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Wir haben einen sufistischen Imam. Ist das Gebet hinter ihm gültig?

05-07-2018

Frage 93150

Wir haben einen sufistischen Imam. Ist das Gebet hinter ihm gültig?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das, was die Sufis für sich an Taten, Aussagen und Glaubenslehren in Anspruch nehmen und es weder ein Fundament in Allahs Buch noch in der Sunnah Seines Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat, so gibt es darunter Neuerungen, die einen aus dem Islam ausschließen, und Neuerungen, die dies nicht mit sich ziehen. Wenn der Imam zu den Leuten der Neuerungen gehört, welche den Unglauben mit sich ziehen, so darf man nicht hinter ihm beten. Wenn es aber Neuerungen sind, die den Unglauben nicht mit sich ziehen, so darf man hinter ihm beten, doch andere Imame von Ahlu As-Sunnah sind, ohne Zweifel, besser.

Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:

„Wenn ich zu einem Dorf komme, dessen Imam ein Sufi ist, der im Gebet seine Hände nicht zusammen hält und nicht mit seinen Knien vor den Händen zur Niederwerfung herunter kommt, ist es mir dann erlaubt mit ihm zu beten?“

Er antwortete:
„Wenn er für den Monotheismus (Tauhid) bekannt und kein Götzendiener ist, er aber etwas unwissend und sufistisch geprägt ist, jedoch ein monotheistischer Muslim, der Allah allein anbetet, keine Gelehrten oder andere Geschöpfe, wie Schaikh 'Abdul Qadir usw., so gibt es kein Hindernis hinter ihm zu beten, nur weil er nicht seine Hände im Gebet zusammen hält, da dies eine Sunnah-Handlung und keine Pflicht ist. Und dieser legt seine rechte Hand auf seine Linke und sein Handknöchel und Unterarm sind, während des Stehens im Gebet, auf seiner Brust. Und wer sie hängen lässt, so besteht darin kein Problem und das Gebet ist gültig.“

[Aus „Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (12/120,121)] 

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde auch gefragt:

„Was ist das Urteil über das Gebet hinter jemandem, der zu den Gräbern der Rechtschaffenen geht, um bei ihnen Segen zu ersuchen und gegen Bezahlung den Koran an den Maulids (Geburtstage dieser Verstorbenen) rezitiert etc.?“

Er antwortete:

„Dies bedarf einer detaillierten Erklärung: Wenn es reine Maulid-Feierlichkeiten, ohne Götzendienerei sind, dann ist dieser ein Neuerungsträger und er sollte kein Imam sein. Denn im authentischen Hadith steht, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„Hütet euch vor den erfundenen Angelegenheiten, denn jede erfundene Sache ist eine Neuerung und jede Neuerung ist eine Irrlehre.“ [Überliefert von Abu Dawud (3991)]

Und das Feiern der Maulids gehört zu den Neuerungen. Wenn er aber zu den Toten, Jinns oder anderen Geschöpfen Bittgebete spricht und sie um Hilfe bittet und sagt: „O Gesandter Allahs, hilf mir“, oder: „Heile meinen Kranken“, oder: „O mein Herr Al-Husain“, oder: „O mein Herr Al-Badawi“, etc., oder an Körper wie Götzen: „Hilfe, Hilfe“, sagt, so ist dieser ein Götzendiener, der großen Götzendienst (Schirk) begeht. Man darf weder hinter ihm beten noch ist seine Führung (im Gebet) gültig, und wir bitten Allah um Wohlergehen.

Wenn er aber eine Neuerung begeht, wie die Anwesenheit im Maulid, jedoch begeht er keinen Götzendienst, oder rezitiert bei den Gräbern den Koran, oder betet dort, ohne Schirk zu begehen, so führt er eine Neuerung in der Religion ein. Er soll gelehrt und zum Guten hingewiesen werden, sein Gebet aber ist gültig, solange er dies nicht bei den Gräbern macht. Denn was das Gebet im Friedhof angeht, so ist es ungültig, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Allah möge die Juden und Christen verfluchen, sie nahmen die Gräber ihrer Propheten als Gebetstätten.“ [Überliefert von Al-Bukhary und Muslim] 

Aus „Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (9/373, 347) und (12/108, 109).

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