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Ich vollzog in der 'Umrah sechs Runden vom Tawaf um die edle Kaaba und vergaß die siebte Runde. Ich erinnerte mich daran während des Sa'i, weshalb ich dann diese nachholte, nachdem ich den Sa'i beendet habe. Muss ich nun etwas tun?
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Der Tawaf in der 'Umrah und Hajj muss mit sieben Runden vollzogen werden. Weniger genügen nicht, da Allah -erhaben ist Er- befahl: „Und sie sollen den Umlauf um das alt(ehrwürdige) Haus vollziehen.“ [Al-Hajj:29]
Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- legte dies dar, indem er es tat. So vollzog er den Tawaf mit sieben Runden und sagte: „Lernt von mir eure Rituale (für die Hajj und 'Umrah).“ Überliefert von Muslim (2286).
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Bedingung des Tawaf is, dass es sieben Tawaf-Runden sein sollen. Jedes Mal vom schwarzen Stein bis zum schwarzen Stein. Und wenn nur ein Schritt dieser sieben ausgelassen wird, dann zählt dieser Tawaf nicht, egal ob er in Mekka bleibt oder in seine Heimat zurückkehrt. Dies kann nicht durch ein Opfertier oder etwas anderes ausgeglichen werden.“ Aus „Al-Majmu'“ (8/21).
Zweitens:
Bei den Malikiten und Hanbaliten ist es eine Voraussetzung, dass die Runden des Tawaf hintereinander/durchgehend vollzogen werden. Wenn nun zwischen diesen Runden eine lange Pause eingelegt wird, muss der Tawaf wiederholt werden.
In „Kaschaf Al-Qina'“ (2/483) steht: „Wenn man den Tawaf für eine, nach dem jeweiligen Ort, für gewöhnlich lange Pause, abbricht, auch wenn es unbeabsichtigt oder mit einem Entschuldigungsgrund war, gilt dieser nicht mehr, da er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- den Tawaf durchgängig vollzog und sagte: ‚Lernt von mir eure Rituale.‘“
Siehe auch „Mawahib Al-Jalil“ (3/75) und „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (29/132).
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah” (11/253) steht: “Wenn der Hajj-Pilger den Tawaf Al-Ifadah vollzieht und eine Runde vergessen hat, und eine lange Zeit vergangen ist, dann muss er den Tawaf wiederholen. Und wenn die Pause nur kurz war, dann soll er die Runde, die er vergessen hat, nachholen.“
Drittens:
Die Mehrheit der Rechtsgelehrten (darunter die vier Imame) waren der Ansicht, dass es nicht erlaubt ist, den Sa'i dem Tawaf vorzuziehen. Und wer dies tut, so gilt dies nicht.
Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (3/194): „Der Sa'i wird nach dem Tawaf vollzogen. Er ist erst gültig, wenn davor der Tawaf vollzogen wird. Wer ihn aber davor vollzieht, so ist dies nicht gültig. Dieser Ansicht waren Malik, Asch-Schafi'i und die Gefährten des Ra-i.“
Demnach zählt deine siebte Runde, nachdem du den Sa'i beendet hast, nicht, aufgrund der langen Pause zwischen dieser und den restlichen Runden.
Ebenso zählt auch dein Sa'i nicht, da er vollzogen wurde, bevor du den Tawaf beendet hast.
Somit befindest du dich jetzt immer noch im Ihram-Zustand. Du musst dich von allen Dingen fernhalten, die im Ihram verboten, ist, und nach Mekka zurückkehren, um dann den Tawaf und den Sa'i zu verrichten. Danach rasierst du oder kürzt deine Haare, und dadurch hast du deine 'Umrah beendet.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über eine Frau gefragt, die den Tawaf Al-Ifadah mit sechs Runden nur verrichtet hat und davon überzeugt war, dass es sieben waren. Nachdem sie den Sa'i verrichtet und ihre Haare gekürzt hat, hat sie dann eine Runde den Tawaf vollzogen. Ist dies erlaubt?
Antwort: „Wenn sie davon überzeugt war, dass es sechs Runden waren, dann bringt es nichts, wenn sie die siebte Runde nach einer langen Pause vollzieht. Demnach muss sie jetzt zurückkehren und die sieben Runden vom Tawaf von Beginn an wiederholen. Wenn sie aber bloß gezweifelt hat, nachdem sie mit dem Tawaf fertig war und dachte, dass sie den Tawaf nicht vollendet hat, dann soll sie das nicht beachten.“ Aus „Majmu' Fatawa Asch-Schaikh ibn 'Uthaimin“ (22/293).
Und Allah weiß es am besten.