Donnerstag 27 Jumaada Al-Awwah 1446 - 28 November 2024
German

Wo soll der Betende, nachdem er sich von der Verbeugung erhebt, seine Hände legen?

Frage

Ich möchte die detaillierte Antwort, über das Thema erfahren, wo man die Hände, nachdem man sich von der Verbeugung erhebt, legt. Ich hörte von zwei verschiedenen Meinungen über dieses Thema. Ich möchte auch die authentischere dieser zwei Meinungen erfahren.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Dieses Thema gehört zu den Themen, über die sich die Gelehrten, möge Allah ihnen barmherzig sein, stritten.

Unter ihnen gab es, der sagte, dass das Legen der rechten Hand auf den linken Unterarm, während des Stehens nach der Verbeugung, eine erwünschte Sunnah sei, aufgrund der Allgemeinheit des Hadiths von Sahl ibn Sa’d as-Saa’idi, möge Allah mit ihm zufrieden sein, der sagte:

„Den Menschen wurde befohlen, dass der Mann seine rechte Hand auf seinen linken Unterarm, im Gebet, legen soll.“

Sie sagten, dass jenem, der auf die Allgemeinheit der Aussage „im Gebet“, schaut, klar wird, dass man das Legen (der rechten Hand auf den linken Unterarm), während des Stehens, nach der Verbeugung, machen muss, da das Stehen das umfasst, was vor der Verbeugung und danach ist. So legt der Betende seine rechte Hand auf die linke in allen beiden Positionen des Stehens.

Sie sagten auch, dass die Hände im Gebet, während der Verbeugung auf die Knie sein sollen (gelegt werden sollen), während der Niederwerfung auf den Boden, während des Sitzens auf die Oberschenkel und während des Stehens auf die Brust, und diese ist ihre Stelle im Stehen, vor und nach der Verbeugung. Und (sie sagen) dass die Situation der Ergebung und des guten Benehmens vor dem Herrn in beiden Situationen des Stehens sein sollen und dass dies von Spielerei ferner ist.

Unter den Gelehrten gibt es auch, wer meint, dass man die rechte auf die linke, nach dem Aufstehen von der Verbeugung, nicht legen müsse. Sie argumentieren damit, dass kein spezieller Wortlaut, an dieser Stelle, überliefert sein würde, und dass das allgemeine Stehen dies nicht umfasse, weil damit ein „Aufrichten“ (arab.: I’tidaal) gemeint sei und kein Stehen (arab.: Qiyaam), somit soll der Betende seine Hände hängen lassen.

Einige sagen, dass der Betende die Wahl zwischen dem Legen und dem Nicht-Legen habe, da es in der Sunnah nichts Klares diesbezüglich gebe. Dies ist, was Imam Ahmad, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte.

Doch die erste Meinung ist, so Allah will, die stärkere. Und auf jeden Fall ist das Gebet, mit beiden Taten, richtig. Die Meinungsverschiedenheit in dieser Angelegenheit soll, nach der islamischen Gesetzgebung, auch nicht zum Streit und zu niedrigem Zwiespalt führen, oder dass man den, der etwas tut (was der eigenen Meinung widerspricht) als Erneuerer verurteilt, oder den der es unterlässt (die eigene Meinung zu folgen) als jemanden zu verurteilen, der die Sunnah unterlasse. Dies darf nur in Sachen geschehen, in denen die islamischen Texte (Überlieferungen) authentisch und in der Beweisführung klar sind.

Siehe bzgl. dieser Angelegenheit auch:

„Al-Furuu‘“ von Ibn Muflih (433/1), „Al-Insaaf“ von al-Mardaawi (63/2), „Scharh Muntahaa Al-Iraadaat“ (185/1) und „Asch-Scharh Al-Mumti‘“ von Ibn ´Uthaimin (146/3). Der Schaikh und Muhaddith (Gelehrter im Hadith), Badii` Ad-Diin As-Sindi schrieb eine Abhandlung speziell über dieses Thema, in welche er die Meinung bekräftigt, dass es eine Sunnah sei die rechte Hand auf die linke zu legen, nachdem man sich von der Verbeugung erhebt. Er nannte sie: „Ziaadah Al-Khushuu‘ bi Wad‘ Al-Yumna ´ala Al-Yusra ba’da Ar-Rukuu‘“. Der Großgelehrte, asch-Schaikh ´Abdul ‚Aziz ibn ´Abdullah ibn Baaz hat auch eine Abhandlung über dieses Thema, in der er die Meinung unterstützt, dass man die Hände auf die Brust legt, nachdem man sich von der Verbeugung erhebt.

Und Allah, erhaben sei Er, weiß es am besten.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid