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Ich bin eine Frau, lebe im Ausland, bin verheiratet und habe sieben Kinder. Jedes Jahr schicke ich die Zakah Al-Fitr zu meiner Mutter, die in Marokko lebt. Ich bin es, die sich um ihre Ausgaben kümmert. Ist es in diesem Fall erlaubt, die Zakah an sie zu entrichten, oder nicht?
Alles Lob gebührt Allah..
Die Gelehrten waren sich darüber einig, dass die obligatorische Zakah, zu der auch die Zakah Al-Fitr gehört, nicht an diejenigen entrichtet werden darf, für deren Lebensunterhalt man aufkommen muss, wie die Eltern und Kinder.
In „Al-Mudawwanah“ (1/344) steht: „Was ist mit der Zakah meines Vermögens? Wem sollte ich sie, nach der Ansicht von Malik, nicht geben?“ Er sagte, dass Malik sagte: „Gib sie keinem deiner Verwandten, für deren Lebensunterhalt du aufkommen musst.““
Asch-Schafi'i sagte in „Al-Umm“ (2/87): „Man soll (von der Zakah) nichts an den Vater, die Mutter, den Großvater und die Großmutter geben.“
Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (2/509): „Von der obligatorischen Spende soll man nichts den Eltern und denen darüber (Großeltern etc.) geben, und nicht dem Kind und denen darunter (Enkel etc.).
Ibn Al-Mundhir sagte: „Die Gelehrten waren sich darüber einig, dass die Zakah nicht an die Eltern entrichtet werden darf, wenn er für ihren Lebensunterhalt aufkommen muss. Denn, wenn er ihnen die Zakah gibt, dann muss er für ihren Lebensunterhalt nicht mehr aufkommen und es entfällt, und der Vorteil dessen geht dann auf ihn zurück, als würde er das Geld für den Lebensunterhalt ans sich selbst zahlen. So ist es nicht erlaubt, ebenso wenn er damit seine Schulden begleichen würde.“
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über das Urteil der Entrichtung der Zakah Al-Fitr an armen Verwandten gefragt. Er antwortete: „Es ist dir erlaubt, die Zakah Al-Fitr und die normale Zakah an arme und bedürftige Verwandte zu entrichten. Man sollte sie sogar eher an die Verwandten entrichten, als an entfernte Personen, da man durch das Entrichten an Verwandte sowohl spendet als auch die Verwandtschaftsbande pflegt. Jedoch ist dies unter der Bedingung erlaubt, dass man durch das Entrichten nicht sein Geld beschützt. Dies entsteht, wenn der Reiche eigentlich für den Lebensunterhalt dieses Armen aufkommen muss. In diesem Fall darf man seinen Bedarf nicht mit der Zakah bezahlen, denn, wenn man dies tut spart man sein Geld durch das Entrichten der Zakah. Dies ist nicht erlaubt. Wenn man aber nicht für dessen Lebensunterhalt aufkommen muss, dann darf man die Zakah an ihn entrichten. Es ist sogar besser sie an ihn zu entrichten, als an einer entfernten Person, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Durch das Spenden an den Verwandten wird sowohl gespendet als auch die Verwandtschaftsbande gepflegt.““
Demnach ist es dir nicht erlaubt die Zakah Al-Fitr an deine Mutter zu entrichten. Du musst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, ohne ihr die Zakah zu geben. Wir bitten Allah -erhaben ist Er- darum, dass Er deine Versorgung auf schöne Art und Weise vermehrt.
Und Allah weiß es am besten.