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Wer ist dazu verpflichtet das 'Id-Opfertier zu schlachten, und ist es der Hausherrin erlaubt zu schlachten, wenn sie Rente bekommt (aus welcher sie das finanzieren könnte)?
Alles Lob gebührt Allah..
Die Gelehrten haben bezüglich des Urteils über das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) unterschiedliche Ansichten, ob dieses eine Pflicht ist (Wajib), deren Unterlassung eine Sünde darstellt, oder ob es eine gefestigte prophetische Tradition (Sunna Mu'akkada) ist, deren Unterlassung verpönt ist (Makruh)?
Der Verpflichtung oder Sunna des Schlachtopfers wird vorausgesetzt, dass man es finanzieren kann. Dieses bedeutet, dass die Kosten für das Schlachtopfer vom Überschuss finanziert werden, und nicht von dem benötigten (Vermögen), welches für die Bedürfnisse der Familie benötigt wird. Wenn der Muslim einen regelmäßigen monatlichen Lohn hat oder eine Rente bezieht, welche für ihn ausreicht, und darüber hinaus er noch Geld für das Schlachttier hat, so ist ihm das Schlachtopfer gesetzlich vorgeschrieben.
„Wer ein Vermögen (Sa'a) besitzt und nicht schlachtet, so soll er sich nicht unserem Gebetsplatz (des 'Id-Gebets) nähern.“
„Den Angehörigen eines jeden Hauses obliegt jedes Jahr ein Opfertier.
[Überliefert von Ahmad (20207), und Al-Hafidh Ibn Hajar sagte in „Fath Al-Bari: „Seine Überlieferungskette (Isnad) ist stark. Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih Sunan Abi Dawud“ (2788) als gut (Hasan) eingestuft]
In „Al-Mawsu'atu Al-Fiqhiyyatu“ (5/81) wurde gesagt:
„Die Männlichkeit ist keine der Voraussetzungen, weder für die Verpflichtung (des Schlachtens) noch für seine Sunna. Wie es für die Männer verpflichtend ist, so ist es auch für die Frauen verpflichtend, da die Beweise für ihre Verpflichtung oder Sunna alle umfassen.“
[Ende des zusammengefassten Zitats]