Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Das man „O Muhammad“ oder „O ˈAli“ sagt beinhaltet zwei Dinge:
Erstens: Es geschieht wenn man sich das Bild des angesprochenen in den Sinn ruft, ohne dabei von ihm etwas zu verlangen, als ob man „O Muhammad“ sagt und schweigt, oder dass man „O Muhammad, möge Allah dich segnen“ sagt. Dies ist kein Schirk, weil es kein Bittgebet beinhaltet, das an jemand anderen außer Allah gerichtet ist.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Worte „O Muhammad“ und dergleichen stellen einen Ruf da, durch den man sich den Gerufenen in Anwesenheit im Herzen ruft, das Herz anspricht, wie wenn der Betende im Gebet sagt: „As-Salamu ˈalayka ayyuhan-nabiyyu, wa rahmatullahi wa barakatuhu“ (Der Friede sei auf dir, O Prophet , Allahs Barmherzigkeit und Segen.“ Der Mensch macht das sehr oft. Er spricht jemanden an, den er sich vorstellt (im Herzen), selbst wenn diese Ansprache von außen nicht gehört wird.“
[Ende des Zitats aus „Iqtida As-Sirat Al-Mustaqim li Mukhalifati Ashab Al-Jahim“ (2/319)]
Zweitens:
Der Ruf beinhaltet eine deutliche Forderung/Bitte, wie dass man sagt: „O Muhammad, tue dies und das für mich“ oder eine implizierte Bitte, wie wenn einer einen schweren Stein trägt und spricht: „O Muhammad.“ Dies stellt die Bitte um Hilfe/Beistand dar. Dabei stellen beide Beigesellung (Schirk) zu Allah -erhaben ist Er- dar, weil es ein Bittgebet an jemand anderen außer Allah ist, seien es Verstorbene oder Abwesende. Es ist Schirk, wie die religiösen Texte und der Konsens darauf hinweisen.
Allah -erhaben ist Er- sagte:
„Wer ist denn ungerechter, als wer gegen Allah eine Lüge ersinnt oder Seine Zeichen für Lüge erklärt? Jene wird ihr Anteil vom Buch erreichen, bis dass, wenn Unsere Gesandten dann zu ihnen kommen, um sie abzuberufen, sie sagen: "Wo ist das, was ihr außer Allah anzurufen pflegtet?" Sie werden sagen: "Sie sind uns entschwunden." Und sie zeugen gegen sich selbst, dass sie ungläubig waren.“ [Al-Aˈaraf 7:37]
Und Er, der Erhabene, sagte:
„Und rufe nicht außer Allah an, was dir weder nützt noch schadet! Wenn du es tust, dann gehörst du folglich zu den Ungerechten.“ [Yunus 10:106]
Und Er -gepriesen ist Er- sagte:
„Wenn sie ein Schiff besteigen, rufen sie Allah an, (wobei sie) Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion (sind). Wenn Er sie nun ans Land errettet, gesellen sie sogleich (Ihm wieder andere) bei…“ [Al-ˈAnkabut 29:65]
Hier begehen sie Schirk, sprich sie rufen jemand außer Allah an.
Und Er sagte:
„Und wer neben Allah einen anderen Gott anruft, für den er keinen Beweis hat, dessen Abrechnung liegt nur bei seinem Herrn. Gewiss, den Ungläubigen wird es nicht wohl ergehen.“ [Al-Muminun 23:117]
Dieses ist das allgemeine Urteil bezüglich desjenigen, der jemand anderen außer Allah anruft. Dabei gibt es keinen Unterschied, ob der Angerufene als Gott bezeichnet wird, Herr, oder Schutzheiliger, da ein Gott in der arabischen Sprache etwas ist, das angebetet wird. Und wer jemanden außer Allah anbetet, so hat er diesen zu seinem Gott genommen, selbst wenn er dies mit seiner Zunge leugnet.
Diese und weitere edle Verse stellen dies deutlich dar.
Im „Sahih Al-Bukhary“ (4497) wurde überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer stirbt und er jemand neben Allah anrief, und ihn Allah gleichgesetzt hat, so betritt er das Feuer.“
Die Gelehrten haben Konsens darüber, dass derjenige Unglauben (Kufr) begangen hat, der sich einen Mittler zwischen sich und Allah genommen hat, den er anruft und von ihm erbittet. Dabei haben sie weder das Anrufen des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- noch anderen ausgenommen.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
Wer die Engel und Propheten zu Mittlern nimmt, sie anruft, sich auf sie verlässt und sie um einen Nutzen bittet oder sie um Schutz ersucht, wie dass er sie z.B. um Vergebung der Sünden bittet, die Rechtleitung des Herzens, Erlösung von Heimsuchungen/Bedrängnissen und Schutz vor Mängeln erbittet, so ist er ein Kafir (Ungläubiger) dem Konsens der Muslime nach.“
[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (1/124)]
Diesen Konsens hat nicht nur einer der Gelehrten überliefert und bestätigt. Siehe dazu „Al-Furuˈ“ von Ibn Muflih (6/165), „Al-Insaf“ (10/327), „Kaschaf Al-Qinaˈ“ (6/169) und „Matalib Uli An-Nuha“ (6/279)
Er (der Autor) sagte in „Kaschaf Al-Qinaˈ“ nachdem er diesen Konsens (Ijmaˈ) erwähnte im Kapitel „Das Urteil des Apostaten (Murtadd)“: „…da dieses wie die Tat desjenigen ist, der einen Götzen anbetet und sagt: „Wir beten sie nur an (dienen ihnen nur), damit sie uns näher zu Allah bringen.“ [Az-Zumar 39:3]
Zweitens:
Es gibt weder im Koran, noch in der Sunnah etwas, was man zur korrekten Beweisführung heranziehen könnte, um diesen Schirk zu legitimieren, geschweige denn dafür, dass man an ihn (diesen Angebeteten) Bittgebete und Wünsche richtet. Wie kann das sein, wo es Allah doch in seinem Buch zum Schirk (Götzendienst) und Kufr (Unglauben) erklärt hat. Wie kann es einer als erlaubt erklären?
Die Überlieferung, die du bezüglich der Taubheit des Beins erwähntest, hat keine authentische Überlieferungskette. Und selbst, wenn sie authentisch wäre, so wäre sie nicht als Argument zu gebrauchen, da es darum ging das Bild des Angesprochenen ins Herz zu rufen und beinhaltet keine Bitte an jemanden außer Allah.
In der Antwort auf die Frage Nr. (162967) wurde bereits im Detail auf diese Überlieferung eingegangen.
Drittens:
Es wurde nicht authentisch überliefert, dass die Prophetengefährten während des Feldzugs den Slogan „Yaa Muhammadaah“ oder „Waa Muhammadaah“ verwendeten. Und selbst wenn wir annehmen würden, dass es authentisch wäre, so würde es nicht vom Urteil desjenigen umfasst werden, der jemanden um etwas bittet, weil es keine Bitte impliziert, was von der Bedeutung her ersichtlich ist. Vielmehr gehört es unter den Oberbegriff des Wehklagens, und stellt einen Aufschrei aufgrund von Schmerz dar. Es ist so, als ob die Muslime sich dadurch anspornen, indem sie den Schmerz für den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und die Religion zum Ausdruck bringen, wie wenn sie sagen würden: „Waa Islamaah.“
Das Wehklagen wird durch ein langes „Waa“ oder „Yaa“ , wenn es klar ist, ausgedrückt, wie es Ibn Malik in seinem Gedicht „Alfiyah“ erläuterte:
„Das „Waa“ ist für denjenigen, der Schmerz/Kummer ausdrücken will - und das „Yaa“; und etwas anderes als „Waa“ sollte bei Gefahr von Konfusion vermieden werden.“
Al-Aschmuni sagte:
„Das „Waa“ benutzt derjenige, der Schmerz oder Kummer ausdrucken möchte, wie z.B.: „Waa Waladaah“ (O mein Kind) oder „Waa Ra-saah“ (O mein Kopf); oder das „Yaa“, wie z.B.: „Yaa Waladaah“ (O mein Kind) oder „Waa Ra-saah“ (O mein Kopf); Das „Yaa“ wird als Ausdruck des Wehklagens nur dann verwendet, wenn eine Konfusion ausgeschlossen ist.
Wenn man Konfusion befürchtet, so sollte das „Waa“ verwendet werden.“
[Ende des Zitats aus „Al-Aschmuni ˈAla Alfiyyah Ibn Malik“ (1/233)]
Dazu gehören auch die Worte Fatimas -möge Allah mit ihr zufrieden sein- während der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, im Sterbebett lag, als sie sagte: „Yaa Abataah“ (O mein Vater) (bzw. „Waa Abataah“ nach einer anderen Version), der du dem Ruf deines Herrn gefolgt bist.“
Al-Bukhary (4462) überlieferte von Anas, dass er sagte: „Als die Lage/Krankheit des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- schwerer wurde, begann er in Ohnmacht zu fallen, worauf Fatima -Allahs Frieden auf ihr- sagte: „Welch ein Leid meinen Vater ereilte!“ Er sagte daraufhin zu ihr: „Nach dem heutigen Tag gibt es für deinen Vater kein Kummer/Leid mehr.“
Als er dann starb, sagte sie: „O mein Vater (Yaa Abataah), der du dem Ruf deines Herrn gefolgt bist. O mein Vater, dessen Aufenthaltsort das Paradies ist. O mein Vater, Jibriel verkünden wir die Nachricht über seine Todes.“
Nachdem er begraben wurde, sagte Fatima -Friede sei auf ihr-: O Anas, wie kannst du es wagen Erde auf das Haupt des Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu werfen!“
Bei Ibn Majah (1630) wurde überliefert, dass sie sagte: „Waa Abataah (O mein Vater), Jibriel verkünden wir die Nachricht über seinen Tod; O mein Vater, wie viel näher ist er jetzt zu seinem Herrn; O mein Vater Al-Firdaws ist nun seine Wohnstätte; O mein Vater, der du dem Ruf deines Herrn gefolgt bist.“
Das kommt unter die Kategorie des Wehklagens und stellt kein Erbitten von Hilfe dar.
Hafidh Ibn Hajar sagte: „Ihre Worte: „Yaa Abataah“ sind, als ob sie gesagt hätte: „O mein Vater“ (Yaa Abi“. Das zusätzliche „Alif“ (als Verlängerung) dient dem Ausdruck des Wehklagens, wobei das „H“ das Ende des Wortes zeigt.“
[Ende des Zitats aus „Fath Al-Bari (8/149)]
Der (erwähnte) Slogan ist, wie wir bereits zeigten, nicht authentisch bestätigt worden.
Schaikh Salih Aal Asch-Schaikh -möge Allah ihn bewahren- erwiderte demjenigen, der sagte, dass Hafidh Ibn Kathir den Slogan der Muslime während des Feldzugs von Yamama erwähnte, nämlich „Yaa Muhammadaah“:
„Ich sage: Ibn Kathir -möge Allah ihm barmherzig sein- erwähnte das in einem längeren Bericht über den Feldzug, wobei einige Worte der Überlieferer der Geschichte vermischt wurden. Was den Slogan anbelangt, so wurde dieser von Ibn Jarir in „Tarikh Al-Umam Wa Al-Muluk“ (3/293) angeführt- Er sagte: As-Sirri schrieb mir, von Ibn Schuˈab berichtend, der von Sayf, dieser von Adh-Dhahhak Ibn Yarbuˈ, von seinem Vater, von einem Mann aus Bani Suhaym… Und dann erwähnte er die Erzählung, welche den Slogan enthält.
Ich sage: Diese Überlieferungskette ist problematisch, und ich denke nicht, dass Glaubensangelegenheiten (ˈAqida) oder andere schariatische Angelegenheiten aus dieser Erzählung entnommen werden sollten. Vielmehr gehört es zu Erzählungen aus der Geschichte, welche überliefert wurden, damit wir Lehren daraus ziehen, und an die man im Allgemeinen glauben kann, nicht im Detail.
Aus diesem Grund sagte Ahmad Ibn Hanbal:
„Drei Dinge haben keine definitive Grundlage.“ Und er erwähnte darunter die Feldzüge.
Die Überlieferungskette ist aus drei Gesichtspunkten problematisch:
Erstens: Sayf ist der Sohn von Ibn ˈUmar, dem Verfasser von „Al-Futuh“ und „Ar-Riddah“. Er überlieferte von vielen unbekannten Überlieferern.
Adh-Dhahabi sagte in „Mizan Al-Iˈitidal“ (2/255): Mutayyin überlieferte von Yahya: Er (Sayf) ist nicht einen Groschen wert.“
Und Abu Dawud sagte: „Er ist nichts und niemand.“
Abu Hatim sagte: „(Er ist) abzulehnen.“
Ibn HIbban sagte: „Er wurde der Ketzerei bezichtigt.“
Und Ibn ˈAdi sagte: „Seine meisten Überlieferungen sind zu verwerfen (sehr schwach).“
Zweitens:
Adh-Dhahhak Ibn Yarbuˈ: Al-Azdi sagte über ihn: „Seine Überlieferungen sind unhaltbar (also nicht genau und richtig). Er ist einer der unbekannten Überlieferer von denen Sayf berichtete.
Drittens:
Die Unbekanntheit von Yarbuˈ und dem Mann vom Stamme Suhaym.
Jede dieser Schwächen ist für sich alleine schon ein Grund, dass die Überlieferung als schwach (Dhaˈif) eingestuft wird. Wie erst dann, wenn es die Überlieferung von Sayf Ibn ˈUmar ist, wo doch bekannt ist, was mit ihn los ist. Möge Allah uns bewahren.
Es ist nicht seltsam, dass Ibn Jarir solche schwachen Erzählungen überliefert, sowie viele Historiker nach ihm. Ibn Jarir -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in dem Vorwort zu seinem Buch „Tarikh Al-Umam Wa Al-Muluk“(1/8): Was es auch immer in meinem Buch an Berichten über die Vergangenheit gibt, dass dem Leser oder dem Zuhörer seltsam erscheint, es ihm unbekannt ist und er es nicht verifizieren kann, so soll er wissen, dass wir nicht selbst damit gekommen sind, sondern es uns so überliefert wurde und wir es nur leidglich so weitergeben, wie wir es empfangen haben.“
[Ende des Zitats aus „Hadhihi Mafahimuna“ von Schaikh Salih Alu Asch-Schaikh (S. 52)]
Viertens:
Die Worte Allahs über die Brüder von Yusuf:
„Sie sagten: "O unser Vater, bitte für uns um Vergebung unserer Sünden, denn wir haben gewiss Verfehlungen begangen." Er sagte: "Ich werde meinen Herrn um Vergebung für euch bitten. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige." [Yusuf 12:98]
Das stellt das Erbitten vom Bittgebet eines Lebendigen, der dazu auch in der Lage ist. Dem Konsens nach ist dagegen nichts einzuwänden.
Ihre Worte „Istaghfir“ bedeuten: Bitte für uns um Vergebung. Sie sagten nicht „Ighfir lana“ – „Vergib uns“ wie es falsch verstanden wurde.
Dafür, dass es erlaubt ist jemand anderen um ein Bittgebet zu bitten, gibt es einige Beweise, worunter die lange Überlieferung über Uways Al-Qarani gehört. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte nämlich zuˈUmar: „…und wenn du die Möglichkeit hast, dass er für dich um Vergebung bittet, so tue es.“ Uways kam dann eines Tages und er sagte ihm: „Bitte um Vergebung für mich.“
[Überliefert von Muslim (2542)]
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Kapitel: Das erbitten vom Bittgebet eines Tugendhaften, selbst wenn der Bittende besser ist als derjenige, den er um das Bittgebet fragt – und das Bittgebet an besonderen Orten“:
„Wisse, dass die Überlieferungen zu dieser Thematik zu viele sind, um gezählt werden zu können. Es ist eine Sache über die Einigkeit herrscht.“
[Ende des Zitats aus „ Al-Adhkar“ (S.643)]
Fazit:
Die Grundlage dabei, dass eine Person sagt: „O Muhammad“ (Allahs Segen und Frieden auf ihm) ist wie gesagt, dass es erlaubt ist, solange es nicht mit einer offensichtlichen oder implizierten Bitte/Ersuchen verbunden ist, da es dann zum Schirk wird.
Nichtsdestotrotz ist unser Ratschlag an dich, dass du dich von diesem Ruf oder seiner häufigen Verwendung fernhältst, und zwar wegen zweierlei:
Erstens: Es kann dazu führen, dass negativ über dich gedacht wird, und dass man annimmt, dass du von jemand anderen außer Allah erbittest.
Zweitens:
Es kann sein, dass du dich daran gewöhnst und beginnst das zu sagen, wenn du in Nöten bist. Daher sollst du dich daran gewöhnen „Ya Allah“ (O Allah), „Ya Hayyu“ (O Lebendiger), „Ya Qayyum“ (O Beständiger), „Ya Dhal-Jalali Wal-Ikram“ (O Besitzer der Majestät und Freigiebigkeit). Für einen Diener gibt es nichts besseres, als dass er von seinem Herrn erbittet und sich vor Ihm erniedrigt, demütigt und Ihn in jeder Situation und Lage anfleht.
Fünftens:
Wer Schirk (Beigesellung) beging und sich reuevoll an Allah wendet, so wird Ihm Allah vergeben. Allah -erhaben ist Er- sagte:
„Und diejenigen, die neben Allah keinen anderen Gott anrufen und nicht die Seele töten, die Allah (zu töten) verboten hat, außer aus einem rechtmäßigen Grund, und die keine Unzucht begehen. - Wer das tut, hat die Folge der Sünde zu erleiden; die Strafe wird ihm am Tag der Auferstehung vervielfacht´, und ewig wird er darin in Schmach bleiben, außer demjenigen, der bereut, glaubt und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allah ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allah ist stets Allvergebend und Barmherzig. [Al-Furqan 25:68-70]
Und Allah weiß es am besten.