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Darf die Frau, die sich in einem menstruationsähnlichen Zustand (Istihada) befindet, fasten?
Alles Lob gebührt Allah..
In der Zeit, in der diejenige, die sich in einem menstruationsähnlichen Zustand befindet, über das austretende Blut sagt, dass es Menstruationsblut ist, dann ist sie eine Menstruierende, auf der alle Regeln der Menstruation fallen. Und dann, wenn die Menstruation vorbei ist, ist sie rein. Sie kann dann die Ganzkörperwaschung vollziehen, fasten, beten und ihr Mann darf zu ihr kommen, auch wenn das Blut weiterhin ausfließt.
'Aischa berichtete, dass Fatima Bint Abi Hubaisch zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- kam und sagte: „O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die sich im menstruationsähnlichen Zustand befindet und werde nicht rein, soll ich das Gebet unterlassen?“ Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- antwortete: „Nein, vielmehr ist es eine Ader und keine Menstruation. Wenn deine Menstruation kommt, dann unterlasse das Gebet, und wenn sie vorbei ist, dann wasche das Blut von dir ab und bete hierauf.“ Überliefert von Al-Bukhary (226) und Muslim (333).
Schaikh Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte über die Bedeutung von: „Vielmehr ist es eine Ader“: „Darin wird darauf hingewiesen, dass das austretende Blut, wenn es von der Ader kommt (dazu gehört auch Blut, das durch eine Operation austritt), nicht als Menstruation gilt. Deshalb wird dadurch nicht das verboten, was durch die Menstruation verboten wird. Die Frau muss dann auch beten und tagsüber im Ramadan fasten.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (11/Frage Nr. 226).
'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- berichtete, dass eine Frau des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- mit ihm den I'tikaf vollzog und sich im menstruationsähnlichen Zustand befand und die Blutung sah. Manchmal legte sie ein Gefäß unter sich, um so das Blut aufzufangen.“ Überliefert von Al-Bukhary (303).
Und Allah weiß es am besten.