Bitte tragen Sie großzügig dazu bei, die Kontinuität unserer Website - so Allah will - zu gewährleisten.
Mein Problem handelt davon, dass ich ein Geschäft gekauft habe, das vermietet wird, wobei die Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Der Eigentümer des Geschäfts hat dem Mieter zuvor angeboten, es drei Monate vor Ablauf des Vertrags zu kaufen. Er ließ ihm mehr als einen Tag Zeit, jedoch hat dieser sich nicht darangehalten. Mehr als einmal geschah das, jedoch kam es nicht zu einer Einigung. Als ich dies mitbekam, bin ich losgegangen und habe es gekauft, mit dem Wissen, dass der Besitzer des Geschäfts das Eigentum erhalten und verschlossen hat, nachdem er die Schlösser ausgetauscht hatte. Der Mieter aber hat einige Dinge als anvertrautes Gut dort gelassen und wird irgendwann kommen, um sie abzuholen. Als ich das Eigentum nach dem Kauf übernommen habe, haben der Mieter und ich vereinbart, dass er seine Sachen morgen nimmt, da es schon zu spät ist. Diese Vereinbarung wurde nicht vor Zeugen gehalten. Der Mieter wird von Leuten dazu angestiftet seine Sachen dort zu lassen und bietet an, den Laden zu kaufen, obwohl er sich mehr als einmal nicht an seine Verabredung mit dem Verkäufer gehalten hat. Sobald aber ich dann das Geschäft gekauft hatte, fing er an auszuflüchten und bot an, das Geschäft zu kaufen. Handelt es sich hier um den Kauf derselben Ware, die mein Bruder kaufen wollte, so wie es im Islam beschrieben wurde? Oder soll ich zum Richter gehen, um diesen, der mit mir hartnäckig ist, auszuweisen? Sie sollten auch wissen, dass der Eigentümer des Geschäfts mit dem Mieter zusammensaß und einige Leute ihm gegenüber aussagten, dass er seine Vereinbarungen mehr als nur einmal gebrochen hatte, und er deshalb nach einem anderen Käufer für das Geschäft suchte und er damit einverstanden war. Ich habe dem Mieter kein Unrecht getan, und einige Leute haben mir geraten, das Geschäft er nach einem Monat zu kaufen. Der Verkäufer aber hat das Kaufgeschäft drei Tage vor Monatsende abgeschlossen. Es gab auch andere Leute, die das Geschäft kaufen und es räumen wollten, jedoch sehe ich mir gegenüber Sturheit. Was soll ich tun? Wie ist das islamische Urteil diesbezüglich?
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Es ist nicht erlaubt dieselbe Ware zu kaufen, die der Bruder zu kaufen beabsichtigte oder dessen Angebot zu überbieten. Al-Bukhary (2139) und Muslim (1412) überlieferten, über 'Abdullah Ibn 'Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Keiner von euch darf den Kauf derselben Ware anstreben, die sein Bruder zu kaufen beabsichtigt.“
Muslim (141) überlieferte, über 'Uqbah Ibn 'Amir, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Der Gläubige ist der Bruder des Gläubigen. So ist es dem Gläubigen nicht erlaubt den Kauf einer Ware anzustreben, die sein Bruder zu Kaufen beabsichtigt, und dass er sich um die Hand einer Frau bewirbt, deren Verlobung mit seinem Bruder bevorsteht, bis er davon ablässt.“
Muslim (1408) überlieferte, über Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Der Mann darf nicht um die Hand einer Frau anhalten, deren Verlobung mit seinem Bruder bevorsteht, und er darf nicht das Angebot, das für seinen Bruder galt, überbieten.“
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Was den Kauf derselben Ware betrifft, die der Bruder zu kaufen beabsichtigt, so ist ein Beispiel dafür, dass man jemandem, der etwas kaufen will, in der Auswahlzeit sagt: ‚Annulliere diesen Kauf und ich verkaufe es dir für einen günstigeren Preis oder etwas Besseres für denselben Preis etc.‘ Und dies ist verboten. Es ist auch verboten, dass jemand eine Ware zu kaufen will, die sein Bruder kaufen will. Ein Beispiel hierfür ist, dass er dem Verkäufer sagt: ‚Annulliere diesen Verkauf und ich kaufe es dir für einen höheren Preis ab etc.‘
Was das Handeln mit der Ware betrifft, für die sein Bruder bereits ein Angebot dargelegt hat, so ist das Beispiel dafür, dass der Verkäufer und Kaufwillige sich auf den Verkauf einigten, jedoch noch keinen Vertrag abgeschlossen haben. Dann aber kommt der andere zum Verkäufer und sagt ich: ‚Ich kaufe es dir ab.‘ Und das ist auch verboten, nachdem der Preis bereits (davor) festgelegt wurde.“ Aus „Scharh Muslim“ (10/158).
Dass dies auf eine Auswahlfrist beschränkt wird, ist eine Ansicht von den Gelehrten.
Richtig ist, dass das Verbot sowohl in dieser Auswahlfrist als auch außerhalb dessen gilt. So darf man nicht etwas verkaufen, das sein Bruder bereits zu verkaufen beabsichtigt, oder etwas vermieten, was sein Bruder bereits zu vermieten beabsichtigt, nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde, denn dies kann zur Reue führen und jemanden aufbringen. Es kann sogar jemanden dazu bringen, dass er einen Plan schmiedet, um diesen Vertrag aufzulösen.“
Für mehr, siehe: „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (8/204), von Schaikh Ibn 'Uthaimin.
Zweitens:
Was du erwähnt hast, gehört nicht zum Kauf einer Sache, die dein Bruder zu kaufen beabsichtigt, da der Verkauf an deinen Freund nicht stattgefunden hat.
Die Realität ist, dass der Käufer, durch seine Aufschiebung und Abwendung vom Kauf, in dieser Zeitspanne, als jemand gilt, der er es nicht kaufen wollte, und der Verkäufer muss nicht auf ihn warten und ihm wird auch nicht verboten es an jemand anderem zu verkaufen.
Zusammengefasst:
Du hast nichts Schlimmes getan, als du dieses Geschäft gekauft hast und du musst auch nicht bis zum Monatsende warten, wie es dir manche vorgeschlagen haben.
Man sollte wissen, dass, wenn der Verkäufer sich weigert es an den Mieter zu verkaufen oder wenn er den angebotenen Preis ablehnt, dann kein Problem darin besteht, wenn jemand es kaufen oder überbieten will. Und der Verkäufer schuldet dann auch dem Mieter nichts.
Vielmehr werden diese verboten, wenn sich der Verkäufer dem Käufer oder Bieter beugt, mit dem Angebot zufrieden ist und mit ihnen so verbleibt, wie eben erwähnt.
Nachdem du das Geschäft gekauft hast, ist der Versuch dieser Person, es von dir abzukaufen, verboten und zählt zum „Kauf einer Ware, die der Bruder zu kaufen beabsichtigt“.
Und Allah weiß es am besten.