Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die Zakah muss sofort entrichtet werden, wenn das Vermögen die Mindestsumme erreicht hat und ein ganzes Zakah-Jahr vergangen ist. Wenn man es ohne Entschuldigungsgrund aufgeschoben hat, begeht man eine Sünde, doch wenn man einen hat, wie das man keinen Bedürftigen/Armen gefunden hat, dann besteht darin kein Problem.
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Zakah muss sofort entrichtet werden, wenn sie zur Pflicht wird und man sie entrichten kann. Und es ist nicht erlaubt sie aufzuschieben. Dies sagten Malik, Ahmad und die Mehrheit der Gelehrten, aufgrund der Aussage Allahs: „Entrichtet die Abgabe (Zakah).“ Und mit dem Imperativ ist gemeint, dass sie sofort entrichtet werden soll.“ Aus „Scharh Al-Muhadhab“ (5/308).
In den Fatawa des Ständigen Komitees (9/398) steht: „Wenn der Termin für das Entrichten des Zakah der Monat Jumada Al-Ula ist, dürfen wir das Entrichten der Zakah dann, ohne Entschuldigungsgrund, bis zum Monat Ramadan aufschieben?
Antwort: Es ist nicht erlaubt das Entrichten der Zakah aufzuschieben, nachdem das Zakah-Jahr vollständig vergangen ist, ohne islamisch-legitimen Entschuldigungsgrund, wie das Ausbleiben von Bedürftigen zu der Zeit, in der das Zakah-Jahr vergangen ist, wenn man keine Möglichkeit findet ihnen das Geld zukommen zu lassen oder weil man das Geld gerade nicht zur Hand hat etc.. Und es nur wegen dem Ramadan aufzuschieben, ist nicht erlaubt, außer die Zeitspanne dazwischen ist kurz, wie wenn das Zakah-Jahr in der zweiten Hälfte von Scha'ban vergangen ist. In dem Fall ist es erlaubt das Entrichten der Zakah bis zum Ramadan aufzuschieben.“
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Abhandlungen und Rechtsurteile.
'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz, 'Abdullah Ibn Qu'ud, 'Abdullah Ibn Ghudayyan.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über das Urteil die Zakah bis zum Ramadan aufzuschieben gefragt.
Er antwortete: „Das Entrichten der Zakah ist, wie bei allen anderen guten Taten, zur vorzüglichen Zeit am besten. Doch wenn die Zakah für einen zur Pflicht wird und das Zakah-Jahr vollständig vergangen ist, dann ist es für den Menschen verpflichtend sie zu entrichten und er darf sie nicht bis zum Ramadan aufschieben. Wenn nun im Rajab das Zakah-Jahr um ist, dann darf man sie nicht bis zum Ramadan aufschieben, sondern im Rajab. Und wenn es im Muharram um ist, dann im Muharram und nicht im Ramadan. Und wenn das Zakah-Jahr im Ramadan um ist, dann soll die Zakah auch im Ramadan entrichtet werden. Aber wenn die Armut plötzlich über die Muslime kommt und man die Zakah dann vorzeitig, bevor das Zakah-Jahr um ist, entrichten will, dann besteht darin kein Problem.“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (18/295).
Zweitens:
Aufgrund der Unwissenheit hat der Fragende keine Sünde begangen, weil er das Entrichten der Zakah, aufgrund eines falschen Gedankens, bis zum Ramadan aufgeschoben hat. Und wenn er sie dann im Ramadan entrichtet hat, dann entfällt die Forderung und es lastet nichts auf ihm, aufgrund der Aufschiebung. Nur muss er sie in diesem Jahr im Monat Jumada Al-Akhir entrichten und nicht im Ramadan.
Und Allah weiß es am besten.