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Die „Qadiyaniyah“ in der Waagschale des Islams

02-10-2021

Frage 4060

Ich bin kein Qadiyani und weiß, dass sie an der Existenz eines Propheten nach Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm- glauben. Sind sie dadurch aus dem Islam ausgetreten? Ich glaube, dass sie aus dem Islam ausgetreten sind und gehe mit ihnen darauf basierend um.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Definition/Beschreibung:

Die „Qadiyaniyah“ ist eine Bewegung, die um die Jahre 1900 n.Chr., unter der Planung der englischen Kolonialisierung im indischen Subkontinent, entstanden ist, mit dem Ziel die Muslime von ihrer Religion und speziell der Verpflichtung des Sichabmühens (Jihads) zu entfernen, sodass sie der Kolonialisierung nicht mit dem Namen des Islams entgegnen. Das Sprachrohr dieser Bewegung ist „Majallah Al-Adiyan“, das in Englisch erscheint.

Gründung und prominente Persönlichkeiten:

Gedankengut und Überzeugungen:

Die geistigen und ideologischen Wurzeln:

  1. Seine Behauptung ein Prophet zu sein.
  2. Die Aufhebung der Verpflichtung des Jihads, als Dienst für die Kolonialisierung.
  3. Die Aufhebung der Hajj in Mekka und der Umtausch dessen mit Qadiyan.
  4. Dass er Allah -erhaben ist Er- mit den Menschen vergleicht.
  5. Sein Glaube an die Ideologie der Reinkarnation und Inkarnation.
  6. Allah -erhaben ist Er- ein Kind zuzuschreiben und zu behaupten, er wäre Gottes Sohn.
  7. Dass er leugnet, dass durch Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm- das Prophetentum beendet wurde und dass er die Tür dafür für jeden x-Beliebigen öffnet.

Die Verbreitung und Einflusspositionen:

Nach all dem, was eben erwähnt wurde, wird Folgendes klar:

Die Qadiyaniyah sind eine irregeleitete Gruppierung, die nichts mit dem Islam zu tun hat. Ihre Glaubenslehre widerspricht dem Islam in jeglicher Hinsicht und Muslime müssen vor ihren Aktivitäten gewarnt werden, nachdem die Gelehrten des Islams festgestellt haben, dass sie Ungläubige sind.

Für mehr, siehe: „Al-Qadianiyah“, von Ihsan Ilahi Dhahir

Quelle: „Al-Mausu'ah Al-Muyassarah fi Al-Adiyan wal Madhahib wal Ahzab Al-Mu'asirah“, von Dr. Mani' Ibn Hammad Al-Juhani (1/419-423).

In den Beschlüssen des islamischen Fiqh-Gremiums steht Folgendes:

„Nachdem das islamische Fiqh-Gremium, in Kapstadt, Südafrika, den ihm vorgelegten Fatwa-Erlass, über das Urteil aller Qadiyanis und ihrer abzweigenden Gruppierung, die „Lahoriyah“ genannt wird, überprüfte, ob diese zu den Muslimen zählen oder nicht und ob es gültig ist, dass ein Nicht-Muslim diese Angelegenheit überprüft. Im Lichte dessen, was den Mitgliedern des Gremiums an Forschungen und Belegen bei diesem Thema über Mirza Ghulam Ahmad Al-Qadiyani vorgelegt wurde, der im letzten Jahrhundert in Indien erschien und dem die Gruppierungen der Qadiyaniyah und Lahoriyah zugeschrieben werden, und nachdem die genannten Informationen über diese beiden Gruppierungen betrachtet wurden, und nachdem sichergestellt wurde, dass Mirza Ghulam Ahmad behauptet hat ein Prophet zu sein, dem die Offenbarung eingegeben wurde, und dies in seinen Werken bestätigt wird, von denen er behauptet hat, dass ihm ein Teil davon als Offenbarung eingegeben wurde, und er sein gesamtes Leben über diesen Aufruf verbreitet und in seinen Büchern und Aussagen die Menschen dazu aufgefordert hat an sein Prophetentum und Botschaft zu glauben, so wie bestätigt wurde, dass er viele Dinge, die von der Religion gewusst werden müssen, verleugnete, wie den Jihad, hat das Gremium Folgendes erlassen:

Erstens: Das, was Mirza Ghulam Ahmad, vom Prophetentum, der Botschaft und Offenbarung behauptete, ist eine klare Verleugnung von dem, was von der Religion definitiv bestätigt wurde, von dem Ende des Prophetentums durch Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und dass nach ihm zu keinem die Offenbarung eingegeben wird. Diese Behauptung von Mirza Ghulam Ahmad macht ihn und alle, die mit ihm übereinstimmen, zu Abtrünnigen, die aus dem Islam ausgetreten sind. Was die Lahoriyah angeht, so sind sie vom Urteil her, wie die Qadiyanis, Abtrünnige, trotz dass sie Mirza Ghulam Ahmad nur als Schatten und Erscheinung unseres Propheten Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm- beschreiben.

Zweitens: Ein nicht-islamisches Gericht oder ein nicht-muslimischer Richter haben nicht das Recht über den Islam oder die Abtrünnigkeit ein Urteil zu erlassen, besonders bei Dingen, über die es in der islamischen Gemeinschaft, durch ihre Gremien und Gelehrten, einen Konsens gibt. Dies, da das Urteil über den Islam oder die Abtrünnigkeit nur akzeptiert werden, wenn es von einem Muslim kommt, der alles kennt, womit sich der Eintritt in den Islam oder Austritt daraus durch Abtrünnigkeit verwirklicht, der die Realität des Islams oder Unglaubens begreift/versteht und mit dem, was im Quran, der Sunnah und dem Konsens steht, vertraut ist. Somit ist das Urteil solch eines Gerichts ungültig. Und Allah weiß es am besten.“

„Majma' Al-Fiqh Al-Islami“ (S. 13)

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