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Ist es erlaubt die Familie (Brüder, Cousins …) zu Anlässen und Feierlichkeiten (ich meine hier Dinge wie der Geburtstag des Propheten, 'Aschura etc.) zu versammeln und gemeinsam zu essen? Und wie ist das Urteil über jemanden, der dies tut. Dies gilt auch zu dem Anlass, wenn jemand den Quran auswendig gelernt oder durchgelesen hat.
Alles Lob gebührt Allah..
Es besteht kein Zweifel, dass das gegenseitige Besuchen und Versammeln von Brüdern, Cousins und weiteren Verwandten, zu den islamisch-legitimen Festen (das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest), zu den erfreulichen Anlässen gehört. Es besteht auch kein Zweifel darin, dass dies die Freude hervorruft, die Liebe/Harmonie vermehrt und die Verwandtschaftsbande stärkt. Nur geschehen in vielen dieser Familienversammlungen Dinge, wie die (Geschlechter)mischung zwischen Männern und Frauen, auch wenn sie Verwandte und Cousins etc. sind. Dies gehört jedoch zu den üblen Traditionen, die dem Quran und der Sunnah in Dingen widersprechen, wie das Gebot die Blicke zu senken, das Verbot sich schön zu machen (an Frauen), das Verbot allein mit dem anderen Geschlecht zu sein, einer fremden Frau die Hand zu schütteln und weiteren Gründen, die zur Versuchung führen.
Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat auf die Gefahr hin gewarnt, mit den Verwandten nachlässig zu sein, so sagte er: „Hütet euch davor zu den Frauen zu gehen.“ Daraufhin fragte ein Mann von den Ansar: „O Gesandter Allahs, was sagst du zum Angehörigen des Angeheirateten?“ Er antwortete: „Der Angehörige des Angeheirateten ist der Tod.“ Überliefert von Al-Bukhary (4934) und Muslim (2172).
Al-Laith Ibn Sa'd sagte: „Mit den Angehörigen des Angeheirateten sind der Schwager und ähnliche Verwandte des Ehemannes gemeint, wie der Cousin etc..“ Auch von Muslim Überliefert.
Über das Thema der Mischung zwischen Männern und Frauen, kannst du auch in der Frage Nr. 1200 nachlesen.
Was das Feiern des Geburtstags des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, an 'Aschura und anderen Tagen angeht, und sie zu Festtagen zu machen, so haben wir bereits dargelegt, dass es im Islam nur zwei Festtage gibt. Diese sind das Fest des Fastenbrechens ('Iid Al-Fitr) und das Opferfest ('Iid Al-Adha), so wie es der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bereits dargelegt hatte.
Siehe auch die Fragen Nr. 5219, 10070 und 13810. Und über das Urteil an 'Aschura zu feiern, siehe die Frage Nr. 4033.
Was das Zeigen von Freude und das Versammeln der Familie für den, der den Quran auswendig gelernt hat, betrifft, so scheint nichts dagegen zu sprechen, so Allah will. Und dies gehört nicht zu den erfundenen Festtagen und Feierlichkeiten, außer, wenn sie dies zu einem Festtag machen, den sie jedes Jahr feiern.
Bevorzugt wird dies, wenn derjenige, der den Quran auswendig gelernt hat, noch jung ist, und dadurch noch ermutigt und angespornt wird, damit er nicht nachlässig oder vergesslich wird.
Und Allah weiß es am besten.