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Ich habe in der Nacht, zur Zeit des Suhurs (letzte Mahlzeit in der Nacht vor Fastenbeginn), die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vorgenommen, da ich wusste, dass meine Monatsblutung an diesem Tag aufhören wird. Ich habe die Suhur-Mahlzeit eingenommen, den Tag gefastet und das Gebet verrichtet. Im Zeitraum zwischen der Morgendämmerung und der Zeit des Gebetsrufs (Adhan) zum Abendgebet (Maghrib) gab es keine Anzeichen, dass meine Periode geendet ist. Als ich mich auf den Weg zum Gebet in die Moschee aufmachte, entdeckte ich, dass meine Monatsblutung aufgehört hat (ich erst da rein geworden bin). Sind mein Fasten und meine Gebete gültig?
Alles Lob gebührt Allah..
Der menstruierenden Frau ist es nicht erlaubt sich mit der Ganzkörperwaschung (Ghusl) nach der Monatsblutung zu eilen, das Gebet zu verrichten und zu fasten, ehe sie sich nicht absolut sicher ist, dass ihre Monatsblutung aufgehört hat.
Die Frau erkennt das Ende ihrer Menstruation durch das Ausscheiden weißer Flüssigkeit, die den Frauen bekannt ist. Einige Frauen erkennen es daran, dass das Blut aufhört auszufließen.
Die Frau darf keine Ganzkörperwaschung (Ghusl) vornehmen, bis sie sich sicher ist, dass sie wieder rein geworden ist.
Imam Al-Bukhary -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Das Kapitel über den Beginn und das Ende der Menstruation.
Die Frauen pflegte Stoffstücken (Durjah), auf denen sich gelbe Flecken (Spuren) befanden, zu ˈAischa zu schicken, und sie würde sagen: „Eilt euch nicht, bis ihr den Austritt weißer Flüssigkeit bemerkt.“ Sie meinte damit die Reinheit nach der Menstruation. Bint Ibn Thabit kam es zu Ohren, dass (manche) Frauen in der Tiefe der Nacht nach Kerzen (Lampen) verlangt haben, um zu sehen ob sie rein geworden sind. Sie sagte: „Die Frauen pflegten nicht sowas zu tun.“ Und sie kritisierte sie dafür.“ [Ende des Zitats]
„Ad-Durjah“ ist ein Stücken Stoff aus Baumwolle etc., welchen die Frau in ihre Scheide gesteckt hat, um herauszufinden, ob es noch Spuren von der Monatsblutung gibt oder nicht.
Hafidh Ibn Al Hajar -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass die Menstruation mit dem Ausfluss von Blut zur Zeit, in der der Menstruationszyklus auftreten könnte, beginnt. Bezüglich des Endes der Menstruation haben sie jedoch unterschiedliche Ansichten. Es wurde gesagt, dass es durch das Aufhören der Blutung geschieht, was man herausfinden kann, wenn ein trockenes Stücken Stoff in die Scheide reingesteckt und trocken rausgenommen wird. Es wurde auch gesagt, dass das Ende durch den Austritt weißer Flüssigkeit zu erkennen ist, und diese Ansicht wurde von Al-Bukhary präferiert.
Darin steht auch:
„Die weiße Flüssigkeit ist ein Zeichen für das Ende der Monatsblutung und den Beginn des Reinheitszustand, im Gegensatz zu denjenigen, die der Ansicht sind, dass die Monatsblutung durch das Aufhören der Blutung zu erkennen ist (in dem das hineingesteckte Tuch trocken bleibt). Es ist aber möglich, dass dies auch während der Menstruationsblutung geschieht, was somit das Ende der Menstruationsblutung nicht belegen würde. Dies im Unterschied zur weißen Flüssigkeit, die aus dem Uterus herauskommt, nachdem die Monatsblutung aufgehört hat. Imam Malik sagte: „Ich fragte die Frauen danach, und es stellte sich heraus, dass dieses eine bekannte Angelegenheit, zu Beginn des Reinheitszustandes, unter ihnen ist.“
[„Fath Al-Bari“ 1/420]
Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Wie ist das Urteil darüber, wenn die menstruierende Frau vor der Morgendämmerung (Fajr) rein wird, und erst danach (nach der Morgendämmerung) die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vornimmt?“
Er antwortete:
„Wenn sie sich sicher ist, vor der Morgendämmerung rein geworden zu sein, so ist ihr Fasten gültig. Wichtig ist, dass die Frau sich absolut sicher ist, dass sie wieder rein geworden ist. Das ist wichtig anzumerken, weil es einige Frauen gibt, die nur vermuten, dass sie rein geworden sind, wobei es nicht der Fall war. Aus diesem Grund haben die Frauen dieses Baumwollstückchen zu ˈAischa -möge Allah zufrieden mit ihr sein- gebracht und vorgezeigt, um sich zu vergewissern, ob die Zeichen der Reinheit aufgetreten sind. Sie würde ihnen dann sagen: „Eilt euch nicht, bis ihr die weiße Flüssigkeit bemerkt.“
Die Frau muss abwarten, bis sie sich vergewissert hat, dass sie rein geworden ist. Wenn sie es dann ist, kann sie die Absicht für das Fasten fassen, selbst wenn sie die Ganzkörperwaschung (Ghusl) erst nach der Morgendämmerung vornimmt. Sie muss aber auch auf das Gebet Acht geben und sich mit dem Vollzug der Ganzkörperwaschung beeilen, um das Morgengebet (Fajr) innerhalb seiner Zeit zu verrichten…“
[„Majmuˈu Fatawa Asch-Schaikh Ibn ˈUthaimin“ 17 - Frage Nr. 53]
Die Fragestellerin hat zu einer Zeit, in der sie sich nicht sicher war, rein geworden sein, die Ganzkörperwaschung vollgezogen. Sie entdeckte erst spät, dass ihre Monatsblutung aufgehört hat und sie rein geworden ist, was ihrer Aussage nach, nach dem Sonnenuntergang geschah.
Aus diesem Grund ist das, was die Fragestellerin getan hat, nicht richtig. Ihr Fasten an diesem Tag ist ungültig und sie muss diesen Tag nachholen.“
Wir bitten Allah uns nützliches Wissen zu geben und uns die Verrichtung guter Taten zu gewähren.
Und Allah weiß es am besten.