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Alles Lob gebührt Allah..
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Seine Hajj ist gültig, da er keine Säule der Hajj unterlassen hat, jedoch hat er drei Pflichthandlungen unterlassen, wenn er die Nacht des zwölften Dhul Hijja nicht in Mina verbringt.
Die erste Pflicht: Das Übernachten in Mina in der zwölften Nacht.
Die zweite Pflicht: Das Bewerfen der Jimar im zwölften Dhul Hijja.
Die dritte Pflicht: Die Abschieds-Tawaf.
Für jede einzelne dieser Pflichthandlungen muss er ein Opfertier in Mekka schlachten und das Fleisch an die Armen verteilen.“
Aus „Fatawa Arkan Al-Islam“ (S. 566).
Denn jemand, der eine Pflichthandlung der Hajj unterlässt, muss ein Opfertier in Mekka schlachten und das Fleisch an die Armen verteilen.