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Ein Bekannter von mir hat vor kurzem von mir verlangt, dass ich die Archive der privaten Chats mit ihm löschen soll. Hat er ein Recht darauf, das von mir zu verlangen? Hat der Absender ein Recht auf die Wahl des Empfängers?
Alles Lob gebührt Allah..
Die Archive der Chats und Nachrichten, gehören dem, den sie erreicht haben. Der Absender hat kein Anrecht darauf. Wenn der Absender aber Schaden und Nachteile befürchtet, wenn diese Nachrichten bestehen bleiben, da sie jemand einsehen könnte, und er dann dies vom Empfänger verlangt, dann sollte der Empfänger auf ihn hören, um so Schaden vom muslimischen Bruder abzuwenden, oder ihm klar machen, dass er sie an einen sicheren Ort bewahrt.
In jedem Fall musst du seiner Bitte nicht nachgehen. Er selbst soll die Nachrichten von seinem Gerät löschen, wenn er es will, jedoch hat er keinerlei Befugnis über das Gerät einer anderen Person.
Wenn das Wort eine Person verlässt, dann besitzt es den Absender, nachdem der Absender es besaß.
Asch-Schafi'i sagte zu Ar-Rabi' Ibn Sulaiman: „O Rabi', rede nicht über etwas, das dich nichts angeht. Wenn du ein Wort sprichst, besitzt es dich und nicht du es.“
Aber aus Brüderlichkeit und um die Freundschaft zu halten, sollte man der Bitte seiner Brüder nachkommen, wenn darin Nutzen liegt und es einen nicht schadet.
Und Allah weiß es am besten.