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Ich habe eine Frage zum Online-Kauf. Wenn die Zahlung bei Lieferung erfolgt oder vor der Lieferung per Banküberweisung. Wenn die Ware nun in Worten oder durch ein Bild beschrieben wird oder nicht, wie ist dann die Regelung für die folgenden Verkäufe:
1. Nicht mit Gold, Silber oder Gold überzogene Artikel.
2. Gold, Silber oder Gold überzogene Artikel, sei es Silber, das mit Gold überzogen ist, oder jedes andere Metall, das mit Gold überzogen ist.
3. Ringe, Armbänder, Uhren und allgemein Schmuck, wenn sie aus Gold, Silber oder mit Gold überzogen sind.
4. Schmuck und Gefäße mit goldener Farbe, aber nicht überzogen.
5. Parfüms oder Artikel, die nicht mit Worten oder Bildern beschrieben werden können.
Bitte um detaillierte Erklärung für die oben genannten Fälle und was zu tun ist, wenn jemand versehentlich oder aus Unwissenheit eine Sache kauft, die nicht erlaubt ist, oder sie als Geschenk gibt.
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Es gibt zwei Arten von Transaktionen, die mit Geld durchgeführt werden:
1. Transaktionen, bei denen die Anwesenheit beider Tauschgegenstände (Geld und Gegenstand) anwesend sein und im selben Treffen, sowohl tatsächlich als auch im Urteil, ausgehändigt werden müssen. Dazu gehören Gold, Silber und Währungen. Die Zahlung erfolgt tatsächlich, indem das Geld übergeben und das Gold oder die Währung im selben Treffen angenommen wird.
Und im Urteil erfolgt sie, indem ein zertifizierter Scheck oder eine Sofortüberweisung im Konto stattfindet, während das Geld im Treffen übergeben wird.
Die Grundlage besagt, dass diese gegenseitige Übergabe vorausgesetzt ist. Dies wurde durch eine Überlieferung von Muslim (1587) überliefert, über 'Ubadah Ibn As-Samit -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Gold wird nur gegen Gold, Silber gegen Silber, Weizen gegen Weizen, Gerste gegen Gerste, Datteln gegen Datteln und Salz gegen Salz gehandelt, gleich für gleich, Hand zu Hand. Wenn die Gegenstände jedoch unterschiedlich sind, dann verkauft, wie es euch gefällt, solange es Hand zu Hand ist.“
Die Währungen haben dieselben Bestimmungen wie Gold und Silber.
Daher ist es nicht erlaubt, Gold oder Silber zu kaufen, indem man vor oder nach der Übergabe bezahlt. Stattdessen muss die Gegenleistung im selben Treffen erfolgen.
Was mit Gold oder Silber beschichtet oder bemalt ist: Es nimmt den Status von Gold an, wenn die Beschichtung ausreichend ist, um Gold zu erhalten, wenn es abgerieben wird oder auf Feuer gelegt wird. Wenn die Beschichtung jedoch nur Farbe ist, die nichts enthält, oder es sich um gefälschtes Gold handelt, nimmt es nicht den Status von Gold oder Silber an, sondern gehört zur zweiten Art, wie unten erläutert.
Imam An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn ein Ring aus Silber besteht und mit Gold beschichtet ist oder ein Schwert oder andere Kriegswaffen mit Gold beschichtet sind, und die Beschichtung ausreichend ist, um Gold zu erhalten, wenn sie Feuer gelegt wird, dann ist es aufgrund der Übereinstimmung der Gelehrten verboten.“ Aus „Al-Majmu'“ (4/441).
2. Transaktionen, bei denen das Vorhandensein einer der beiden Parteien ausreicht, wie bei den allen anderen Waren, wie Parfums, Kleidung, Autos und Grundstücken:
Es ist erlaubt, den Preis aufzuschieben, während die Ware sofort übergeben wird. Dies wird als verzögernder Verkauf bezeichnet.
Es ist erlaubt, die Ware aufzuschieben, während der Preis sofort bezahlt wird. Dies wird als Verkauf mit Vorzahlung bezeichnet. Dieser hat bestimmte Voraussetzungen, darunter, dass die Ware durch ihre Eigenschaften bestimmt wird.
Dazu gehört auch, dass der Preis vollständig im Verkaufstreffen gezahlt wird, also bei der Übereinstimmung (beider Parteien) über den Kauf der Ware. Es ist nicht erlaubt die Bezahlung bis zur Zeit der Übergabe aufzuschieben.
Es ist jedoch bekannt, dass das Aufschieben beider Gegenleistungen nicht erlaubt ist.
Ibn Qudamah sagte: „Es ist nicht erlaubt, das Treffen vor dem Erhalt der Gegenleistung oder vor dem Erhalt des vollen Preises zu verlassen. Dies ist die Meinung von Imam Asch-Schafi'i, da dies eine Transaktion im Zustand des Risikos ist, und das Verlassen des Treffens vor dem Erhalt einer der Gegenleistungen ist wie Salam (eine Form des Kredits).“ Aus „Al-Mughni“ (3/497).
Um diese Art von Transaktion richtig durchzuführen:
Es sollte eine Vereinbarung über den Kauf eines bestimmten Gegenstands getroffen werden, die aber für keine der Parteien bindend ist. Wenn die Ware beim Käufer eintrifft, kann die Transaktion nach Belieben und vor der Übergabe der Ware abgeschlossen werden.
Es wurden viele Fatwas zu Online-Verkäufen und den damit verbundenen Bestimmungen gegeben. Es wird empfohlen, die Fragen Nr. 182364, 160559, 259320 und 254814 zu überprüfen.
Allah weiß es am besten.