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Als ich noch klein war, habe ich den Quran in einer Moschee auswendiggelernt. Wir haben den Quran aus „Rub' Yasin“ (Einviertel ab Sure Yasin), was gefärbt war, auswendiggelernt. Als unser Schaikh dann in eine andere Moschee gehen wollte, hat er diese Masahif (pl. Mushaf) verteilt und uns angeordnet diese in eine andere Moschee mitzunehmen, damit wird dort das Studium beenden können und die Masahif dortbleiben, anstatt in der ersten Moschee. Nach einer Zeit haben auch in der zweiten Moschee die Sitzungen aufgehört und es ist dann niemand gekommen, der dort unterrichtet. Ich bin zu diesem Mushaf gegangen und habe ihn mit nachhause genommen. Jetzt, nach neun Jahren, habe ich diesen Mushaf gefunden und weiß nicht, ob ich ihn zurück in die Moschee bringen oder Zuhause weiter auswendig lernen soll, wobei es in der Moschee jetzt keine Sitzungen mehr gibt, in denen der Quran auswendiggelernt wird. Ebenso gibt es dort auch kein Exemplar mehr, wie das, welches ich bei mir habe.
Alles Lob gebührt Allah..
Es ist nicht erlaubt die Masahif, die in der Moschee hinterlegt werden, mit in eine andere Moschee zu bringen, es sei denn man kann diese nicht mehr nutzen, da die Moschee zerstört wurde es in dieser Moschee zu viele gibt und sie zu einer anderen Moschee gebracht werden. Es ist auch nicht erlaubt, dass sie mit nach Hause gebracht werden.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn eine kleine Moschee einige Masahif nicht braucht, dann ist es kein Problem, wenn diese zu einer anderen Moschee, die sie gebrauchen könnte, gebracht werden, solange die Moschee diese nicht braucht. Denn die Intention dahinter ist, dass die Betenden diese Masahif nutzen. Am sichersten ist es, wenn der Imam diesbezüglich gefragt wird, denn er weiß am besten, was die Moschee braucht.“ Aus Majmu' Al-Fatawa“ (15/20).
Dein Schaikh lag aber darin falsch, sie zur zweiten Moschee zu bringen, es sei denn diese Masahif waren nur für die Sitzungen zum Auswendiglernen des Qurans gestiftet und nicht für die erste Moschee. Dann sollen sie dorthin gebracht werden, wo es solche Sitzungen gibt oder sie über den Bedarf der Moschee hinausgehen.
Dass du aber einen Mushaf mit nach Hause genommen hast, ist verboten. Du musst es jetzt zur ersten Moschee zurückbringen.
In den Fatawa des Ständigen Komitees (16/19) steht: „Ist es erlaubt einen Mushaf aus dem Haram zum Lesen mit nach Hause zu nehmen?“
Antwort: „Die Masahif und Bücher, die für den Nutzen an einen bestimmten Ort gestiftet wurden, dürfen nicht von diesem herausgenommen werden, egal ob es sich hier um den Haram handelt oder nicht. Es sei denn diesen Ort gibt es nicht mehr. Dann sollen sie zu einem ähnlichen oder besseren Ort gebracht werden.“
Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz, Schaikh 'Abdullah Ibn Ghudayyan, Schaikh 'Abdullah Ibn Qu'ud.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wir müssen wissen, dass die Dinge, die für die Moschee gestiftet wurden, nicht von jemandem mitgenommen werden dürfen, auch wenn sie genutzt werden. Es ist nicht erlaubt einen Mushaf mit nach Hause zu nehmen, um daraus zu lesen, oder irgendein anderes gestiftetes Buch, um darin Zuhause nachzuschlagen. Ebenso ist es nicht erlaubt ein Elektrowerkzeug etc. mit nach Hause zu nehmen, um es zu nutzen. Was für die Moschee ist, darf nicht herausgenommen werden. Einige Menschen meinen, dass die Masahif, die in den Moscheen sind, von jedem allein Zuhause genutzt werden dürfen, da sie eine allgemeine Stiftung für jeden sind, der die Moschee betretet. Dies aber ist falsch, da du sie vielleicht mitnehmen könntest, und dann aber Menschen in die Moschee kommen und sie gebraucht hätten. Dann bist du es, der ihnen dies verwehrt hat. Und auch wenn es viele Masahif gibt, so können auch viele Menschen die Moschee betreten. Jedenfalls ist alles, was der Moschee gehört, niemandem erlaubt mit nach Hause zu nehmen. Ebenso ist es nicht erlaubt etwas aus der Moschee für sich zu beanspruchen, wie wenn man einen Mushaf nimmt, aus diesem liest und wenn man fertig ist, legt man ihn in einen speziellen Platz, den sonst keiner kennt, damit er aus diesem lesen kann, wenn er (wieder) in die Moschee kommt. Denn die allgemeinen Dinge müssen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Was die Frage betrifft, in der gesagt wird, dass sein Freund ihm einen Mushaf gab, den er aus der Moschee genommen hat, so muss er diesen Mushaf zurück in die Moschee bringen, aus der sein Freund diesen genommen hat.“
Aus „Fatawa Asch-Schaikh Ibn 'Uthaimin – Nur 'ala Ad-Darb“ (2/16).
Und Allah weiß es am besten.