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Die Besonderheiten des Monats Ramadan
Alles Lob gebührt Allah..
Ramadan ist einer der zwölf arabischen Monate. Er ist im Islam ein geehrter Monat und unterscheidet sich von allen anderen Monaten durch folgende Besonderheiten und Vorzüge:
1. Allah -der Mächtige und Gewaltige- hat das Fasten zur vierten Säule des Islams gemacht. So sagte Er -erhaben ist Er: „Der Monat Ramadan (ist es), in dem der Quran als Rechtleitung für die Menschen herab gesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten.“ [Al-Baqarah:185]
Und in den beiden Sahih-Werken, Al-Bukhary (8) und Muslim (16), hat Ibn 'Umar berichtet, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Der Islam wurde auf fünf (Säulen) gebaut: Das Bekenntnis, dass niemand würdig ist angebetet zu werden, außer Allah, und dass Muhammad Allahs Diener und Gesandter ist, die Verrichtung des Gebets, Die Entrichtung der Zakah, das Fasten im Ramadan und die Pilgerfahrt zum Haus (Kaaba).“
2. Allah -der Mächtige und Gewaltige- hat in diesem Monat den Quran herab gesandt. So sagte Er -erhaben ist Er- im vorhin erwähnten Vers: „Der Monat Ramadan (ist es), in dem der Quran als Rechtlautung für die Menschen herab gesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtlautung und der Unterscheidung.“
Und Er -gepriesen ist Er- sagte auch: „Wir haben ihn ja in der Nacht der Bestimmung hinabgesandt.“ [Al-Qadr:1]
3. Allah hat darin die Nacht der Bestimmung gesetzt, die besser ist als tausend Monate. So sagte Allah -erhaben ist Er: „Wir haben ihn ja in der Nacht der Bestimmung hinabgesandt. Und was lässt dich wissen, was die Nacht der Bestimmung ist? Die Nacht der Bestimmung ist besser als tausend Monate. Es kommen die Engel und der Geist in ihr mit der Erlaubnis ihres Herrn mit jeder Angelegenheit herab. Frieden ist sie bis zum Anbruch der Morgendämmerung.“ [Al-Qadr]
Er sagte auch: „Wir haben es wahrlich in einer gesegneten Nacht herab gesandt - Wir haben ja (die Menschen) immer wieder gewarnt.“ [Ad-Dukhan:3]
Allah -erhaben ist Er- hat dem Monat Ramadan mit der Nacht der Bestimmung Seine Huld erwiesen und über die Stellung dieser gesegneten Nacht ist die Sure „Al-Qadr“ herab gesandt worden und viele Hadithe wurden diesbezüglich überliefert. Dazu gehört der Hadith von Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Zu euch ist der Ramadan gekommen, ein gesegneter Monat, in dem Allah -der Mächtige und Gewaltige- euch das Fasten geboten hat. In ihm werden die Tore des Himmels geöffnet, die Tore des Höllenfeuers geschlossen und die rebellischen Satane gefesselt. Darin ist eine Nacht, die besser ist als tausend Monate. Wem das Gute in ihr beraubt wird, dem wurde (das Gute wirklich) beraubt.“ Überliefert von An-Nasai (2106) und Ahmad (8769) und Al-Albani stufte dies in „Sahih At-Targhib“ (999) als authentisch ein.
Und in einem anderen Hadith von Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- steht, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer die Nacht der Bestimmung, aus Glauben heraus und in Hoffnung auf Allahs Lohn, betend verbringt, dessen vergangene Sünden werden vergeben.“ Überliefert von Al-Bukhary (1910) und Muslim (760).
4. Allah -der Mächtige und Gewaltige- hat das Fasten und das Gebet in der Nacht darin (im Ramadan), aus Glauben heraus und in Hoffnung auf Seinen Lohn, zu einem Mittel für die Vergebung von Sünden gemacht. So steht in den beiden Sahih-Werken, Al-Bukhary (2014) und Muslim (760), dass Abu Hurairah berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer im Ramadan fastet, aus Glauben heraus und in Hoffnung auf Allahs Lohn, dessen vergangene Sünden werden vergeben.“ Und wieder in Al-Bukhary (2008) und Muslim (174) steht, auch über Abu Hurairah, dass er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer die Nacht der Bestimmung, aus Glauben heraus und in Hoffnung auf Allahs Lohn, betend verbringt, dessen vergangene Sünden werden vergeben.“
Und die Muslime sind sich darüber einig, dass es zur Sunnah gehört in den Nächten des Ramadan zu beten. An-Nawawi erwähnte, dass mit dem Gebet in der Nacht im Ramadan das Tarawih-Gebet gemeint sei. Das bedeutet, dass man das, was im Hadith gemeint ist, durch das Tarawih-Gebet erlangt.
5. Allah -der Mächtige und Gewaltige- öffnet im Ramadan die Tore der Paradiesgärten, schließt die Tore des Höllenfeuers und fesselt die Satane. So steht in den beiden Sahih-Werken, Al-Bukhary (1898) und Muslim (1079), dass Abu Hurairah berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn der Monat Ramadan eintrifft, werden die Tore des Paradieses geöffnet, die Tore des Höllenfeuers geschlossen und die Satane gefesselt.“
6. Allah befreit darin in jeder Nacht einen aus dem Höllenfeuer. So überlieferte Ahmad (5/256), dass Abu Umamah berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Allah befreit bei jedem Fastenbrechen (Leute aus dem Höllenfeuer).“
Al-Mundhiri sagte: „Mit der Überlieferungskette gibt es keine Probleme (Schwäche).“ Al-Albani stufte dies in „Sahih At-Targhib“ (987) als authentisch ein.
Al-Bazzar (Kaschf, 962) überlieferte über Abu Sa'id, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Allah -segensreich und erhaben ist Er- befreit jeden Tag und jede Nacht - im Ramadan (Leute aus dem Höllenfeuer). Und jeder Muslim hat jeden Tag und jede Nacht ein Bittgebet, das erhört wird.“
7. Das Fasten im Ramadan ist ein Mittel für die Löschung der Sünden, die man im vorigen Ramadan begangen hat, solange man sich von großen Sünden ferngehalten hat. So wurde in „Sahih Muslim“ (233) authentisch überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die fünf Gebete, von einem Freitag zum nächsten Freitag und von einem Ramadan zum nächsten Ramadan löschen alles aus, was dazwischen ist, solange man sich von den großen Sünden ferngehalten hat.“
8. Das Fasten im Ramadan gleicht dem Fasten von zehn Monaten. Der Beweis dafür ist der authentische Hadith in „Sahih Muslim“ (1164), in dem Abu Ayyub Al-Ansari berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer im Ramadan fastet und diesem sechs Tage vom Monat Schawwal (fastend) folgen lässt, so ist es, als hätte man das ganze Jahr über gefastet.“ Und Ahmad (21906) überlieferte, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer im Ramadan fastet, so ist es ein Monat, der zehn Monaten gleich kommt. Und durch das Fasten der sechs Tage, nach dem Fest des Fastenbrechens (im Monat Schawwal), vervollständigt man das Jahr.“
9. Wer im Ramadan in der Nacht mit dem Imam betet, bis er geht/fertig ist, dem wird das Gebet einer ganzen Nacht gutgeschrieben. Denn in einem authentischen Hadith bei Abu Dawud (1370) und anderen steht, dass Abu Dharr -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer mit dem Imam in der Nacht betet, bis er geht/fertig ist, für den wird das Gebet einer (ganzen) Nacht niedergeschrieben.“ Al-Albani stufte dies in „Salah At-Tarawih“ (S. 15) als authentisch ein.
10. Die 'Umrah (kleine Pilgerfahrt) im Ramadan gleicht einer Hajj (großen Pilgerfahrt). Al-Bukhary (1782) und Muslim (1256) überlieferten, über Ibn 'Abbas, dass der Gesandte Allahs zu einer Frau von den Ansar sagte: „Was hindert dich daran mit uns die Hajj zu vollziehen?“ Sie entgegnete: „Wir haben nur zwei Kamele, mit denen wir Wasser holen.“ So haben ihr Ehemann und ihr Sohn mit einem Kamel die Hajj vollzogen und das andere haben sie ihnen für das Holen von Wasser überlassen. Er sagte dann: „Wenn der Monat Ramadan eintrifft, dann vollziehe die 'Umrah, denn eine 'Umrah darin gleicht einer Hajj.“ Und in einer Überlieferung bei Muslim steht: „… einer Hajj mit mir.“
11. Es gehört zur Sunnah darin den I'tikaf (sich in der Moschee zurückzuziehen, um gottesdienstliche Handlungen zu verrichten) zu vollziehen, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- tat dies stets. So berichtete 'Aischah -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- in den letzten zehn Tagen vom Ramadan den I'tikaf vollzog, bis Allah -erhaben ist Er- ihn zu Sich nahm, dann vollzogen seine Frauen nach ihm den I'tikaf. Überliefert von Al-Bukhary (1922) und Muslim (1172).
12. Es ist sehr erwünscht im Ramadan den Quran zu studieren und ihn oft zu rezitieren. Und mit dem Studieren des Qurans ist gemeint, dass man ihn anderen vorliest und ihn vorgelesen bekommt. Der Beweis dafür, dass es erwünscht ist, ist, dass Jibril den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- in jeder Nacht des Ramadans traf und mit ihm den Quran studierte. Dies überlieferten Al-Bukhary (6) und Muslim (2308).
Das Rezitieren des Qurans ist allgemein erwünscht, jedoch im Ramadan noch mehr (als sonst).
13. Es ist erwünscht, dass man andere Fastende zum Fastenbrechen speist. Im Hadith berichtet Zaid Ibn Khalid Al-Juhani -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer einen Fastenden zum Fastenbrechen speist, der erhält dieselbe Belohnung, ohne dass von der Belohnung des Fastenden etwas abgezogen/vermindert wird.“ Überliefert von At-Tirmidhi (807) und Ibn Majah (1746). Al-Albani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi“ (647) als authentisch ein. Siehe auch die Frage Nr. 12598.
Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten.