Donnerstag 25 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 26 Dezember 2024
German

Das Feiern erfundener (eingeführter) Feste

Frage

Was ist das islamrechtliche Urteil über das Feiern des Geburtstags des Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, des Kindergeburtstags, des Muttertags, des Tags des Baumes etc.?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Der Begriff „ˈId“ (Fest) bezeichnet wiederkehrende Zusammenkommen/Versammlungen, die sich entweder jährlich, monatlich, wöchentlich etc. wiederholen. Der Festtag (ˈId) beinhaltet verschiedene Angelegenheiten. Dazu gehört, dass es ein wiederkehrender Tag ist, wie beispielsweise der Tag des Fastenbrechenfestes (ˈId Al-Fitr) und der Tag vom Freitag (Jumuˈah). An diesem Tag versammeln sich die Menschen. Die Taten, welche an diesem Tag verrichtet werden, gehören zu gottesdienlichen Handlungen (ˈIbada) und Traditionen.

Zweitens:
All diese Angelegenheiten, welche man als Ritual beabsichtigt oder Annäherung und Verehrung, um Belohnung zu ernten, oder eine Nachahmung der Leute der Jahiliyyah und nichtmuslimischen (Kuffar) Gruppierungen) darstellen und dergleichen, sind erfundene Neuerungen, die im Verbot des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- mit eingeschlossen sind, nämlich: „Wer in diese unsere Angelegenheit etwas einführt/erfindet, was nicht dazugehört, so ist es zurückgewiesen.“ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim.

Diesem entspricht auch das Feiern des Geburtstags, Muttertags und Nationaltags, weil dieses in erster Linier eine erfundene gottesdienliche Handlung ist, welche Allah nicht erlaubt hat, sowie dass es eine Nachahmung der Christen und anderer Nichtmuslime ist. Zudem stellt es eine Nachahmung der Nichtmuslime (Kuffar) im Allgemeinen dar.

Was davon als Organisation der Arbeit beabsichtigt ist, zum Nutzen der Ummah und als Regelung ihrer Angelegenheiten, oder als Regulierung von Studienterminen oder um Arbeiter und Angestellte für die Arbeit zusammenkommen zu lassen, und dabei grundsätzlich keine Annäherung (an Allah), eine gottesdienliche Handlung oder Verehrung beabsichtig ist, so gehört es zu den gewöhnlichen Neuerungen (neuen Dingen), welche von den Worten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- „Wer wir diese unsere Angelegenheit etwas einführt/erfindet, was nicht dazugehört, so ist es zurückgewiesen“ – nicht umfasst werden. Daher gibt es keine Einwände dagegen und ist vielmehr legitim.

Und bei Allah ist die Gewährung des Erfolgs. Allahs Frieden und Segen seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (5/59)