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Was ist das Urteil darüber bei Verwunderung, Verblüfftheit, Schrecken den Namen „Jesus“ zu rufen, wie es die Christen tun?

01-08-2021

Frage 361761

Was ist das Urteil darüber „Jesus“ zu rufen (seinen Namen auszusprechen)? Gehört dies zum Götzendienst/Beigesellung (Schirk), wenn dies aus Verwunderung oder Verblüfftheit geschieht, wie es die nicht-arabischen Christen in Filmen etc. tun? Ein langjähriger Bekannter von mir sprach das aus, und ich möchte mit ihm darüber sprechen, doch konnte ich kein Rechtsurteil/Fatwa zu der Thematik finden. Möge Allah Euch mit Gutem belohnen.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist dem Muslim bei Verwunderung, Verblüfftheit, im Schrecken nicht erlaubt (das Wort) „Jesus“ zu rufen, wie es die Christen tun, dass sie damit „O mein Gott“ zu sagen beabsichtigen. Sie glauben, dass Jesus (Isa – Friede sei auf ihm) ihr Gott ist, wobei Jesus kein Gott ist, sondern ein Diener Allahs und Sein Gesandter. Und wer glaubt, dass Jesus irgendetwas Göttliches an sich hat, so ist er ein Ungläubiger (Kafir) (geworden).

Dieser Ausspruch beinhaltet eine Verbotene Dinge:

Erstens:

Nachahmung der Nichtmuslime , was verboten ist (haram), aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Wer ein Volk (Leute) nachahmt, so gehört er zu ihnen.“

Überliefert von Abu Dawud (4031). Schaikh Al-Albani hat diese Überlieferung in Sahih Sunan Abi Dawud als authentisch (sahih) eingestuft.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das Geringste, was diese Überlieferung enthält, ist das Verbot der Nachahmung mit ihnen, wenngleich der äußere Wortlaut bedeutet, dass der Nachahmer sie im Unglauben nachgeahmt hat (d.h. Unglauben beging.), wie in Seiner -erhaben ist Er- Aussage: „Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört zu ihnen.“ (5:51)

Ende des Zitats aus „Iqtida As-Sirat Al-Mustaqim Mukhalifah Ashab Al-Jahim“ (1/270).

Zweitens:

Das Rufen (Erwähnen) vom Namen „Jesus “ in Not oder beim Schrecken stellt ein Bittgebet (Anrufung) und Hilfeersuchen von ihm (Jesus) da, und das ist Unglaube/Beigesellung (Schirk) an Allah -erhaben ist Er-. Er -erhaben ist Er- sagte: „Und rufe nicht außer Allah an, was dir weder nützt noch schadet! Wenn du es tust, dann gehörst du folglich zu den Ungerechten.“ (Yunus 10:106)

Ibn Jarir At-Tabari -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in seinem Tafsir (15/219): „…dann gehörst du folglich zu den Ungerechten…“ bedeutet „zu den Götzendienern (Polytheisten/Muschirkun) an Allah, (zu den) Ungerechten gegenüber ihrer selbst.“ [Ende des Zitats]

Allah, der Erhabene sagte: „Und wer neben Allah einen anderen Gott anruft, für den er keinen Beweis hat, dessen Abrechnung liegt nur bei seinem Herrn. Gewiss, den Ungläubigen wird es nicht wohl ergehen.“ (Al-Muminun 23:117)

Und im Sahih-Werk von Imam Al-Bukhary wurde überliefert (4497), dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer stirbt und er hat jemanden neben Allah angerufen (Du'a zu ihm gemacht), wird das Feuer betreten.“

Allah -erhaben ist Er- hat den Prophetengefährten verboten, dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm gegenüber, das Wort „Raa'naa“ (betrachte uns) zu verwenden, obwohl sie damit eine richtige (gute) Bedeutung beabsichtigten. Die Juden haben jedoch auch dieses Wort benutzt, doch damit eine schlechte Bedeutung beabsichtigt. Daher verbat Allah -erhaben ist Er- die Nachahmung der Juden bei der Verwendung dieses Wortes, obwohl die Absichten hinter der Verwendung unterschiedlich sind.

Allah -erhaben ist Er- sagte: „O die ihr glaubt, sagt nicht (zum Propheten): "ra'ina" sondern sagt: "unzurna" (warte auf uns) Und hört (auf den Propheten)! Und für die Ungläubigen wird es schmerzhafte Strafe geben.

Schaikh As-Sa'di -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in seinem Tafsir: „Die Muslime pflegten es "ra'ina" zu sagen, wenn sie ihre Anliegen dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- vorbrachten und über die Religion unterrichtet wurde. Sie meinten mit dem Wort: Nehme dich unserer Angelegenheiten an. Sie haben damit also eine gute, korrekte Bedeutung beabsichtigt. Die Juden allerdings, beabsichtigten damit eine schlechte Bedeutung. Sie nutzten die Gelegenheit und verwendeten dieses Wort gegenüber dem Gesandten. Sie haben aber, etwas Schlechtes damit beabsichtigt.

Daher verbat Allah den Gläubigen die Verwendung dieses Wortes, um diese Tür zu schließen. Dies beinhaltet daher ein Verbot von etwas Erlaubtem, im Falle das, dieses Erlaubte als ein Mittel für das Verbotene verwendet wird.

Das zeigt uns, dass wir nur Worte und Ausdrücke verwenden sollten, sie eine gute Bedeutung haben, und nicht schlecht gedeutet werden könnten. Und wir sollten schlechte Ausdrücke unterlassen, oder solche die Unklarheit beinhalten oder eine unangemessene Bedeutung tragen. Er -erhaben ist Er- hat ihnen daher einen Ausdruck angeordnet, das eine ausschließlich gute Bedeutung trägt, als Er sagte: „…sondern sagt: "unzurna".

Denn dieses Wort ist ausreichend und führt zum beabsichtigen Ziel, ohne dass man etwas Verbotenes sagt.“ [Ende des Zitats]

Siehe die Antwort auf die Frage Nr.: 250434

Und Allah weiß es am besten.

Schirk und seine Arten Verbotene Aussagen
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