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Ist die Absicht (Niyyah) beim Streichen über die Ledersocken erforderlich?
Die Absicht ist für die Zulässigkeit des Streichens über die Socken nicht erforderlich. Wenn jemand die Socken im Zustand der rituellen Reinheit angezogen hat, darf er einen Tag und eine Nacht über sie streichen, wenn er sich als Ortsansässiger aufhält, und drei Tage einschließlich ihrer Nächte, wenn er Reisender ist.SpeichernZwischen ihm und dem Wasser liegt eine Entfernung von zehn Minuten. Darf er den Tayammum vollziehen?
SpeichernEr ist vor Kurzem Muslim geworden. Wie soll er seinen Islam bekannt machen und seinen Namen ändern?
SpeichernIst es von der Sunnah, zwei Gebetseinheiten vor dem Eintritt zu beten?
SpeichernDie Weisheit hinter der Erschaffung des Menschen
SpeichernWenn die Gebetszeit eintritt und er weiß, dass er das Wasser nach kurzer Zeit erreicht, soll er dann Tayammum machen?
SpeichernDas Füttern von Vögeln auf Friedhöfen als Spende für Verstorbene
SpeichernDas Fortbestehen der rituellen Reinheit nach dem Ende der Frist des Streichens über die beiden Socken
SpeichernErneuerung der Gebetswaschung beim Schlafen
SpeichernDas Urteil über das Grüßen eines nichtmuslimischen Lehrers
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