Donnerstag 27 Jumaada Al-Awwah 1446 - 28 November 2024
German

Fehler, die beim Rasieren und Kürzen der Haare passieren

Frage

Welche Fehler kann man beim Rasieren oder Kürzen der Haare begehen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

„Zu den Fehlern, die beim Rasieren oder Kürzen der Haare passieren können, gehört folgendes:

Erstens:

Einige rasieren nur einen Teil des Kopfes mit dem Rasiermesser und lassen den Rest. Dies habe ich mit eigenen Augen gesehen. Ich habe einen Mann gesehen, der zwischen As-Safa und Al-Marwah den Sa'i verrichtete, der seinen halben Kopf vollständig rasiert aber die restlichen Haare gelassen hat. Dann habe ich ihn zu mir genommen und ihm gesagt: „Warum hast du das getan?“ Er antwortete: „Ich habe das getan, weil ich die 'Umrah zweimal vollziehen will. So habe ich die eine Hälfte für die erste 'Umrah rasiert und die andere für die nächste gelassen.“ Dies ist eine Unwissenheit und Irrelehre, von der kein einziger Gelehrter gesprochen hat.

Zweitens:

Wenn einige den Ihram-Zustand von der 'Umrah auflösen wollen, kürzen sie einpaar Haare weg und dies von nur einer Seite. Dies widerspricht aber der offenkundigen Bedeutung des edlen Verses. Denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Sowohl mit geschorenem Kopf als auch (mit) gekürztem Haar.“ [Al-Fath:27] So muss das Kürzen der Haare auf dem Kopf klar erkennbar sein. Und es ist bekannt, dass das Kürzen eines, zwei oder drei Haaren nicht erkennbar ist. Und beim 'Umrah-Pilger wird dann nicht ersichtlich, ob er sie gekürzt hat. Und dadurch widerspricht er der offenkundigen Bedeutung des edlen Verses.

Die Medizin beider Fehler ist, dass man die Haare des ganzen Kopfes rasiert, wenn man rasieren will, und die Haare vom ganzen Kopf kürzt, wenn man sie kürzen will. Und man darf sich nicht nur auf ein oder zwei Haare beschränken.

Drittens:

Es gibt Menschen, die, wenn sie mit dem Sa'i fertig sind und niemanden finden, der ihre Haare rasiert oder kürzt, nachhause gehen, den Ihram-Zustand auflösen und ihre Kleidung tragen und danach erst die Haare rasieren oder kürzen. Das ist ein gewaltiger Fehler, denn es ist dem Menschen nur erlaubt mit dem Rasieren oder Kürzen der Haare den Ihram-Zustand aufzulösen. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- befahl seinen Gefährten, bei der Abschiedspilgerfahrt, die kein Opfertier hatten, dass sie die Hajj zu einer 'Umrah machen sollen, und sagte: „So soll er seine Haare kürzen und dann den Ihram-Zustand auflösen.“ Überliefert von Al-Bukhary (1691) und Muslim (1229). Dies beweist, dass man erst nach dem Kürzen der Haare den Ihram-Zustand auflösen darf.

Und wenn man dementsprechend mit dem Sa'i fertig ist und niemanden findet, der die Haare rasiert oder kürzt, dann soll man so lange im Ihram-Zustand bleiben, bis man die Haare rasiert oder gekürzt bekommt. Und es ist nicht erlaubt den Ihram-Zustand davor aufzulösen. Und wenn man davon ausgeht, dass eine Person dies aus Unwissenheit tat, da sie meinte es wäre erlaubt, dann besteht, aufgrund der Unwissenheit, kein Problem darin. Aber sobald er weiß, muss er seine Kleidung ausziehen und die Ihram-Kleidung anziehen, da es nicht erlaubt ist weiterhin den Ihram-Zustand aufgelöst zu lassen, obwohl man weiß, dass es nicht erlaubt ist. Wenn man aber dann die Haare rasiert oder gekürzt hat, soll man den Ihram-Zustand auflösen.“

Quelle: Aus „Akhtaa' yaqa'u fiha Al-Haaj wa Al-Mu'tamir“ von Schaikh Muhammad Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein-