaben) im Sinn hat, so soll er zwei Gebetseinheiten (Rakˈah), unabhängig des Pflichtgebets, verrichten und soll dann sagen:
Allahumma, Innie Astakhieruka bi ˈilmika, wa astaqdiruka bi qudratika, wa as-aluka min fadlika, fa innaka taqdiru wa laa aqdiru, wa taˈlamu wa laa aˈlamu, wa anta ˈallaamu-l-ghuyuub. Allahumma fa in kunta taˈlamu haadha-l-amra (dann nennen ihn – thumma tusammiehi) khayran lie fie ˈaajili amrie wa aajilihi -er sagte (Qala)- aw fie dienie wa maˈaaschie wa ˈaaqibati amrie faqdur-hu lie wa yassir-hu lie thumma baarik lie fiehi. Allahumma wa in kunta taˈlamu anna-hu scharrun lie fie dienie wa maˈaaschie wa ˈaaqibati amrie –oder er sagte- fie ˈaajili amrie wa aajilihi faßrif-nie ˈanhu [waßrif-hu ˈannie] waqdur lie-al-khayra haythu kaana, thumma raDDinie bihi.“
„O Allah, ich bitte Dich um die Eingebung der richtigen Entscheidung aufgrund Deines Wissens, und ich bitte Dich um Kraft (zur Durchführung des Vorhabens) durch Deine Macht, und ich bitte Dich um Deine unermessliche Gunst, denn Du hast die Macht (dazu) und ich nicht, und Du weißt (alles), und ich weiß nicht(s), und Du bist der Kenner des Verborgenen. O Allah! Wenn Du weißt, dass *diese Angelegenheit (man benennt die Sache) gut ist für mich ist, für meinen Glauben, für meine Lebensführung und für mein Ende, so bestimme sie mir und erleichtere sie mir, sie zu erreichen! Und gib mir dann Deinen Segen dazu! Weißt Du aber, dass *diese Angelegenheit (man benennt die Sache) schlecht ist, für mich, für meinen Glauben, für meine Lebensführung und für mein Ende, wende sie von mir ab und halte mich von ihr fern! Bestimme mir Gutes, wo auch immer dies sei, und mache mich dann zufrieden damit!“
[Überliefert von Al-Bukhary (6841). Und es gibt andere Überlieferungen, so bei At-Tirmidhi, An-Nasai, Abu Dawud, Ibn Maja und Ahmad]
Ibn Hajar -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in der Erläuterung zu diesem Hadith:
„Al-Istikhara“ ist ein Nomen. (Das Verb) „Istakhaara-llaha“ bedeutet „Talaba minhu“ , sprich er erbittet/ersucht Ihn um die Entscheidung. Beabsichtigt dabei ist die Entscheidung der besseren der zwei Angelegenheiten, für denjenigen, der eine davon braucht/bedarf.
Bezüglich seiner Aussage: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte uns das Istikhara-Gebet zu lehren…bezüglich aller Angelegenheiten“ - sagte Ibn Abi Jamra: „Es ist eine allgemeine Aussage mit welcher das Spezielle beabsichtig ist, denn wenn es um die Pflicht (Wajib) oder eine erwünschte Sache (Mustahab) geht, so wird bezüglich deren Ausführung/Tat kein Istikhara gemacht (nicht um Eingebung gebeten), und in Bezug auf das Verbotene (Haram) und Verpönte (Makruh) auch nicht, so wird kein Istikhara für deren Unterlassung gemacht. Die Angelegenheit beschränkt sich auf das Erlaubte (Mubah) und das Erwünschte (Mustahab), falls es hier zur Kollision zwischen zwei Angelegenheiten kommt und (man um Eingebung bittet) mit welcher von den beiden man beginnen soll oder auf welche man sich beschränken soll. Ich sagte: „…Es umfasst allgemeine gewaltige Angelegenheiten und geringfügige (unerhebliche). Und es kann sein, dass eine unerhebliche/geringfügige Sache in einer gewaltigen resultiert (bzw. diese zur Folge hat.)“
Seine Aussage: „Wenn jemand von euch vorhat…“ kommt im Hadith von Ibn Masˈud vor: „Wenn jemand von euch eine Sache will, so soll er sagen…“
Seine Aussage - „So soll er zwei Gebetseinheiten verrichten, unabhängig von der Pflicht.“ - beinhaltet, dass damit nicht beispielsweise das Frühgebet (Fajr-Gebet) gemeint ist.
An-Nawawi sagte in „Al-Adhkar“: „Wenn er dieses Bittgebet beispielsweise am Ende des Sunna-Gebets (Ratib) von Dhuhr-Gebet spricht, oder am Ende eines anderen freiwilligen (an die Gebete gebundenen / Rawatib) allgemeinen Gebets … so erscheint es, dass man sagt: „Wenn er genau dieses Gebet und das Istikhara-Gebet zusammen beabsichtigt, ist es ihm erlaubt, im Gegensatz dazu, wenn er es nicht beabsichtigt.“
Ibn Abi Jamra sagte: „Die Weisheit des Vorzugs des Gebets dem Bittgebet gegenüber ist, dass man durch das Istikhara-Gebet (Bittgebet) um die Vereinigung des Guten im Diesseits und Jenseits bittet und es somit erforderlich ist, an der Tür des Königs zu klopfen. Dabei gibt es nichts, dass diesem mehr nützt und erfolgreicher ist, als das Gebet, aufgrund dessen, was es an Verherrlichung Allahs und Lobpreisung beinhaltet und die allgegenwärtige Bedürftigkeit Ihm gegenüber zeigt (bzw. Abhängigkeit von Ihm).
Seine Aussage - „Dann soll er sprechen…“ - bedeutet augenscheinlich, dass die erwähnte Duˈa (Bittgebet) nach der Beendigung des Gebets erfolgt, und es beinhaltet ebenfalls die Bedeutung, dass es nach der Beendigung der Erwähnungen (Adhkar) und Bittgebet (Duˈa) im Gebet und vor dem Salam erfolgt.
In seiner Aussage: „O Allah, ich bitte Dich um die Eingebung der richtigen Entscheidung aufgrund (bi) Deines Wissens (bi ˈilmika)“ – steht das „bi“ für die Begründung, sprich „Weil Du es wahrlich weißt“. Und genauso ist es in seinen Worten „bi qudratika“ (Weil Du dazu die Macht hast). Es beinhaltet auch die Bedeutung des Ersuchens von Hilfe (Istiˈana).
Seine Aussage: „astaqdiru-ke“ bedeutet: „und ich bitte Dich um Kraft zur Durchführung des Vorhabens“. Und ebenso beinhaltet es die Bedeutung: „Ich bitte dich mir die Angelegenheit zu erleichtern.“
Seine Aussage: „und ich bitte Dich um Deine unermessliche Gunst“ - weist darauf hin, dass das Geben (die Gabe) des Herrn eine Gunsterweisung von Ihm ist, und (dass) niemand ein Anrecht auf seine Gaben hat, so wie es der Glaube von Ahlu As-Sunnah ist.
Seine Aussage: „denn Du hast die Macht (dazu) und ich nicht, und Du weißt (alles), und ich weiß nicht(s), und Du bist der Kenner des Verborgenen.“ - weisen darauf hin, dass das Wissen und die Macht einzig und allein Allah gehören, und dass der Diener keinen Anteil daran hat (ihm nichts davon gehört), außer soviel, wieviel ihm Allah davon gibt.
Seine Aussage: „O Allah! Wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit“ - in einer Version „dann nennt er sie (die Sache)“ … bedeutet seitens des äußeren Kontextes, dass man die Sache/Angelegenheit ausspricht. Und ebenso beinhaltet es, dass man sich damit begnügt, das Bittgebet, mit anwesendem Herzen, zu sprechen.
Seine Aussage: „bestimme sie mir“ - bedeutet „erfülle sie mir“. Es wurde gesagt, dass es auch „erleichtere sie mir“ bedeutet.
Seine Aussage: „wende sie von mir ab und halte mich von ihr fern!“ - bedeutet: „So dass nach Abwendung der Angelegenheit das Herz nicht daran hängen bleibt.“
Seine Aussage: „und mache mich dann zufrieden damit!“ - bedeutet: „Lasse mich damit zufrieden sein, so dass ich weder die Bitte, noch das Auftreten (Erfüllung) der Angelegenheit bereue, da ich nicht ihren Ausgang kenne, auch wenn ich im Augenblick des Erbittens damit zufrieden war.“
Das Geheimnis, welches darin liegt ist, dass das Herz nicht an der Angelegenheit hängen bleibt und sein Geist unruhig ist. Die Zufriedenheit ist, dass die Seele (der Geist) die Bestimmung (Entscheidung) (Allahs) ruhig annimmt.
[Ende des zusammengefassten Kommentars von Ibn Hajar –möge Allah ihm barmherzig sein- bei der Erklärung des Hadith in „Kitab Ad-Daˈwat“ in „Kitab At-Tawhid“ aus „Sahih Al-Bukhary“]
Und Allah weiß es am besten.