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Er kaufte Aktien in Raten, soll er nun die Ratenbeträge für die Zakah abziehen?

02-12-2022

Frage 93101

Ich habe Aktien in Raten gekauft. Muss ich die Zakah nach dem jetzigen Aktienpreis entrichten oder den Ratenbetrag davon abziehen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Wer Aktien kauf, um mit ihnen geschäftlich zu handeln, der muss für sie Zakah der Handelswaren entrichten, wenn das Zakah-Jahr um ist. So soll er dann den Marktpreis berechnen und 2,5% entrichten.

Und wer sie für den Eigenbedarf erwerbt und die Gewinne selbst nutzen will, und nicht für den Handel, der muss nur die Zakah für den Gewinn entrichten. Für mehr Informationen siehe Frage Nr. 69912.

Zweitens:

Wenn das Zakah-Jahr um ist, und du noch einige Ratenbeträge zahlen musst, dann musst du für die Aktien den Zakah-Betrag entrichten, ohne hier die Ratenbeträge zu beachten, da Schulden keinen Einfluss auf die Zakah haben, gemäß der richtigeren Ansicht der Gelehrten. Dies ist die Ansicht von Imam Asch-Schafi'i -möge Allah ihm barmherzig sein-. Siehe auch „Al-Majmu'“ (5/317) und „Nihayah Al-Muhtaj“ (3/133).

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Ich bevorzuge, dass die Zakah komplett verpflichtend auch, auch wenn man Schulden hat, die den Mindestwert der Zakah vermindern. Es sei denn es handelt sich um Schulden, die vor Ende des Zakah-Jahrs, entrichtet werden müssen. Hier muss nur das entrichtet werden, was übrigbleibt.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (6/39).

Und Allah weiß es am besten.

Zakat (Armenabgabe)
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