Unterstützen sie IslamQA

Bitte tragen Sie großzügig dazu bei, die Kontinuität unserer Website - so Allah will - zu gewährleisten.

Er hat sich daran gewöhnt sowohl wahrhaftige als auch falsche Eide abzulegen. Wie soll er die Sühne für diese Eide leisten?

07-07-2023

Frage 36734

Leider habe ich seit meiner Kindheit die Gewohnheit entwickelt, sowohl wahrhaftige als auch falsche Eide abzulegen. Ich habe versucht, diese schlechte Angewohnheit zu überwinden und glaube, dass ich jetzt auf dem richtigen Weg bin. Meine Frage ist: Wie ist das Urteil über meine vorherigen Eide? Was kann ich tun, damit Allah mir vergibt? Soll ich eine Sühne für jeden Eid leisten? Das Problem ist, dass ich nicht weiß, wie viele Eide ich bisher abgelegt habe.

Zusammengefasste Antwort:

Wenn du Eide abgelegt hast, die sich auf zukünftige Handlungen beziehen, und diese Eide gebrochen hast, dann ist eine Sühne erforderlich. Für Eide, die sich auf vergangene Handlungen beziehen und bei denen du gelogen hast, ist keine Sühne erforderlich. Du musst jedoch zu Allah reumütig zurükkehren, denn Allah nimmt die Reue desjenigen an, der bereut. Möge Allah dir Erfolg gewähren und dir deine Sünden vergeben.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es gibt drei Arten von Eiden:

Erstens:

Der bindende Eid: Dies ist der Eid, den eine Person absichtlich ablegt und darauf besteht. Es bezieht sich auf eine zukünftige Handlung, die ausgeführt oder unterlassen werden soll. In diesem Fall ist eine Sühne erforderlich, wenn der Eid gebrochen wird. Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wer einen Eid schwört, etwas zu tun es aber nicht tut, oder nicht zu tun, es aber tut, muss eine Sühne leisten.“ Es besteht kein Unterschied in dieser Angelegenheit unter den Gelehrten. Ibn 'Abd al-Barr sagte: „Die Eide, die eine Sühne erfordern, sind nach dem Konsens der Muslime diejenigen, die sich auf zukünftige Handlungen beziehen.“ Aus „Al-Mughni“ (9/390).

Zweitens:

Der unbedachte Eid: Dies ist ein Eid, der ohne die Absicht eines bindenden Eids abgelegt wird. In diesem Fall ist keine Sühne erforderlich, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Allah wird euch nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für das belangen, was eure Herzen erworben haben. Allah ist Allvergebend und Nachsichtig.“ [Al-Baqarah:225] Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- berichtete, dass dieser Vers in Bezug auf die Aussage einer Person herabgesandt wurde: „Nein, bei Allah“, und: „Ja, bei Allah“. Überliefert von Al-Bukhari (4613).

Wenn jemand einen Eid auf etwas schwört und glaubt, dass es so ist, wie er geschworen hat, aber später herausstellt, dass es nicht der Fall ist, dann ist keine Sühne erforderlich, gemäß der Mehrheit der Gelehrten. Dies fällt unter die Kategorie des unbedachten Eids.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn jemand auf etwas schwört und glaubt, dass es so ist, wie er geschworen hat, es sich aber als falsch herausstellt, dann ist keine Sühne erforderlich, da dies zu den unbedachten Eiden gehört.“ Die Mehrheit der Gelehrten war der Ansicht, dass für diese Art des Eides keine Sühne erforderlich ist. Dieser Ansicht waren Ibn Al-Mundhir, Ibn 'Abbas, Abu Huraira, Abu Malik, Zurarah ibn Aufa, Al-Hasan, An-Nakha'i, Malik, Abu Hanifa und An-Thauri.

Und jene, die sagten, es falle unter die Kategorie des unbedachten Eides, waren Mujahid, Sulaiman Ibn Yasar, Al-Auza'i, Ath-Thauri, Abu Hanifah und seine Gefährten.

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass es für den unbedachten Eid keine Sühne gibt. Ibn 'Abd al-Barr sagte: "Die Muslime sind sich in dieser Angelegenheit einig." Allah sagte: "Allah wird euch nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen." Und dieser gehört dazu, da damit nicht beabsichtigt wurde zu widersprechen. Dadurch ähnelt es dem Bruch eines Schwurs aus Vergessenheit. Aus „Al-Mughni“ (9/393).

Drittens:

Ein Eid auf etwas Vergangenes, bei dem man lügt. Dies ist eine schwerwiegende Sünde und es gibt gemäß der Mehrheit der Gelehrten keine Sühne dafür, da es zu schwerwiegend ist, um durch eine Sühne getilgt zu werden.

Wenn du dies weißt, dann musst du eine Sühne für die bindenden Eide leisten, die du gebrochen hast.

Wenn du die Anzahl dieser Eide vergessen hast, dann bemühe dich und entrichte die Sühne, von der du glaubst, dass sie angemessen ist.

Wenn diese Eide nur auf eine einzige Handlung oder Unterlassung bezogen waren, dann ist eine einzige Sühne erforderlich. Zum Beispiel, wenn du schwörst, jemanden nicht anzusprechen und dann brichst du den Eid, dann ist nur eine Sühne erforderlich, wenn du erneut schwörst, nicht mit ihm zu sprechen und den Eid wieder brichst. Dies ist anders, wenn du schwörst, nicht mit ihm zu sprechen und dann schwörst, nicht sein Essen zu essen. In diesem Fall sind zwei Sühnen erforderlich. 

Und Allah weiß es am besten.

Schwur und Gelöbnis
Auf der Seite von Islam Q&A anzeigen