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Ist für denjenigen, der den Islam annehmen will, bedingt den Namen des Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu kennen?

13-08-2019

Frage 239026

Was ist das Urteil über jemanden, der den Islam annehmen will, und weiß, dass es einen Gesandten für die Menschheit gibt und an ihn glaubt, aber seinen Namen nicht kennt? Tritt dieser in den Islam ein oder muss er erstmal den Namen des Gesandten kennen? Und wird es angenommen, wenn man den Beinamen oder einen anderen Namen als Muhammad, wie Ahmad oder Al-Maahi, kennt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Diener nimmt den Islam erst an, wenn er das Glaubensbekenntnis (Asch-Schahadatan) ausspricht, solange er dazu imstande ist und die Bedeutung anerkennt.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Leute der Sunnah, unter den Muhaddithun (Hadith-Gelehrten), Fuqaha' (Rechtsgelehrten) und Mutakallimun, sind der Ansicht, dass der Gläubige, der als Angehöriger der Gebetsrichtung (Ahl Al-Qibla) gilt und nicht für ewig ins Höllenfeuer kommt, nur einer sein kann, der mit seinem Herzen stark vom Islam überzeugt ist, frei von Zweifeln ist und das Glaubensbekenntnis ausspricht. Wenn er sich aber auf eines davon beschränkt, gehört er grundsätzlich nicht zu den Angehörigen der Gebetsrichtung, außer er ist nicht imstande das Glaubensbekenntnis auszusprechen, weil er einen Fehler in der Zunge hat oder es nicht schafft, weil er im Sterben liegt oder wegen etwas anderem. Dieser ist ein Gläubiger.“

Aus „Scharh An-Nawawi 'ala Muslim“ (1/149).

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Man muss das Glaubensbekenntnis aussprechen. Wenn es jemand aussprechen kann, sich aber weigert es zu tun, dann tritt er erst in den Islam ein, wenn er es ausspricht, und hierin gibt es einen Konsens unter den Gelehrten. Und mit dem Aussprechen des Glaubensbekenntnisses muss man von der Bedeutung dessen überzeugt sein und daran glauben.“

Aus „Majmu' Fatawa Ibn Baz“ (5/340).

Doch wenn man nicht in der Lage ist es auszusprechen, wie der Stumme, dann tritt man in den Islam ein, indem man das Glaubensbekenntnis aufschreibt, wenn man es kann, oder indem man (mit dem Körper oder Hand) darauf hinweist/zeigt, dass man wirklich, aus Zufriedenheit und Akzeptanz, in den Islam eingetreten ist.

Zweitens:

Im Glaubensbekenntnis muss der Name des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erwähnt werden. Es ist dabei egal, um welchen seiner Namen es sich dabei handelt, genauso sein Beiname -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, wie Muhammad, Ahmad, Al-Maahi, Abu Al-Qaasim etc.

Al-Hulaimi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Wenn der Ungläubige sagt: „La ilaha illa Allah Ahmad Rasul Allah“, dann kommt es „Muhammad Rasul Allah“ gleich. Allah -der Mächtige und Gewaltige- sagte: „Und einen Gesandten verkündend, der nach mir kommen wird: sein Name ist Ahmad:“ [As-Saff:6] Die Interpretation beider Namen ist dieselbe. So gibt es keinen Unterschied zwischen Ahmad und Muhammad.

Und wenn man sagt: „Abu Al-Qaasim Rasul Allah“, so ist es das gleiche. Und Allah weiß es am besten.“

Aus „Al-Minhaj fi Schu'ab Al-Iman“ (140/1) von Al-Hulaimi.

Drittens:

Wer weiß, dass es einen Gesandten für die Menschheit gibt, den Allah zu allen Menschen entsandt hat, seinen Namen nicht kennt, an ihn glaubt und dies mit seiner Zunge bezeugt, so ist dieser ein Muslim. Wie wenn man sagt: „Ich glaube an den Gesandten, an den die Muslime glauben.“ Und Allah -erhaben ist Er- hat über den Pharao erzählt, dass er, kurz bevor er ertrunken ist, sagte: „Ich glaube, dass es keinen Gott gibt außer dem, an den die Kinder Isra'ils glauben. Und ich gehöre (nun) zu den (Allah) Ergebenen.“ [Yunus:90]

Und Allah -erhaben ist Er- antwortete darauf, indem Er sagte: „Aber jetzt erst! Wo du dich doch zuvor widersetztest und zu den Unheilstiftern gehörtest?“ [Yunus:91]

Die beweist, dass, wenn er diese Worte gesagt hätte, bevor er vom Ertrinken erfasst wurde, dies von ihm akzeptiert worden wäre.

Und wenn der Ungläubige etwas sagt, dass beweist, dass er den Islam angenommen hat und an unseren Propheten Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm- glaubt, so wird dies von ihm angenommen und er wird als Muslim angesehen. Danach wird ihm das richtige Glaubensbekenntnis beigebracht.

Sogar wenn der Ungläubige sich nur auf „La ilaha illa Allah“ beschränkt, wird er als Muslim gesehen. Dann aber muss ihm das Glaubensbekenntnis an die Botschaft des Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gelehrt und angeordnet werden.

Schaikh Muhammad Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte, nachdem er einige Hadithe erwähnte, in denen man dem Ungläubigen anordnen soll das Glaubensbekenntnis auszusprechen:
„Diese Beweise und ihresgleichen beweisen, dass der Islam (einer Person) erst mit dem (kompletten) Glaubensbekenntnis vollkommen wird.

Es gibt aber andere Überlieferungstexte, die beweisen, dass man auch allein mit dem ersten Glaubensbekenntnis, der „La ilaha illa Allah“ ist, den Islam annimmt. Zu diesen gehört der Hadith von Usamah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, über die Geschichte des Götzendieners, den Usamah (in einer Schlacht) bedrängte. Als er es tat, sagte er: „La ilaha illa Allah“, woraufhin er ihn trotzdem tötete. Er berichtete dies dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, der dann sagte: „Hast du ihn etwa getötet, nachdem er „La ilaha illa Allah“ sagte?“ Er sagte: „Ja, er hat es aber nur gesagt, um sich zu schützen.“ Daraufhin sagte der Prophet wieder: „Hast du ihn etwa getötet, nachdem er „la ilaha illa Allah“ sagte?“ Und er hat es solange wiederholt, bis Usamah sagte: „Ich habe mir gewünscht, dass ich noch nicht den Islam angenommen hätte.“ Denn, wenn er den Islam annimmt, dann wird dieser alles (an Sünden und Fehltritten) zunichte machen, was davor war.

Dies beweist, dass er den Islam angenommen hat, indem er sagte: „La ilaha illa Allah“, und dadurch wurde auch sein Blut geschützt. Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- war beim Tod seines Onkels Abu Talib anwesend und pflegte ihm zu sagen: „O Onkel, sag „La ilaha illa Allah! Ein Wort, mit dem ich bei Allah für dich argumentieren werde!“ Doch hat er nicht das zweite Glaubensbekenntnis erwähnt, welches „Muhammad Rasul Allah“ ist.

Für mich ist aus diesen Beweisen offensichtlich, dass, wenn jemand „La ilaha illa Allah“ bezeugt, er den Islam angenommen hat. Und danach wird ihm angeordnet „Muhammad Rasul Allah“ zu sagen/bezeugen.“

Zusammengefasst aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (464/14-466).

Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten.

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