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Mein Onkel väterlicherseits ist gestorben und hat eine Tochter gehabt. Seine Frau ist ebenfalls gestorben. Wir sind die Söhne seines Vollbruders, der ebenfalls gestorben ist: zwei Söhne und zwei Töchter. Wie wird das Erbe verteilt?
Alles Lob gebührt Allah..
Wenn der Mann eine Tochter und Kinder des Vollbruders (zwei Söhne und zwei Töchter) hinterlässt, dann wird das Erbe folgendermaßen aufgeteilt:
Die Tochter bekommt die Hälfte, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte.“ [An-Nisa:11]
Der Rest ist für die Söhne des Vollbruders, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Gebt das Erbe jenen, denen es zusteht. Und wenn etwas übrigbleibt, dann gebt es dem nächsten männlichen Verwandten.“ Überliefert von Al-Bukhary (6732) und Muslim (1615), über Ibn 'Abbas -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-.
Was die Töchter des Vollbruders angehen, so bekommen sie nichts vom Erbe, da sie zu den „Dhawul Arham“ (Verwandte, die kein Anrecht auf das Erbe haben).
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Ein Mann ist gestorben und hat weder Frau noch Kinder. Sein zuvor verstorbener Vollbruder aber hat Kinder. Haben die Kinder seines Vollbruders, sowohl Söhne als auch Töchter, ein Anrecht auf das Erbe ihres Onkels?“
Antwort: Wenn es so, wie in der Frage beschrieben wurde, ist, dann steht das ganze Erbe den Söhnen des Vollbruders zu, jedoch nicht seinen Töchtern, gemäß dem Konsens der Muslime. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Gebt das Erbe jenen, denen es zusteht. Und wenn etwas übrigbleibt, dann gebt es dem nächsten männlichen Verwandten.‘ Über die Authentizität waren sich die Gelehrten einig. Die Töchter des Vollbruders gehören nicht zu den Erbberechtigten. Vielmehr gehören sie, gemäß dem Konsens der Gelehrten, zu „Dhawul Arham“.“ Aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“.
Und Allah weiß es am besten.