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Die Aufschiebung der Entrichtung der Zakah von ihrer vorgeschriebenen Zeit, um sie im Monat Ramadan zu entrichten

07-04-2019

Frage 169899

Erstmal möchte ich mich bei Ihnen, nach Allah, für diese Mühe, die sie aufbereiten, bedanken. Ich bitte Allah darum, dass Er all dies in ihre Waagschale der guten Taten setzt und dass Er dies zu einem Nutzen für jeden, der es liest, macht, ob Muslim oder nicht. In meiner Frage geht es um Folgendes: Seit drei Jahren habe ich einen Beruf und erhalte ein sehr gutes Gehalt, und alles Lob gebührt Allah. Aber nachdem ich die Zeit ausgerechnet habe, in der ich die Mindestsumme für die Zakah erhalten habe, hat sich herausgestellt, dass es im Monat Jumada Al-Akhir war, jedoch habe ich die Zakah im Monat Ramadan entrichtet, weil ich gedacht habe, dass ich selber die Zeit aussuchen kann, in der ich sie entrichte. Dies ging zwei Jahre lang so weiter, doch jetzt möchte ich für dieses Jahr fragen, ob ich die Zakah im Monat Ramadan entrichten kann, so wie ich es in beiden Jahren zuvor tat, oder soll ich sie im Monat Jumada Al-Akhir entrichten? Und lastet etwas auf mir, weil ich das Entrichten der Zakah in den zwei Jahren davor aufgeschoben habe? Also soll ich den Wert der Zakah für jeden Monat, in dem ich die Zakah aufgeschoben habe, schätzen und die Zakah dafür entrichten, mit dem Wissen, dass ich im Ramadan die Zakah mit meinem ganzen Vermögen entrichtet habe, dazu gehört auch das Geld, das ich nach Jumada Al-Akhir verdient habe?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Die Zakah muss sofort entrichtet werden, wenn das Vermögen die Mindestsumme erreicht hat und ein ganzes Zakah-Jahr vergangen ist. Wenn man es ohne Entschuldigungsgrund aufgeschoben hat, begeht man eine Sünde, doch wenn man einen hat, wie das man keinen Bedürftigen/Armen gefunden hat, dann besteht darin kein Problem.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Zakah muss sofort entrichtet werden, wenn sie zur Pflicht wird und man sie entrichten kann. Und es ist nicht erlaubt sie aufzuschieben. Dies sagten Malik, Ahmad und die Mehrheit der Gelehrten, aufgrund der Aussage Allahs: „Entrichtet die Abgabe (Zakah).“ Und mit dem Imperativ ist gemeint, dass sie sofort entrichtet werden soll.“ Aus „Scharh Al-Muhadhab“ (5/308).

In den Fatawa des Ständigen Komitees (9/398) steht: „Wenn der Termin für das Entrichten des Zakah der Monat Jumada Al-Ula ist, dürfen wir das Entrichten der Zakah dann, ohne Entschuldigungsgrund, bis zum Monat Ramadan aufschieben?

Antwort: Es ist nicht erlaubt das Entrichten der Zakah aufzuschieben, nachdem das Zakah-Jahr vollständig vergangen ist, ohne islamisch-legitimen Entschuldigungsgrund, wie das Ausbleiben von Bedürftigen zu der Zeit, in der das Zakah-Jahr vergangen ist, wenn man keine Möglichkeit findet ihnen das Geld zukommen zu lassen oder weil man das Geld gerade nicht zur Hand hat etc.. Und es nur wegen dem Ramadan aufzuschieben, ist nicht erlaubt, außer die Zeitspanne dazwischen ist kurz, wie wenn das Zakah-Jahr in der zweiten Hälfte von Scha'ban vergangen ist. In dem Fall ist es erlaubt das Entrichten der Zakah bis zum Ramadan aufzuschieben.“

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Abhandlungen und Rechtsurteile.

'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz, 'Abdullah Ibn Qu'ud, 'Abdullah Ibn Ghudayyan.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über das Urteil die Zakah bis zum Ramadan aufzuschieben gefragt.

Er antwortete: „Das Entrichten der Zakah ist, wie bei allen anderen guten Taten, zur vorzüglichen Zeit am besten. Doch wenn die Zakah für einen zur Pflicht wird und das Zakah-Jahr vollständig vergangen ist, dann ist es für den Menschen verpflichtend sie zu entrichten und er darf sie nicht bis zum Ramadan aufschieben. Wenn nun im Rajab das Zakah-Jahr um ist, dann darf man sie nicht bis zum Ramadan aufschieben, sondern im Rajab. Und wenn es im Muharram um ist, dann im Muharram und nicht im Ramadan. Und wenn das Zakah-Jahr im Ramadan um ist, dann soll die Zakah auch im Ramadan entrichtet werden. Aber wenn die Armut plötzlich über die Muslime kommt und man die Zakah dann vorzeitig, bevor das Zakah-Jahr um ist, entrichten will, dann besteht darin kein Problem.“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (18/295).

Zweitens:

Aufgrund der Unwissenheit hat der Fragende keine Sünde begangen, weil er das Entrichten der Zakah, aufgrund eines falschen Gedankens, bis zum Ramadan aufgeschoben hat. Und wenn er sie dann im Ramadan entrichtet hat, dann entfällt die Forderung und es lastet nichts auf ihm, aufgrund der Aufschiebung. Nur muss er sie in diesem Jahr im Monat Jumada Al-Akhir entrichten und nicht im Ramadan.

Und Allah weiß es am besten.

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