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Bezüglich der Ärzte, die Operationen durchführen. Wenn wir davon ausgehen, dass ein Patient vor ihnen stirbt, während sie die Operation durchführen, aufgrund dieser Operation. Müssen dann etwas, wie eine Sühneleistung, entrichten?
Alles Lob gebührt Allah..
„Wenn sie nachlässig waren, wodurch die Person gestorben ist, oder der Arzt nicht gut operieren kann, dann trägt er in diesem Fall die Verantwortung. Er muss die Sühneleistung und auch Blutgeld an die männlichen Verwandten väterlicherseits ('Aqilah) entrichten, da dies als unbeabsichtigtes Töten betrachtet wird. Wenn der Arzt aber ein erfahrener Chirurg ist, der Krank dies schaffen könnte und auch keine Nachlässigkeit von statten ging, dann besteht kein Problem für ihn. Er muss weder etwas garantieren noch eine Sühneleistung entrichten.“
Aus „Al-Muntaqa min Fatawa Asch-Schaikh Salih Al-Fauzan“ (3/280).