Bitte tragen Sie großzügig dazu bei, die Kontinuität unserer Website - so Allah will - zu gewährleisten.
Ist es erlaubt, einen Betrag an ein Maklerunternehmen zu zahlen, um ein Darlehen zu erhalten oder Immobilien über eine islamische Bank zu kaufen, wenn man weiß, dass der Betrag, den das Maklerunternehmen nimmt, auf einen Prozentsatz des Wertes des Darlehens oder der Immobilie, die ich vermittelt bekomme, begrenzt ist?
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Es ist erlaubt sich ein gutes Darlehen oder den Kauf einer Immobilie, über die Bank, vermitteln zu lassen, wenn sich der Kauf an die islamischen Richtlinien hält.
Es ist jedoch nicht erlaubt sich ein zinslastiges Darlehen oder den Kauf einer Immobilie, auf verbotene Art und Weise, vermitteln zu lassen, da dadurch die Sünde unterstützt wird.
Zweitens:
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Maklerunternehmen bei Immobilienkauf vorhanden ist:
In „Mughni Al-Muhtaj“ (schafi'itisch) (3/35) steht: „Al-Mawardi sagte: „Und wenn er jemand anderem sagt: „Nimm für mich ein Kredit von 100 auf und du bekommst dann 10, dann ist es eine Bezahlung“.“
In „Ar-Raud Al-Murbi'“ (hanbalitisch), im Kapitel „Darlehen/Kredit“, steht: „Und wenn er sagt: „Nimm für mich einen Kredit von 100 auf und du bekommst dann 10“, dann ist es richtig, da er es gegen sein Ansehen erhält.“
In „Al-Insaf“ (hanbalitisch) (5/134) steht: „Wenn er für ihn eine Geldsumme festlegt, weil er für ihn, durch sein Ansehen, einen Kredit aufgenommen hat, so ist dies richtig/gültig, da er es nur gegen sein Ansehen erhält.“
Ibn Al-Mundhir -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Alle Gelehrten, die wir zusammentragen konnten, waren sich darüber einig, dass die Gewährleistung auf einer Geldsumme, die der Gewährleistete erhält, nicht erlaubt ist.“ Aus „Al-Ischraf 'ala Madhahib Ahl Al-'Ilm“ (6/230).
Und der Lastträger ist ein Gewährleister.
Und Allah weiß es am besten.