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Die Eltern haben ein Anrecht darauf, dass ihre Kinder ihnen gehorchen, sie gut behandeln und für sie Bittgebete sprechen, auch wenn sie in der Erziehung und den Ausgaben nachlässig waren.

31-01-2024

Frage 224758

Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und senke für sie aus Barmherzigkeit den Flügel der Demut und sag: ‚Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.‘“ [Al-Isra:24] Ich habe von jemandem, dessen Wissen ich nicht vertraue, gehört, dass man dem Vater oder der Mutter, die sich nicht um ihre Erziehungsrolle kümmern, weder gehorchen, sie gut behandeln oder für sie Bittgebete sprechen muss, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.“ Ich bin nicht in der Lage die Richtigkeit dieser Aussage zu verifizieren. Ist diese Aussage nach der islamischen Lehre richtig? Hat einer der Altvorderen solch eine Aussage getätigt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Das Wissen sollte nur von denjenigen gelernt werden, die sich damit auskennen. Und das Wissen existiert durch die Existenz der Gelehrten. Wenn Allah das Wissen von uns nehmen will, wird er die Gelehrten nehmen. Muslim überlieferte in „Muqaddima As-Sahih“ (1/14), dass Muhammad Ibn Sirin sagte: „Dieses Wissen ist Religion, so schaut, von wem ihr eure Religion nehmt.“

Zweitens:

Die Eltern haben ein Recht auf den guten Umgang ihrer Kinder, auch wenn sie in der Erziehung und den Ausgaben für sie nachlässig waren.

Die Vernachlässigung der Rechte des Kindes, seitens des Vaters, und die mangelnde Erziehung, sind eine Sünde, für die er zur Rechenschaft gezogen und bestraft wird. Dies ist jedoch kein Rechtfertigungsgrund dafür die Eltern schlecht zu behandeln, was zu den größten Sünden gehört.

Und wenn der Sohn das Recht seines Vaters vernachlässigen dürfte, immer wenn dieser sein Recht vernachlässigt, dann würden die Häuser der Muslime zugrunde gehen und die Kinder würden ihre Eltern für das kleinste Argument schlecht behandeln. Sie würden ihre Mühen als Mittel zur schlechten Behandlung der Eltern nehmen. Sie würden sagen: „Mein Vater hat mich vernachlässigt und mir nicht mein Recht gegeben. Meine Mutter hat mich vernachlässigt und war nicht gerecht zwischen mir und meinen Geschwistern“, und sie dann schlecht behandeln. Sie würden auch der Ansicht sein, dass sie keine Recht ihnen gegenüber hätten. Dadurch würden Familien und Gesellschaften zugrunde gehen.

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt, wie das islamische Recht die Situation bewertet, wenn eine Person - wie sie sagte - von ihrem Vater nicht erzogen wurde und keine Art von Pflege oder Fürsorge erhalten hat, selbst in ihrer Kindheit, obwohl der Vater die finanziellen Mittel hatte, sich um sein Kind zu kümmern. Muss in solch einem Fall eine Verbindung zwischen Vater und Kind hergestellt werden?

Er antwortete: „Ja, das Kind sollte seinen Vater ehren, seine Rechte kennen und ihm Gutes erweisen. Selbst wenn der Vater schlecht behandelt oder seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, ist es die Pflicht des Vaters, reumütig zu Allah zurückzukehren für sein Versagen in der Erziehung seines Kindes. Der Sohn oder die Tochter sollte jedoch nicht ungehorsam sein. Es ist ihre Pflicht, ihre Eltern zu ehren, selbst wenn diese in ihren Pflichten versagen. Allah sagte über die Nicht-Muslime in der Geschichte von Luqman: ‚Doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um.‘ Selbst wenn sie Nicht-Muslime sind. Die Pflicht des Kindes ist es, seine Eltern gut zu behandeln und respektvoll und freundlich mit ihnen umzugehen, selbst wenn sie in ihren Pflichten versagen.“ Aus der Webseite des Schaikhs.

Was Seine -erhaben ist Er- Aussage anbelangt: „Und senke für sie aus Barmherzigkeit den Flügel der Demut und sag: ‚Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.‘“ [Al-Isra:24]

So bezieht sich dies auf die Norm, denn die Eltern erziehen normalerweise ihre Kinder. Das Kind sollte demnach für sie Bittgebete um Barmherzigkeit sprechen und diese Gunst mit Dankbarkeit entgegnen. Nur wenige weichen davon ab und die Abweichung wird nicht als Norm betrachtet.

Aus den Worten dieser Person kommt hervor: Wenn die Eltern oder ein Elternteil sterben, nachdem das Kind auf die Welt kommt, haben sie keinen Anteil am Bittgebet um Barmherzigkeit, da sie es nicht erzogen, als es noch ein Kind war, und dass derjenige, der seine Kinder erzieht und finanziell für sie aufkommt, eher ein Anrecht auf ihre Bittgebete hat. Und so etwas sagt niemand.

Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten.

Qur'anexegese Güte gegenüber den Eltern
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