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Er hat mehrere Fragen, die mit Zakat Al-Fitr zusammenhängen

21-06-2017

Frage 207225

Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Meine Frau ist schwanger und meine Mutter ist gestorben. Mein Vater besitzt keine finanziellen Einnahmen.
Ich hoffe, dass ich eine Antwortet auf Folgendes erhalte:
1. Die Höhe von Zakat Al-Fitr, welches ich abgeben muss, mit dem Wissen, dass ich in der Bank fast 1500 Dinar besitze.
2. Soll ich Zakat Al-Fitr von meinem Besitz abgeben, wie von meinem Privatauto, Möbel und dem Gold meiner Frau. Außerdem sagte mein Vater meinen Brüdern, dass er das Eigentum einer halben Wohnung auf meinen Namen anmelden wollte.
3. In welchem Namen soll ich Zakat Al-Fatr abgeben? Soll ich es auch im Namen meines Vaters abgeben?
4. Für wen ist es Pflicht Zakat Al-Fitr abzugeben? Kann ich es meiner Familie im Ausland abgeben, da ihre Lage schlecht ist?
5. Ist es möglich, dass Zakat nicht in Bargeld abgegeben wird? Und kann ich es mit einem Schlachttier ersetzen, das unter ihnen verteilt wird?
6. Ist es möglich, dass ich es zwei Wochen vor ‘Iid abgebe, damit es für sie eine Hilfe ist?
7. Wie viel ist es?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Du musst erst mal wissen, dass es einen Unterschied zwischen „Zakat Al-Fitr“, welches am Ende vom Ramadan abgegeben wird, und dem „Zakat des Vermögens“ (Gemeint ist hier die übliche Zakat, welche einer der fünf Säulen des Islams ist) gibt.

Zakat Al-Fitr ist eine Pflicht für jeden Muslim, der selbst für seinen Unterhalt verantwortlich ist. Wenn bei ihm seine Nahrung und die Nahrung seiner Familie am Tag und in der Nacht von ‘Iid ein „Saa‘“ übrig bleibt.

Es ist, damit Zakat Al-Fitr obligatorisch wird keine Bedingung, dass man eine bestimmte Mindestsumme an Geld besitzt, ein Jahr vergeht und andere Dinge, welche (eigentlich) Bedingungen für die Zakat des Besitzes sind.

Es gibt auch keine Verbindung zwischen Zakat Al-Fitr und dem, was die Person an Geld, Grundstücken und Autos besitzt, da die Person Zakat Al-Fitr im eigenen Namen, und im Namen jener Personen, deren Lebensunterhalt sie ausgeben muss, ausgibt.

Siehe die Antwort der Frage Nr. 12459 und Nr. 49632.

Zweitens:

Demnach ist es für dich verpflichtend, nach dem was in deiner Frage steht, dass du Zakat Al-Fitr in deinem eigenen Namen abgibst, und im Namen deiner Frau, deines Kindes und auch deines Vaters, wenn er kein Geld hat auf das er zugreifen kann, so wie es in deiner Frage steht.

Was den Fötus anbelangt, so muss man entsprechend dem Konsens keine Zakat abgeben, aber wenn du es in seinem Namen abgibst, dann ist es kein Problem.

Siehe für mehr Details über Zakat Al-Fitr die Antwort der Frage Nr. 146240 und Nr. 124965.

Drittens:

Bezüglich Zakat Al-Fitr ist es verpflichtend, dass du das abgibst, was das Land (in dem du lebst) am meisten isst.

Asch- Schaikh ‘Abdul ‘Aziz Ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„In den zwei Sahih-Werken wird von Abu Sa’id Al-Khudri, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass er sagte: „Wir pflegten es in der Zeit des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, im Maße von einem Saa‘ aus Speise, Datteln, Gerste oder Rosinen abzugeben.“

Eine Gruppe von Gelehrten erklärte, dass mit dem „Essen“ in diesem Hadith Weizen gemeint sei. Andere erklärten, dass mit dem „Essen“ gemeint ist, womit sich die Landsleute, wo auch immer sie sind, ernähren. Egal ob es Weizen, Mais, Hirse oder sonst was ist. Und dies ist die richtige Meinung, da die Zakat ein Trost von den Reichen an die Armen ist. Und der Muslim muss nicht mit etwas anderem trösten, als das, wovon sich seine Landsleute ernähren.“

Dies wählten auch Schaikh Al-Islam Ibn Taimia, möge Allah ihm barmherzig sein, und auch Asch-Schaikh Ibn ‘Uthaimin und andere aus.

Dadurch wird klar, dass Zakat Al-Fitr in Form von normaler Speise abgegeben werden muss, und nicht in Form von Bargeld, so wie es in der Frage steht, und auch nicht in Form einer anderen Alternative für Bargeld.

Derjenige, der Zakat abgibt, hat auch nicht das Recht über seine Zakat zu verfügen, egal ob es sich um Zakat Al-Fitr oder um Zakat des Vermögens handelt, so dass man damit etwas für die Bedürftigen kauft anstatt es ihnen abzugeben. Wie wenn man für sie Fleisch oder Kleidung usw. kauft.

Siehe die Antwort der Frage Nr. 22888 und Nr. 66293.

Viertens:

Es besteht kein Problem darin, dass du deine Zakat des Vermögens oder Zakat Al-Fitr in deinem Heimatland verschickst und es dort deiner Familie abgibst, solange sie dies brauchen. Dies bestätigt sich in Bezug auf viele, die in Ländern arbeiten in denen die meisten Bewohner in Wohlstand leben, wobei die Bewohner des eigenen Heimatlandes bedürftig und arm sind. Besonders weil viele von ihnen über die Bedürftigen ihres Heimatlandes besser Bescheid wissen, als über die, die das Recht auf Zakat haben, und in dem Land leben in dem man arbeitet.

Dies bestätigt sich auch dadurch, dass wenn man die Zakat vom Land, in dem man arbeitet, zu dem Land schickt, in dem bedürftige Verwandte im Heimatland leben, und es ihnen gibt.

Siehe die Antwort der Frage Nr. 81122 und Nr. 43146.

Fünftens:

Zakat Al-Fitr wird ab dem Sonnenuntergang des letzten Tages vom Ramadan verpflichtend, und muss vor dem ‘Iid-Gebet abgegeben werden. Es ist aber bei Bedarf erlaubt es um zwei oder drei Tage vorher abzugeben.

Darauf basierend ist es nicht erlaubt es vor dem ‘Iid um ein oder zwei Wochen abzugeben.

Wenn du aber befürchtest, dass das Geld erst nach der ‘Iid-Zeit eintrifft, dann hast du das Recht es davor in einem ausreichenden Zeitraum abzuschicken, auch wenn dieser vor Ramadan ist. Du betraust dafür einen Vertrauenswürdigen, der für dich dein Zakat Al-Fitr kauft es aber erst zur festgelegten Zeit abgibt.

Siehe die Antwort der Frage Nr. 81164, Nr. 27016 und Nr. 7175.

Was die Zakat des Vermögens anbelangt, so hat es, wie bereits erwähnt, weder einen Bezug zum Ramadan noch zu einem anderen Monat. Vielmehr ist es so, dass wenn das Geld die Mindestsumme erreicht und ein Jahr vergangen ist, es verpflichtend ist die Zakat abzugeben.

Wenn aber bis zum Jahr(esende) noch eine Zeit verbleibt, wie ein Monat oder mehr oder weniger, und man seine Zakat früher abgeben will, ist dies bei Bedarf erlaubt.

Siehe eine Erklärung darüber in der Antwort der Frage Nr. 98528.

Wir haben bereits den Unterschied zwischen Zakat Al-Fitr und Zakat des Vermögens diesbezüglich in der Antwort der Frage Nr. 145558 dargelegt.

Sechstens:

Zwei Dinge sind eine Bedingung dafür, dass die Zakat in Bezug auf Bargeld verpflichtend wird:

1. Dass die Mindestsumme erreicht ist.

2. Dass ein (Hijri-)Jahr mit dieser Mindestsumme vergangen ist.

Wenn der Betrag des Vermögens weniger als die Mindestsumme beträgt, dann ist die Zakat keine Pflicht.

Doch wenn das Vermögen die Mindestsumme erreicht und ein Jahr vergangen ist – gemeint ist hier, dass ein Mondjahr (Hijrikalendar) seit der Erreichung der Mindestsumme vergangen ist – dann ist es verpflichtend die Zakat abzugeben.

Die Mindestsumme entspricht 85 g Gold oder 595 g Silber.

Der Pflichtbetrag, der für die Zakat abgegeben werden muss beträgt 4/10 (2,5%) (der Mindestsumme).

Für noch mehr Nützliches siehe die Antwort der Frage Nr. 50801 und 93251.

Was dein Auto, welches als Privatgebrauch gezählt wird, und dein Zuhause, in dem du wohnst, betrifft, so musst du für nichts davon die Zakat abgeben.

Siehe die Antwort der Frage Nr. 146692.

Es ist kein Problem, dass dein Vater von seinem Besitz das auf deinen Namen anmeldet, was er will, außer wenn er noch andere Söhne hat. Dann ist es ihm nicht erlaubt nur dir etwas zu geben. Er muss vielmehr zwischen euch gerecht sein, wenn er euch etwas gibt.

Aber wenn deine Brüder, mit dem, was dein Vater auf deinen Namen anmeldet zufrieden sind, ohne dass sie sich schämen oder aufgrund dessen unter Druck stehen, ist es ihm erlaubt, dass er das auf deinen Namen anmeldet, solange sie damit zufrieden sind.

Und Allah weiß es am besten.

Zakat des Fastenbrechens
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