Donnerstag 27 Jumaada Al-Awwah 1446 - 28 November 2024
German

Soll er die Niederwerfung unterlassen oder die Gebete Zuhause zusammenlegen, da er sich fürchtet, sich mit dem Corona Virus anzustecken, wenn er sich am Arbeitsplatz niederwirft?

Frage

An meinem Arbeitsplatz sind wir sehr danach bestrebt, in diesen schweren Tagen aufgrund des Corona Virus, alles zu desinfizieren. Selbst wenn wir uns in den Gängen des Gebäudes bewegen oder zum Bad gehen, ziehen wir eine Maske an. Meine Frage bezieht sich auf das Gebet bei der Niederwerfung, denn die Nase berührt den Boden oder den Gebetsteppich. Der Boden hier ist nicht wie im eigenen Haus, denn jeder läuft mit  Schuhen und deshalb besteht eine große Gefahr darin, dass sich das Virus über den Boden in die Nase ausbreitet, wenn es dort vorhanden ist. Wenn ich bete und ein Kollege mich sieht, dann ist das ein Problem, da ich alle medizinischen Richtlinien und Warnungen ignoriere. Darf ich beten ohne mich niederzuwerfen? Oder soll ich die Gebete zusammenlegen und sie Zuhause verrichten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Die Niederwerfung ist eine der Säulen des Gebets. Es ist ohne Niederwerfung nicht gültig, außer für jemanden, nicht dazu imstande ist sich niederzuwerfen, aufgrund einer Krankheit oder weil man in einem unreinen Platz gefangen ist. In dem Fall soll man sich nach vorne lehnen.

In „Kaschaf Al-Qina'“ (1/351) steht: „Die Niederwerfung des Betenden muss auf diese Körperteile verrichtet werden, welche sieben sind: die Stirn, Hände, Knie und Füße, „mit der Nase, was eine Säule ist, wenn man dazu imstande ist“, denn in einer Marfu'-Überlieferung wird von Ibn Abbas überliefert: „Mir wurde geboten mich auf sieben Knochen niederzuwerfen: der Stirn - und er zeigte mit seiner Hand auf seine Nase -, den Händen, den Schultern und den Fußspitzen.“ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch: „Wenn sich einer von euch niederwirft, dann werfen sich sieben Körperteile mit ihm nieder: das Gesicht, die Hände, die Knie und die Füße.“ Überliefert von Muslim.

Der Hadith, in dem steht: „Mein Gesicht hat sich niedergeworfen …“, verneint nicht die Niederwerfung der anderen Körperteile. Vielmehr wurde dies ausgesucht, da die Stirn die Grundlage ist. Wenn also in der Niederwerfung eines dieser Körperteile fehlt, dann ist sie ungültig.

„Und wenn man nicht imstande ist“, sich niederzuwerfen, „mit der Stirn, dann soll man sich nach vorne lehnen, wenn man dies kann, und die Pflicht der restlichen Körperteile entfällt dann“, denn die Stirn ist die Grundlage in der Niederwerfung. Und die anderen Körperteile folgen ihr darin. Wenn also die Grundlage entfällt, entfallen auch die, die ihr folgen.

„Doch wenn man dazu imstande ist“, sich niederzuwerfen, „mit der Stirn, dann folgen ihr auch die restlichen“, Körperteile, wie bereits erwähnt.“ (Ende der Aussage)

Zweitens:

Es ist nicht erlaubt das Gebet außerhalb seiner Zeit zu verrichten, außer wenn du das Mittags- und Nachmittagsgebet  und das Abend- und Nachtgebet zusammenlegst, mit einem Entschuldigungsgrund, der das Zusammenlegen der Gebete erlaubt.

Siehe über die Erklärung dieser Entschuldigungsgründe die Antwort auf die Frage Nr. 147381.

Und was du erwähnt hast, in Bezug auf die Vorsicht, nicht von der Krankheit befallen zu werden, ist kein Entschuldigungsgrund, deswegen die Niederwerfung zu unterlassen oder das Zusammenlegen der Gebete in Anspruch zu nehmen. Du kannst dich durch einen Gebetsteppich schützen und die Stelle, auf der sie den Boden berührt, desinfizieren.

Du kannst auch einpaar saubere Plastiktischtücher oder Plastiktüten mitnehmen, sodass du auf jeder ein Gebet verrichtest und es danach in den Müll wirfst. Dadurch kannst du dich vor dem Schaden aus dem Boden und vor einer Ansteckung schützen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A