Bitte tragen Sie großzügig dazu bei, die Kontinuität unserer Website - so Allah will - zu gewährleisten.
Ich bin in einer hoffnungslosen Lage und hoffe auf Hilfe. Während meiner Ehe habe ich mich mit meiner Frau, wegen einigen schlechten Verhaltensweisen, gestritten. Und wenn ich sehr wütend war, habe ich ihr gedroht mich scheiden zu lassen. Meine Absicht aber war immer nur sie zu ärgern oder sie dazu zu bringen die gefährliche Situation zu verstehen, aber niemals die tatsächliche Scheidung. In einigen Streitereien habe ich mich daran gewöhnt ihr mit der Scheidung zu drohen und sagte dabei, dass sie geschieden sei. Als sie auch mal in Indien war, habe ich ihr geschrieben, dass, wenn sie nicht auf mich hört, ich mich von ihr schaden lassen werde und danach habe ich geschrieben, dass sie geschieden sei. Ich schwöre bei Allah, in all diesen Streitereien (ob verbal oder im Chat/Briefwechsel) habe ich nie beabsichtigt mich von ihr gänzlich scheiden zu lassen, nur um ihr Angst zu machen. Werden diese Drohungen oder die Aussage: „Du bist geschieden“, ohne die Absicht zu fassen sich scheiden zu lassen, als (tatsächliche) Scheidung gezählt?
Alles Lob gebührt Allah..
/p>Erstens:
Wenn der Mann zu seiner Frau sagt: „Du bist geschieden“, so ist dies eine klare Scheidung und ist nicht abhängig von einer Absicht. Außerdem wird von dir nicht akzeptiert, dass du ihr nur Angst machen oder drohen wolltest. Somit tritt die Scheidung tatsächlich ein, indem du sagst: „Du bist geschieden“, und man beachtet hierbei nicht deine Absicht, solange du diese Worte absichtlich sprichst und ihre Bedeutung kennst.
Doch wenn der Schlafende oder Zerstreute die Scheidung ausspricht, ohne das Aussprechen davon beabsichtigt zu haben, so wird die Scheidung nicht eintreten. Genauso verhält es sich wenn der Nicht-Araber Talaq (das Arabische Wort für Scheidung) ausspricht und die Bedeutung nicht kennt, so tritt die Scheidung nicht ein.
Doch wenn er die Worte absichtlich ausspricht und ihre Bedeutung kennt, so tritt die Scheidung ein, auch wenn er dies nicht wollte.
Al-Qaraafi sagte in „Al-Furuq“ (163/3):
„Denn wenn die Rechtsgelehrten sagten: Die Absicht ist eine Voraussetzung für die klare Scheidung“, so meinten sie damit absichtlich die Formel auszusprechen, als Schutz davor, dass die Zunge nicht einem mit etwas zuvorkommt, was man nicht wollte, wie wenn ihr Name Tariq ist, er sie ruft und ausversehen sagt: „O Taliq (Taliq bedeutet geschieden).“ In dem Fall lastet nichts auf ihm, da er das Aussprechen (dieser Formel) nicht beabsichtigte.
Und wenn sie sagten, dass die Absicht keine Voraussetzung für die klare Scheidung sei, so meinten sie damit, wenn man absichtlich diese Formel, welche die Bedeutung der Scheidung beinhaltet, benutzt. Dementsprechend ist es im Bezug auf die klare Scheidung, gemäß dem Konsens, nicht vorausgesetzt. Vielmehr gehört dies zu speziellen Anspielungen, mit denen man die Bedeutung der Scheidung meint.“
Wenn du nun deine Frau nach dem Aussprechen der Scheidung zurückgenommen hast, hierauf ein zweites Mal die Scheidung ausgesprochen hast, indem du gesagt hast: „Du bist geschieden“, so werden dir zwei Scheidungen angerechnet.
Dies bezieht sich darauf, wenn du es ausgesprochen hast. Wenn du es aber geschrieben hast, so wird die Scheidung nicht eintreten, außer, wenn du (wirklich) die Absicht gefasst hast dich scheiden zu lassen, da das Schreiben nicht zur klaren Scheidung sondern vielmehr zu einer Anspielung davon gehört.
Siehe auch die Frage Nr. 72291.
Was deine Aussage betrifft: „Wenn du nicht auf mich hörst, dann werde ich mich scheiden lassen“, so ist dies eine Androhung sich in der Zukunft scheiden zu lassen. Wenn du dein Versprechen einhältst und die Scheidung aussprichst, so tritt die Scheidung ein, und wenn du es nicht tust und die Scheidung nicht tatsächlich aussprichst, so tritt nichts ein nur weil du etwas angedroht/versprochen hast.
Zweitens:
Es gibt von der Scheidung bei Wut welche, die mit Übereinstimmung nicht eintreten, und welche die eintreten. Außerdem gibt es welche, über die man sich uneinig ist, entsprechend der Art der Wut und ihre Stufe.
Dies wurde in der Antwort auf die Frage Nr. 22034 und Nr. 45174 erklärt.
Der Hauptinhalt davon ist, dass die Scheidung bei Wut, die einen von Gefühlen und Wahrnehmung hinweg reißen, nicht eintritt. Genauso verhält es sich mit der starken Wut, die einen dazu bringt die Scheidung auszusprechen, auch wenn man sich noch im Zustand der Entscheidungsgewalt und Ruhe befindet, während man sich scheiden lässt.
Dies ist, was eine Gruppe von Gelehrten ausgewählt hat.
Wenn du also die Scheidung in einem Zustand der starken Wut ausgesprochen hast, obwohl du, wenn sie nicht wäre, die Scheidung nicht ausgesprochen hättest, so wird die Scheidung nicht eintreten.
Doch wenn deine Wut gewöhnlich war und sie dir deine Absicht nicht verschlossen hat, so wird die Scheidung eintreten.
Ein guter Rat an dir: geh selbst, in dem Ort, in dem du dich befindest, zu einem islamischen Gericht. Doch wenn es dir nicht möglich ist, dann geh zu einigen Rechtsgelehrten in deinem Land und erkläre ihnen was passiert ist und was du bezüglich der Scheidung ausgesprochen hast, damit sie dir eine klare Darlegung im Detail geben können.
Und noch besser ist es, wenn du dabei deine Frau mitnimmst.
Und Allah weiß es am besten.